Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Kaufen oder Mieten?
Onkel-Olli:
Ja, jede Menge nur Antworten bekommt man hier selten.
1. Was ist mit den Aktenzeichen zu den Gerichtsurteilen, die rechtssicher verhindern, dass ein Vertragskunde seine Günstigkeitsklausel auch tatsächlich nutzen kann? Nur damit wäre sicherzustellen, dass die Preisdifferenz von 15 Cent tatsächlich immer erreicht werden kann!
2. Hat der Meister Watzl, in den Jahren seiner \"freien\" Tankphase immer bei dem Selben freien Anbieter getankt und keinen Preisvergleich zu anderen Anbietern betrieben?
3. Was ist das für ein Haus, bei dem in 10 Jahren 35.000 Liter Flüssiggas = 234.500 kWh also bei 145 m² = 162 kWh pro Jahr und m² \"verbraten\" werden? Hier sollte man dringend zu einer Wärmeisolierung raten! Eine Halbierung der Heizkosten dürfte da locker drin sein.
4. Wo, bei welcher Firma und in welchem Zeitraum kann man einen Flüssiggastank (wie groß) für 1.060,- € \"geschenkt\" bekommen? Das sieht mir sehr danach aus, als wollte man unbedingt unter meinen 1.110,72 € Mietkosten für 10 Jahre bleiben.
5. War \"Mietkauf\" nicht die Oberabzocke, bei der man im dümmsten Fall hinterher doch nicht Tankeigentümer wird?
6. Also keinesfalls und niemals Mieten!!! Kann man hier 1.000 mal lesen, immer Kaufen, Kaufen Kaufen!!! kommt garantiert günstiger!!! Hab ich mich da jetzt verlesen? M I E T K A U F ??? ist doch besser???
Wer Heute Neu- oder Um- baut (seit 01.02.2002), muss durchschnittlich mindestens KfW 60 Standard erfüllen (lt. Energieeinsparverordnung 40 bis max 70 kWh/m²a), http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung sonst keine Baugenehmigung, Energiepass etc. etc. Bei 234.500 kWh wären das also rund 391 m² Wohnfläche - nettes Heim! Ein doch sehr theoretisches, sicher unsaniertes Altbau- Beispiel und:
7. Warum hab ich immer den Top- Preis meiner Region bekommen und noch keinen gefunden, der in meiner Region, sein Gas günstiger gekauft hat und zwar 15 Cent/ Liter?
8. Was ist mit den offensichtlichen \"Lügen\" die hier von total integeren Ex- Eigentankbesitzern gepostet werden? Ist sicher keine Absicht gewesen, man hat sich im Eifer des Gefecht\'s sicher nur etwas vertan, selbstredend unbeabsichtigt.
9. Warum soll man den Leuten nicht helfen (Stefan1501) die Fehler in Ihrer Betankungsstrategie zu erkennen?
10. Warum soll es mir nicht egal sein, ob ich meinen Vertragspartner über eine Preisinfo am Markt und eine vorhandene Günstigkeitsklausel zum ordentlichen Preis bewege?
11. Warum soll ich nur zwei, drei freie Anbieter fragen und von Denen dann den Günstigeren nehmen und nicht den gleichen Preis von meinem Vertragspartner?
12. Warum kauft Jemand immer Gas, wenn er ein vermeintlich günstiges \"Werbeangebot\" erhält, dass doch offensichtlich immer teurer und spätestens nach der 2. oder 3. Erfahrung gar nicht notwendig ist?
13. Kaufen diese Leute auch jedes Jahr einen neuen Flachbildfernseher, den sie eigentlich gar nicht brauchen, nur weil er grad so \"günstig\" ist?
14. Wo bekommt man den 10 Jahres TÜV für garantierte 285,- €?
Fragen über Fragen
Ich habe Antworten (! keine Rechtsberatung, kein Verkauf !),
Andere haben leider wiederkehrend nur die gleichen Allgemeinplätze und Beschuldigungen zu bieten, wenn es um tatsächliche, nachvollziehbare Fakten geht, wird es immer wieder sehr dünn.
In dem Sinne,
Onkel- Olli
der Vertragshai
OnkelJohn:
@Onkel-Olli
Eigentlich hatte ich mich von diesem Forum schon verabschiedet, nachdem man von dir lange Zeit nichts mehr gehört hat, aber diesen Müll kann man nicht unkommentiert lassen.
Vielleicht solltest du um 3:00 Uhr in der Früh besser schlafen, als so einen Mist zu verzapfen. Ich habe nie geschrieben, dass ich mir in 2000 einen eigenen Tank zugelegt habe. Das entstammt deiner wirren Phantasie. Ich gehe einmal davon aus, dass du kein Alkoholproblem hast, denn ich müsste mindestens 10 Weizen intus haben, um mir so einen Sch..dreck zusammenzureimen.
Da du vehement behauptest kein Gasvertreter zu sein, bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass du einfach ein Dummschwätzer bist, wie man sie bei Oliver Geißen, Vera am Nachmittag oder in irgendeiner anderen Sendungen antrifft. Sitzen Dicke in der Sendung, dann gibt es einen, der Dicke nicht leiden kann, sind lauter fleißige Leute anwesend, dann wird immer ein Faulenzer eingeladen, der sich dann über die rechtschaffenen Leute lustig macht und gäbe es eine Sendung, in der sich Mieter von Gastanks über die Machenschaften ihrer Vermieter austauschen könnten, dann wärst du bestimmt der richtige Mann für die Gegenargumente.
Deine angeberische Art, mit der du hier im Forum auftrittst, dieser Vertragshai-Mist und das ganze Halbwissen, das du in riesigen Beiträgen postest, überzeugt bestimmt keinen davon sich einen Tank zu mieten.
Mir ist klar, dass dir meine Preise nicht passen, da du ja der Schlaueste in diesem Forum sein willst und jetzt ist da einer, der immer nur die Hälfte bzw. 2/3 deiner Liefermenge abnehmen konnte und trotzdem gute Preise erzielte. Das ist eben \"freie Marktwirtschaft\", die es beim Miettank leider so nicht gibt.
OnkelJohn
Onkel-Olli:
@ OnkelJohn
erklär das mal: Kaufen oder Mieten?
--- Zitat ---Guten Abend garstina,
heute will ich meine Erfahrungen mit Drachengas erzählen, nachdem ich den Mietvertrag gekündigt hatte.
Zunächst erhielt ich eine Kündigungsbestätigung und ein Außendienstmitarbeiter wollte sich auch umgehend mit mir in Verbindung setzen. Da ich den Tank übernehmen wollte und dies auch in der Kündigung so geschrieben hatte, wunderte ich mich nicht, dass sich bei mir niemand meldete. Nach mehreren Monaten kam dann aber eine Mietrechnung. Ich habe darauf hin in Frankfurt bei der Buchhalterin (Onkel -Olli weis bestimmt wen ich meine [Alter, Größe, Gewicht, Kinder, ...]) angerufen, ihr war es sehr unangenehm mit mir zu sprechen und in jedem zweiten Satz meinte sie, dass sie nur die Buchhalterin sei und mir die Rechnung zunächst stornieren würde. Nach vielen Telefonaten wurde mir klar, dass ich den Tank nie bekommen würde, also habe ich ihn mit einem Bekannten freigelegt und mit einem Traktor zur Abholung bereitgestellt (Zeitaufwand ca. 4 Stunden). Zwei oder drei Wochen später wurde der Tank dann von einer Spedition abgeholt (ca. 300 Euro).
--- Ende Zitat ---
Oder war das \"Damals\" erst in 2007 und Du hast seit 2000 fröhlich frei in einen Miettank getankt, was lt. Meister Watzl gar nicht geht???
Wenn einem die Antworten ausgehen, haut man einfach wild um sich und beschimpft Andere auf das Übelste. Das ist nicht mein Level, ich bin für konkrete, nachvollziehbare, schlüssige Darstellungen und nicht für Märchen!
Wie war das eigentlich mit 10e?
@ Watzl - wie waren die Aktenzeichen?
In dem Sinne,
Onkel- Olli
der Vertragshai
Watzl:
Aktenzeichen: (Fremdtanken)
Bundesgerichtshof Grundsatzurteil (Az: II ZR 367/02, Urteil vom 15. September 2003).
TÜV-Preise:
Wiederkehrende Prüfung 10 Jahre 242,- € plus Mwst. 45,98€ = 287,98€
Rechnung vom 5.5.2008
Frei Tanken trotz Mietvertrag:
Natürlich ist es möglich, dass ein Vertragskunde vielleicht einen freien Händler findet, dem er fälschlcherweise glaubhaft macht, sein Tank sei Eigentum und der einfach nicht so genau hinschaut und dann den Tank befüllt. Das wird er qaber nur einmal machen und dann nie mehr.
Mir ist ein Fall bekannt, wo diese Aktion dem Mieter eine Strafe von 3000,-€ einbrachte, weil er trotz Vertrag von einen freien Händler Gas bezogen hat.
Der Vertragspartner hatte den Kunden einfach verklagt. Für den Richter war das ein einfacher klarer Fall von Vertragsverletzung.
Wer also bei einem freien Händler tanken will, der sollte sich die Rechtslage vorher noch einmal klar vor Augen führen.
FRAGE:
weshalb kommt ein Vertragskunde eigentlich überhaupt auf die Idee bei einem freien Händler tanke zu wollen? Sind die Preise bei den Vertragshändlern denn sooooo schlecht, dass man untreu werden will????
Zu Onkel Ollis Fragen noch:
- Watzl hat bei verschiedenen freien Händlern getankt
- wenn jemand in 10 Jahren 35.000 Liter Gas verbraucht, dann verbraucht er diese halt nun mal. Die Frage dabei ist doch nur, wie günstig er dieses Gas bekommt. Ein Geflügelzüchter braucht allein in einem Jahr 12.000 Liter. Auch für ihn ist interessant, wo er das Gas am günsigsten bekommt. Der Hinweis auf Wärmedämmung ist hier überflüssig.
- die Tankkosten in DM wurden mit 1,95583 in EURO umgerechnetf.
Sie setzen sich zusammen aus dem Mietkauf und dem, was ich drei Jahre später noch hinlegen musste, um den Tank als Eigentum zu erwerben.
(Bitte keine Unterstellungen!) Watzl ist halt auch nicht ganz von gestern.
- Der Mietkauf war das Ergebnis einer Beratung eines Außendienstlers und die Folge eines absolut unbedarften Watzl, der ganz sicher war, seine Unterschrift unter einen guten Vertrag gesetzt zu haben. Den Tank zu erwerben war im übrigen kein leichtes Unterfangen.
- Noch einmal für den Onkel:
Kaufen ist immer die bessere Alternative. Der Mietkauf ist eine schlechte, weil teuere Möglichkeit. Viele Mietkäufer wissen allerdings nicht, dass sie nur die Rechte zur Nutzung an dem Tank erworben haben, nicht aber das Eigentum daran. Eine brilliante Sprachvariante MIETKAUF
Eine letzte W-Frage an den Onkel:
WARUM ist er immer noch der einzige unter all den Lesern und Schreibern hier im Forum, der der Mietvariante immer noch die Stange hält?
Diese Frage wird er wohl nur selbst beantworten können.
H. Watzl
Onkel-Olli:
Hallo Meister Watzl,
Danke für das Aktenzeichen und selbstverständlich habe ich mich da gleich mal etwas belesen. Der Fall liegt nach meiner, nicht maßgeblichen Auffassung eindeutig so, wie ich es bereits zuvor vermutet habe.
--- Zitat ---Bundesgerichtshof
BGB § 1004
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i. S. von § 1004 Abs. 1 BGB.
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen \"Fremdbefüllung\" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.
BGH, Urteil vom 15. 9. 2003 - II ZR 367/ 02; OLG Hamm (Lexetius.com/2003,2292 [2003/11/261])
--- Ende Zitat ---
Die wohl im Vertrag des Kunden K vorhandene Öffnungsklausel entspricht in keiner Weise, wie man in der Urteilsbegründung lesen kann, der von mir ausgehandelten und hier mehrfach publizierten Klausel (keine Rechtsberatung/ kein Verkauf).
--- Zitat ---21 e) Entgegen der Ansicht der Revision vermag auch die sog. Öffnungsklausel unter Nr. 2 des Liefervertrages den Kunden der Klägerin kein Recht zur Fremdbefüllung der Tanks der Klägerin zu verschaffen. Wenn der Kunde der Klägerin ein günstigeres Angebot eines anderen Lieferanten nachweist, die Klägerin darin jedoch nicht eintritt, sondern den Kunden aus dem Vertrag entläßt, ist der Kunde zur Rückgabe des Gasbehälters an die Klägerin verpflichtet, aber nicht berechtigt, ihn von dem anderen Lieferanten befüllen zu lassen, so daß die von der Revision angestrebte Einschränkung des Unterlassungsgebots nicht in Betracht kommt.
--- Ende Zitat ---
Diese Öffnungskausel verpflichtet den Vertragspartner offensichtlich nicht zur Befüllung zum gleichen Wettbewerbspreis und schon gar nicht zur Freigabe, bei Ablehnung der Befüllung sondern recht eindeutig zur Rückgabe des Tanks, bei Ablehnung. Diese Art von \"Öffnungsklausel\" ist selbstverständlich das Papier nicht Wert, auf dem sie steht. Die von mir, in Zusammenarbeit mit meinem Kundendienstler formulierte Klausel lautete: Wird D... von dem Kunden ein schriftlich günstigeres Angebot eines Wettbewerbers vorgelegt, so erfolgt die anstehende Lieferung entweder durch D... zu den genannten Konditionen oder der Kunde kann diese Lieferung vom Wettbewerber beziehen, falls D... ablehnt.
Also ohne Rechtsverbindlichkeit ohne Rechtsberatung usw. ... für mich als Laien hört sich das doch völlig anders an und nach dieser Klausel verzichtet der Lieferant offensichtlich auf sein Eigentumsrecht und gestattet explizid eine Fremdbefüllung! Demzufolge dürfte es hinterher auch keine rechtlichen, strafwürdigen Probleme geben.
Wenn Andere sich jedoch brüsten, trotz bestehendem Liefervertrag, 12 Jahre fremd getankt zu haben, muss man sich eigentlich nicht wundern, wenn die Vertragshändler \"harte Bandagen anlegen.
Zum Rest meld ich mich noch später,
In dem Sinne,
Onkel- Olli
der Vertragshai
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