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Drohende Stromsperre

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Revoluzzer:
Hallo und guten Tag,

in der Hoffnung von den alten \"Stromhasen\" einen Tipp zu bekommen, hier kurz mein Problem:

Wir bewohnen ein Einfamilienhaus als Mieter, früher zu viert, seit ein paar Jahren nur noch zu zweit.

Im Herbst 2006 wurde im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels (ich glaube die werden alle 10 Jahre ausgetauscht) unser Stromzähler gewechselt. Da die Abrechnung für den vorhergehenden Zeitraum, also von Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2006 durch den Versorger noch nicht erstellt worden war, haben wir Ende 2006 telefonisch um Abrechnung gebeten. Diese wurde dann Ende Januar 2007, also ca. 9 Monate verspätet auch erstellt. Erst mit deren Erhalt wurden wir darauf aufmerksam, dass im Gegensatz zu allen früheren Verbrauchszeiträumen ein Mehrverbrauch von fast 4000 KWh stattgefunden haben sollte. Für einen ZweiPersonen Haushalt ca. 8500 KWh / im Jahr ist doch etwas happig. Gleich nach Überprüfung, haben wir schriftlich moniert. Ende April kam dann wieder zeitgerecht die nächste Abrechnung. Allerdings war nun, basierend auf der \"Horrorabrechnung\", ein um 50% zu hoher Monatsabschlag angesetzt worden. Da wir angeblich dem vom Versorger beauftragten Ableser den Zutritt verweigert hätten, wurde ein auf Schätzung basierender Verbrauch, natürlich wieder um ca. 40% zu hoch berechnet. Bedingt durch den erfolgten Zählerwechsel, hatten wir die Möglichkeit den Verbrauch seit Wechsel genau zu beziffern und daraus einen, am realen Verbrauch berechneten, Abschlag zu ermitteln und zu zahlen.
Der Versorger forderte jedoch die Zahlung in vollem von ihm berechneten Umfang, also sowohl den von uns angegriffenen Verbrauch, als auch die viel zu hohen Abschlagsbeträge.
Auch unsere folgenden zwei Schreiben mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit bzw. des Zählers ließ der Versorger unbeantwortet und hat erst auf ein Einschreiben reagiert.
Im Antwortschreiben wurde erklärt, es läge kein Schriftwechsel vor und man forderte uns erneut auf den vollen Betrag zu zahlen und drohte für den Fall der Nichtzahlung die Versorgungssperre an.
Wir haben zu spät die Taktik des Versorgers erkannt, durch permanentes Ignorieren unserer Beschwerden, eine technische Überprüfung des Zählers unmöglich zu machen, denn der war ja zwischenzeitlich längst ausgebaut und vermutlich entsorgt! Obwohl wir dem Versorger den aktuellen Zählerstand mehrfach mitteilten (durch Foto dokumentiert) hat dieser versucht die Versorgung zu sperren und nur weil wir nicht anwesend waren, ist ihm dies nicht gelungen. Die nachweislich viel zu hohen Abschlagsbeträge hat der Versorger selbst und durch einen beauftragten Anwalt auch weiterhin gefordert. Und trotz besserem Wissens diese auf fehlerhafter Abrechnung beruhenden Beträge zur Begründung einer Klage auf Zutritt zur Meßeinrichtung gemacht.
Durch Vergleich mit unserem Verbrauch der Vorjahre und dem Verbrauch seit Zählerwechsel stellen wir fest, dass diese Werte absolut konstant sind und lediglich für den Zeitraum zwischen letzter regulärer Abrechnung und Zählerwechsel ein um ca. 30 bis 40 % überhöhter Verbrauch berechnet wurde. Wir wissen nicht, ob der Zähler defekt ist, oder die Ablesung des ausgebauten Zählers falsch war? Obwohl der Versorger laut Klage über 2.500,-- Euro beanspruchen möchte, die sich aus Verbrauch und utopischen Abschlägen zusammenrechnen, hat der Anwalt den Streitwert auf vier Abschlagsbeträge, das ist knapp unter 600,-- Euro beantragt. Im mündlichen Verfahren stellt sich heraus, dass die Richterin sich mit der Materie wohl nicht beschäftigt hat und geneigt scheint, der Klage des Versorgers auf Zutritt zum Zwecke der Stromsperre, statt zu geben. Sie erklärt, wir könnten ja den Beweis nicht führen, dass wir unsere Schreiben tatsächlich an den Versorger gesandt hätten. Wir fühlen uns durch die Vorgehensweise des Versorgers genötigt und erpresst! Da bei einem Streitwert unter 600,00 Euro kein Einspruch möglich ist, bleibt uns für den zu erwarteten Fall des gerichtlichen Unterliegens nichts anderes übrig, als den aus unserer Sicht nicht erfolgten Verbrauch zu zahlen. In der Verhandlung erklärt der gegnerische Anwalt, wir könnten ja dann mit einer Zivilklage versuchen, Recht zu bekommen. Wir werden nun Strafanzeige gegen den Versorger stellen, da dieser offensichtlich das Instrument der Stromsperre missbraucht, um sich ohne Prozeßrisiko, Beträge die der Kunde nicht anerkennt, anzueignen.
Vielleicht hat Jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen, oder einen Tipp für uns? Wir freuen uns auf Eure Antworten!!

Mit Gruß

REVOLUZZER

RR-E-ft:
@Revoluzzer

Der Versorger hat doch den Rechtsweg beschritten und sich der Entscheidung eines Gerichts gestellt, trägt dabei das Prozessrisiko.

Wenn man dem ggf. allein und ohne Anwalt entgegentritt und deshalb  zu besorgen hat, sich nicht mit eigenen Argumenten durchsetzen zu können, steht dies auf einem völlig anderen Blatt.

Übrigends:

In der gesamten StromGVV gibt es keinerlei Anspruch des Stromversorgers mehr, (selbst) zum Zwecke der Versorgungseinstellung Zutritt zu verlangen. Möglicherweise fehlt es also bereits an einer Rechtsgrundlage für das eingeklagte Zutrittsrecht des Grundversorgers als solchem.

Woher meinte denn das Gericht im konkreten Fall, dass sich ein solches Zutrittsrecht überhaupt ergeben sollte?

Der Streitwert bei einer Sperrklage wird teilweise beim 1,5- fachen des Jahresrechnungsbetrages angenommen, so dass entsprechende Entscheidungen oftmals berufungsfähig sind.

Dass weiß möglicherweise ein spezialisierter Anwalt. Indes sucht man sich einen solchen nicht erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung, wenn die Messe eigentlich schon gesungen ist.

Zeus:
Beim Zählerwechsel müssen Sie doch ein kurzes Protokoll erhalten haben, mit folgendem Inhalt:
Am....... wurde Ihr Zähler ausgetauscht.
alte Zählernummer.......................          Zählerstand..........
neue Zählernummer.....................          Zählerstand..........

                                                               (Unterschrift des Mitarbeiters)

Ein Vergleich der hier eingetragenen Zählerstände mit der Abrechnung ermöglicht Ihnen die Überprüfung.
Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie sich einen solchen Beleg nicht haben geben lassen, ihn nicht mehr finden oder die eingetragenen Zählerstände nicht verglichen haben, haben Sie leider genau so naiv gehandelt wie bei Ihrem Schriftverkehr mit Ihrem Versorger, der gleich per Einschreiben hätte erfolgen müssen.
Es könnte auch sein, dass eine oder zwei Jahresabrechnungen vor dem Ausbau des Zählers auf Schätzungen und nicht auf echte Ablesungen basierten. Dies lässt sich auf den Abrechnungen ablesen. Hieraus könnten Diskrepanzen entstanden sein.
Sie schreiben, dass die Abrechnung immer vom Frühjahr zu Frühjahr erfolgt.
Es könnte also auch sein, dass in der Rechnung, die Sie Ende Januar erhalten haben der gesamte Verbrauch bis zum Ausbau des alten Zählers beinhaltet ist. Hierüber können Sie sich selbst Klarheit verschaffen indem Sie vergleichen welche Zähler auf Ihren Abrechnungen von Januar 2007 und von April 2007 eingetragen sind.
Haben Sie nun dem Ableser den Zugang verweigert oder nicht? Sie schreiben von \"angeblich\". Auf jeden Fall scheinen Sie ihm den Zutritt nicht ermöglicht zu haben. Dann ist Ihr Versorger berechtigt eine Schätzung auf der Grundlage ihm vorliegender Zahlen vorzunehmen. Eine Ablesung durch den Mitarbeiter Ihres Versorgers wäre hier von Vorteil gewesen, denn Sie hätten somit sofort eine solide Grundlage für Ihre Verhandlungen gehabt.

Revoluzzer:
vielen Dank für die schnellen und kompetenten Reaktionen!

@ RR-E-ft

also ich habe das in der Klage noch einmal nachgelesen und da heißt es: Klage auf \"Duldung der Versorgungssperre\" und erst in der Folge \"... den Zutritt zu gestatten .... \"
Dass wir bei dieser Angelegenheit keinen Anwalt beauftragt haben, liegt daran, dass wir die Angelegenheit eigentlich als einfache und klare Sache betrachtet haben. Da wir aus vielerlei Gründen u.A. durch Krankheit ohnehin wirtschaftlich schwer \"gebeutelt\" sind, versuchen wir natürlich die Ausgaben niedrig zu halten!

Die Festsetzung des Streitwertes auf den Wert von vier Monatsabschlägen haben wir beanstandet und das Gericht gebeten die Bemessung des Streitwertes zu überprüfen. Darauf hat das Gericht nun überhaupt nicht reagiert! Haben wir Anspruch auf eine bestimmte Handhabung?

Wenn man sich mal die Interessenlagen ansieht, ist dass auch nachvollziehbar. Der Versorger hat kein Interesse den Streitwert zu \"pushen\", denn im Falle des Unterliegens minimiert das seine Prozesskosten. Die Richterin braucht sich mit der Materie nicht groß zu beschäftigen und muss selbst bei \"schlampiger Handhabung\" nicht befürchten, dass eine andere Gerichtsbarkeit Ihr die Sache \"um die Ohren haut.\"

@ Zeus

Das Protokoll haben wir vorliegen, da wir aber damals beim Zählerwechsel selbst nicht dabei sein konnten, sondern einen Dritten vertretungsweise gebeten hatten, können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob der auf dem Protokoll vermerkte Wert gestimmt hat.

Wenn Sie es als naiv bezeichnen, nicht gleich den Schriftverkehr per Einschreiben geführt zu haben, so bedeutet das doch:

  a) ich muss Allem und Jedem von vornherein misstrauen
  b) ich muss jeden kleinen Vorgang per Einschreiben senden, er könnte  
      Wichtig werden.
  c) meine jeweiligen Gegenüber schicken die Schreiben doch auch normal?

Die erste, der von uns beanstandeten Rechnungen beinhaltet tatsächlich nur den Zeitraum einer Abrechnungsperiode. Der darin vermerkte Verbrauchsvergleich weist für die vorhergehende Abrechnung 4.500 kWh in 347 Tagen und für den betroffenen Abrechnungszeitraum 8.500 kWh in 383 Tagen aus.
Ich denke, da hätte eigentlich der Versorger schon merken müssen, dass hier eine große Verbrauchsdifferenz vorliegt.
Interessanterweise ist doch mit dem Tag des Zählerwechsels die Welt wieder in Ordnung. Die Tagesdurchschnittswerte sind mit ca. 15 kWh exakt im Bereich der letzten 7 Jahre vor dem Fehler? Da wir weder Großgeräte abgeschaltet oder ausgewechselt haben liegt es doch auf der Hand, dass mit der Abrechnung etwas nicht stimmt.

Weder haben wir einem Ableser den Zugang verweigert noch haben wir Aufforderung bzw. Formular zur Selbstablesung erhalten, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde. Ob es überhaupt üblich ist, dass unser Versorger Ableser einsetzt ist uns nicht bekannt, in den Vor- bzw. Folgejahren wurde das jedenfalls nicht getan.

Wir freuen uns auf weitere Statements
Mit Gruß

REVOLUZZER

svenbianca:
Wenn Sie einen Dritten beauftragt haben an dem Tag des Wechsel dabei zu sein. Warum haben Sie sich nicht selbst die Stände aufgeschrieben, so groß wird die Differenz ja nicht sein wenn ich einen Tag vorher ablese. Jetzt im Nachhinei zu sagen, keine Ahnung ob der Dritte richtig abgelesen hat macht die Sache nicht einfacher. Der Stand könnte also stimmen.

Wurde die Abrechnung vor dem Zählerwechsel denn nun geschätzt? Sie schreiben \"Weder haben wir einem Ableser den Zugang verweigert noch haben wir Aufforderung bzw. Formular zur Selbstablesung erhalten, wie das in den Vorjahren gehandhabt wurde. Ob es überhaupt üblich ist, dass unser Versorger Ableser einsetzt ist uns nicht bekannt, in den Vor- bzw. Folgejahren wurde das jedenfalls nicht getan.\"

Wenn also kein Ableser da war und Sie nicht abgelesen haben liegt eine Schätzung nahe. Haben Sie denn nach Rechnungserhalt die Stände immer überprüft?

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