Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank
Kaufen oder Mieten?
Onkel-Olli:
wie schon gesagt, bitte immer genau lesen und richtig verstehen!
Umfassende Information über alle Möglichkeiten? Wenn auch nicht immer allgemeingültig und für Jeden umsetzbar.
Die ersten Ergenbnisse meiner heutigen \"Nebenbeirecherchen\" sind schon mal nicht ganz uninteressant (von einem netten TÜV- Prüfer):
1. Regler gibt es bereits ab ca. 200,- €, für normale Hausanlagen (Anschlußwert bis 10kg/h) mit Thermen bis 18 kW und gehört technisch betrachtet immer zur Leitungsanlage und nicht zum Tank, auch wenn er an diesem angebaut wird.
2. Nicht ganz unwichtig für die Reglerwahl ist auch die Entfernung Tank - Abnahmestelle, da es bei zu gering dimensionierten Reglern, sonst zur Vereisung kommen kann, aber der gute Heizungsbauer kennt sich da in der Regel aus.
3. Wohl seit 1992 haben sich die TÜV- Vorschriften für Regler geändert. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle Regler mit einem so genannten SAV (Sicherheitsabsperrventil) ausgestattet sein, dass ein Rückschlagen des, sich zum Bsp. durch ein Feuer erwärmenden, Gases verhindert. war bestimmt toll für alle Flüssiggasanlagenbetreiber, die vorher eine Anlage ohne SAV- Regler betrieben haben (soll es vor 1991 gegeben haben) und spätestens zur 10jährigen Prüfung einen neuen Regler nachrüsten durften.
4. Die Haltbarkeit eines Reglers ist in der Regel mit über 10 Jahren anzusehen, wobei wohl bei der 10jährigen Anlagenprüfung auch die SAV- Eigenschaften des Reglers getestet werden und wenn der Regler da schwächelt, muss er ausgetauscht werden (ungesichert 2 - 3 von 1.000). Für 20 Jahre und darüber gibt es noch keine relevanten Ergebnisse (logisch).
5. Die dunkelgrüne Farbe ist bei einem HO- Tank unbedenklich, da der durch die teilweise Einlagerung bereits zu 50 % vor Sonneneinstrahlung geschützt ist.
6. Am Freitag hab ich einen Termin bei einem örtlichen Heizungsbauer und da bekomme ich sicher die restlichen Angaben. So einfach ist das, für einen Aussendienstprofi, nur sollte das Forum dazu da sein, dass Neulinge oder Interessierte von den Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren können und die Ochsentour nicht selbst unternehmen müssen. Ich hab damit kein Problem, mach das seit über 20 Jahren, jeden Tag und bin gern bereit meine Erfahrungen mit Anderen zu teilen und tatsächlich nachvollziehbare, stichhaltige, konkrete Informationen zu liefern. Das rezitieren von Allgemeinplätzen bringt den meisten Leuten wenig, da muss schon ordentlich Fleisch auf den Teller.
In dem Sinne (nicht schaffen?!?),
schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Vertragshai
Watzl:
Gut recherchiert. Dankeschön!
Der Rat zum Vertrag sollte nun aber entgültig vom Tisch.
Es ist keine wirkliche Alternative.
H. Watzl
Onkel-Olli:
wie die Reglerantwort beweisen soll, dass dies keinen Vertrag rechtfertigt verstehe ich nicht. Diese Regelungen und Kosten treffen den Mieter genauso wie den Eigentankbesitzer, sind also in der Summe völlig wertneutral, da beide Parteien die gleichen Kosten im gleichen Zeitraum bei gleichen Voraussetzungen haben werden. Hieraus ergibt sich also weder ein Vorteil für den Eigentankbesitzer noch für den Miettankkunden.
Die einzige Basis auf der man beim Regler einen Vorteil erzielen kann, ist welchen Preis der Einzelne bei seinem jeweiligen Anbieter, für den Regler erzielen kann. Das kann pro Anbieter und pro Region differieren, also auch hier wieder viele Angebote einholen und sich entsprechend den günstigsten Preis sichern um zu sparen, jedoch nicht abhängig vom Tankstatus.
Also bleiben für die tatsächliche Gewinn/ Verlustberechnung bzw. Kosten/ Nutzenanalyse, wo sich erhebliche Differenzen zwischen Mietvertrag oder Kauf ergeben können, noch die Bereiche:
1. Kosten Installation bis zum gebrauchsfähigen Zustand inkl. Transport
2. Kosten Wartung inkl. Aufstellungsprüfung sowie 2 Jahre und 10 Jahre Prüfung
3. Kosten Tankkauf oder Tankmiete
4. Kosten Gas / Liter (hier kommen in 10 Jahren sicher die größten Differenzen vor)
Nach 10 Jahren kann man dann den ersten Strich ziehen und den ganzen Batzen vergleichen. Hierbei können die Unterschiede bei den Eigentankbesitzern (auch da soll es welche geben, die im Dezember oder Januar Gas gekauft haben, während Andere im Juni/ Juli Gas kauften) ebenso erheblich sein, wie die Unterschiede bei den Mietvertragskunden und voraussichtlich wird es Eigentankbesitzer geben, die günstiger kommen als Miettankkunden aber gewiss auch umgekehrt. Nach 20 Jahren dann der zweite Schnitt usw. Hierbei können sich dann immer wieder Unterschiede ergeben.
Jetzt kommt der wesentliche Punkt, man müsste das tatsächliche Verhältnis zwischen allen Kunden kennen oder mindestens den eines statistisch relevanten, ausgewogenen Bereiches und nicht das \"gefühlte\" Verhältnis einseitiger Gruppenauswertungen.
Kann das der BDE? Also haben die einen Überblick wieviele Flüssiggastankanlagen es gibt, wieviele Miete, wieviele Vertrag, wieviele gewerblich genutzt, wieviele Privat und welche Kosten jede einzelne Gruppe hatte/ hat? Alles andere sind nur populistische Behauptungen ohne wirkliche Relevanz.
In dem Sinne,
Schöne Grüße,
Onkel- Olli
der Vertragshai
OnkelJohn:
Hallo H. Watzl,
ich sehe das genauso wie Sie. Ich finde auch, dass mit den ganzen Argumenten, die hier diskutiert wurden, der Rat zum Mieten endgültig vom Tisch ist. Jeder, der wenigstens auf drei zählen kann, muss feststellen, dass es keine Alternative zum Kaufen eines Flüssiggastankes gibt.
Gruß
OnkelJohn
Hallo Onkel-Olli,
du möchtest, dass man deine Statements richtig liest und versteht.
Auf mein Beispiel mit dem Leasingvertrag hast du argumentiert, dass es ja auch Firmenfahrzeuge mit Tankkarten gäbe. Ich bin mir sicher, dass sich z.B. Lidl die Firmenfahrzeuge und die Tankkarten separat besorgt. Wenn dann Audi Probleme machen sollte, werden halt VWs geleast, die Tankkarten sind davon nicht betroffen und wenn Aral bessere Konditionen als Shell bietet, werden Karten bei Aral besorgt und die Sache ist erledigt.
Dies ist ein gewaltiger Unterschied zu den Mietverträgen beim Flüssiggas
Gruß
OnkelJohn
Onkel-Olli:
Hi OnkelJohn,
mit den Firmenverträgen liegst Du etwas falsch, da ist es genau so wie mit den Tankverträgen, die Anbieter sind bestrebt den Kunden über mehrere Jahre, nach Möglichkeit langfristig zu binden. Das ist auch ganz logisch, da ja schon die Fahrzeuge 1,5 bis 3 Jahre geleast werden und aus solchen Verträgen käme man definitiv nicht ohne größere Verluste wieder raus. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema und bringt den Flüssiggaskunden nix.
Mach doch einfach mal die Aufstellung, wie ich sie oben vorgegeben habe, wenn Du das schon über 10 Jahre kannst, sonst eben über den entsprechenden Teilabschnitt.
Dann antworte mal ganz sachlich, ob Du mal bei einem Vertrag daran gedacht und versucht hast, eine \"Günstigkeitsklausel\" einzubringen, wie es gelaufen ist oder ob Du nur einen Standardvertrag unterschrieben hast, der der eine günstige Erstbelieferung garantiert und sonst nix.
Ich habe bisher vor neun Jahren meinen Vertrag abgeschlossen, mit einer Vereinbarung zur Erst- und Zweitbefüllung, dann habe ich gekündigt, weil es bereits kurz vor Toreschluss war und ich eine Mieterhöhung bekommen sollte. Daraufhin ist mein Anbieter auf mich zugekommen (wie das in jedem anderen Bereich üblich ist, wenn ein Partner kündigt, fragt der Andere warum und ob man da noch was machen kann) und ich habe eine Verlängerung mit \"Günstigkeitsklausel\" abgeschlossen, die bisher immer funktioniert hat.
Im Moment bin ich zeitlich etwas knapp und werd meine Aufstellung, der absoluten Gesamtkosten, mal Heute Abend einstellen. Meister Watzl könnte ja seine 10 Jahre dagegenstellen und wie man aus einigen Kommentaren herauslesen kann bekommen auch nicht alle \"freien Kunden\" den gleichen Preis wie der Meister!!! Ich würd mal sagen, dass seine Kündigung nach drei Jahren, vor allem eine Trotzreaktion war (mit mir nicht!!!) und keine wohl kalkulierte, objektive Handlung. Bis Heute hat er immer noch nicht Kund getan, was Ihn der Austieg gekostet hat.
Ich muss es immer wieder feststellen, der Einzige der hier Gesamtkalkulationen liefert oder bereit ist zu liefern, bin nun mal ich. Alle Anderen bieten immer nur ein Stückchen des Kuchens, am häufigsten den Gaspreis und ein paar auch noch den Tankpreis oder die Miete.
Um die Sache jedoch realistisch vergleichen zu können, braucht man, nach meiner Meinung, jedoch immer das Gesamtpaket bis zur Therme (die würd ich mal ausklammern, weil es da auch schon wieder 1.000 verschiedene zu unterschiedlichsten Preisen gibt) und das über einen abgeschlossenen Zeitraum, der sich bei Flüssiggasanlagen, zumindest im Moment, auf ein 10jährig wiederkehrendes Prozedere bezieht.
Ich kann doch nicht kaufmännisch richtig nur die einzelne Tankfüllung vergleichen, wenn ich mir den evtl. günstigeren Preis, über eine entsprechende Vorauszahlung (Tankkauf), erkauft habe!!! Das ist Augenwischerei um mal beim Modell Auto zu bleiben, der Eine hat z.B. eine monatliche Rate von 385,- € und wird vom Anderen ausgelacht, weil der nur 175,- € monatliche Rate hat, verschweigt aber, dass er 10.000,- € angezahlt hat, während der 385,- € evtl. 0,- € Anzahlung geleistet hat. Das wär doch auch nicht richtig oder?
In dem Sinne,
Schöne Grüße
Onkel- Olli
der Vertragshai
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