Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kaufen oder Mieten?  (Gelesen 42164 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #45 am: 17. April 2008, 00:39:05 »
wie schon gesagt, bitte immer genau lesen und richtig verstehen!

Umfassende Information über alle Möglichkeiten? Wenn auch nicht immer allgemeingültig und für Jeden umsetzbar.

Die ersten Ergenbnisse meiner heutigen \"Nebenbeirecherchen\" sind schon mal nicht ganz uninteressant (von einem netten TÜV- Prüfer):

1. Regler gibt es bereits ab ca. 200,- €, für normale Hausanlagen (Anschlußwert bis 10kg/h) mit Thermen bis 18 kW und gehört technisch betrachtet immer zur Leitungsanlage und nicht zum Tank, auch wenn er an diesem angebaut wird.
2. Nicht ganz unwichtig für die Reglerwahl ist auch die Entfernung Tank - Abnahmestelle, da es bei zu gering dimensionierten Reglern, sonst zur Vereisung kommen kann, aber der gute Heizungsbauer kennt sich da in der Regel aus.
3. Wohl seit 1992 haben sich die TÜV- Vorschriften für Regler geändert. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle Regler mit einem so genannten SAV (Sicherheitsabsperrventil) ausgestattet sein, dass ein Rückschlagen des, sich zum Bsp. durch ein Feuer erwärmenden, Gases verhindert. war bestimmt toll für alle Flüssiggasanlagenbetreiber, die vorher eine Anlage ohne SAV- Regler betrieben haben (soll es vor 1991 gegeben haben) und spätestens zur 10jährigen Prüfung einen neuen Regler nachrüsten durften.
4. Die Haltbarkeit eines Reglers ist in der Regel mit über 10 Jahren anzusehen, wobei wohl bei der 10jährigen Anlagenprüfung auch die SAV- Eigenschaften des Reglers getestet werden und wenn der Regler da schwächelt, muss er ausgetauscht werden (ungesichert 2 - 3 von 1.000). Für 20 Jahre und darüber gibt es noch keine relevanten Ergebnisse (logisch).
5. Die dunkelgrüne Farbe ist bei einem HO- Tank unbedenklich, da der durch die teilweise Einlagerung bereits zu 50 % vor Sonneneinstrahlung geschützt ist.
6. Am Freitag hab ich einen Termin bei einem örtlichen Heizungsbauer und da bekomme ich sicher die restlichen Angaben. So einfach ist das, für einen Aussendienstprofi, nur sollte das Forum dazu da sein, dass Neulinge oder Interessierte von den Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren können und die Ochsentour nicht selbst unternehmen müssen. Ich hab damit kein Problem, mach das seit über 20 Jahren, jeden Tag und bin gern bereit meine Erfahrungen mit Anderen zu teilen und tatsächlich nachvollziehbare, stichhaltige, konkrete Informationen zu liefern. Das rezitieren von Allgemeinplätzen bringt den meisten Leuten wenig, da muss schon ordentlich Fleisch auf den Teller.


In dem Sinne (nicht schaffen?!?),


schöne Grüße,


Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #46 am: 17. April 2008, 10:07:04 »
Gut recherchiert. Dankeschön!

Der Rat zum Vertrag sollte nun aber entgültig vom Tisch.

Es ist keine wirkliche Alternative.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #47 am: 17. April 2008, 11:19:44 »
wie die Reglerantwort beweisen soll, dass dies keinen Vertrag rechtfertigt verstehe ich nicht. Diese Regelungen und Kosten treffen den Mieter genauso wie den Eigentankbesitzer, sind also in der Summe völlig wertneutral, da beide Parteien die gleichen Kosten im gleichen Zeitraum bei gleichen Voraussetzungen haben werden. Hieraus ergibt sich also weder ein Vorteil für den Eigentankbesitzer noch für den Miettankkunden.

Die einzige Basis auf der man beim Regler einen Vorteil erzielen kann, ist welchen Preis der Einzelne bei seinem jeweiligen Anbieter, für den Regler erzielen kann. Das kann pro Anbieter und pro Region differieren, also auch hier wieder viele Angebote einholen und sich entsprechend den günstigsten Preis sichern um zu sparen, jedoch nicht abhängig vom Tankstatus.

Also bleiben für die tatsächliche Gewinn/ Verlustberechnung bzw. Kosten/ Nutzenanalyse, wo sich erhebliche Differenzen zwischen Mietvertrag oder Kauf ergeben können, noch die Bereiche:

1. Kosten Installation bis zum gebrauchsfähigen Zustand inkl. Transport
2. Kosten Wartung inkl. Aufstellungsprüfung sowie 2 Jahre und 10 Jahre Prüfung
3. Kosten Tankkauf oder Tankmiete
4. Kosten Gas / Liter (hier kommen in 10 Jahren sicher die größten Differenzen vor)

Nach 10 Jahren kann man dann den ersten Strich ziehen und den ganzen Batzen vergleichen. Hierbei können die Unterschiede bei den Eigentankbesitzern (auch da soll es welche geben, die im Dezember oder Januar Gas gekauft haben, während Andere im Juni/ Juli Gas kauften) ebenso erheblich sein, wie die Unterschiede bei den Mietvertragskunden und voraussichtlich wird es Eigentankbesitzer geben, die günstiger kommen als Miettankkunden aber gewiss auch umgekehrt. Nach 20 Jahren dann der zweite Schnitt usw. Hierbei können sich dann immer wieder Unterschiede ergeben.

Jetzt kommt der wesentliche Punkt, man müsste das tatsächliche Verhältnis zwischen allen Kunden kennen oder mindestens den eines statistisch relevanten, ausgewogenen Bereiches und nicht das \"gefühlte\" Verhältnis einseitiger Gruppenauswertungen.

Kann das der BDE? Also haben die einen Überblick wieviele Flüssiggastankanlagen es gibt, wieviele Miete, wieviele Vertrag, wieviele gewerblich genutzt, wieviele Privat und welche Kosten jede einzelne Gruppe hatte/ hat? Alles andere sind nur populistische Behauptungen ohne wirkliche Relevanz.


In dem Sinne,


Schöne Grüße,


Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline OnkelJohn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #48 am: 17. April 2008, 20:26:35 »
Hallo H. Watzl,

ich sehe das genauso wie Sie. Ich finde auch, dass mit den ganzen Argumenten, die hier diskutiert wurden, der Rat zum Mieten endgültig vom Tisch ist. Jeder, der wenigstens auf drei zählen kann, muss feststellen, dass es keine Alternative zum Kaufen eines Flüssiggastankes gibt.

Gruß
OnkelJohn

Hallo Onkel-Olli,

du möchtest, dass man deine Statements richtig liest und versteht.
Auf mein Beispiel mit dem Leasingvertrag hast du argumentiert, dass es ja auch Firmenfahrzeuge mit Tankkarten gäbe. Ich bin mir sicher, dass sich z.B. Lidl die Firmenfahrzeuge und die Tankkarten separat besorgt. Wenn dann Audi Probleme machen sollte, werden halt VWs geleast, die Tankkarten sind davon nicht betroffen und wenn Aral bessere Konditionen als Shell bietet, werden Karten bei Aral besorgt und die Sache ist erledigt.

Dies ist ein gewaltiger Unterschied zu den Mietverträgen beim Flüssiggas

Gruß
OnkelJohn

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #49 am: 18. April 2008, 09:02:32 »
Hi OnkelJohn,

mit den Firmenverträgen liegst Du etwas falsch, da ist es genau so wie mit den Tankverträgen, die Anbieter sind bestrebt den Kunden über mehrere Jahre, nach Möglichkeit langfristig zu binden. Das ist auch ganz logisch, da ja schon die Fahrzeuge 1,5 bis 3 Jahre geleast werden und aus solchen Verträgen käme man definitiv nicht ohne größere Verluste wieder raus. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema und bringt den Flüssiggaskunden nix.

Mach doch einfach mal die Aufstellung, wie ich sie oben vorgegeben habe, wenn Du das schon über 10 Jahre kannst, sonst eben über den entsprechenden Teilabschnitt.

Dann antworte mal ganz sachlich, ob Du mal bei einem Vertrag daran gedacht und versucht hast, eine \"Günstigkeitsklausel\" einzubringen, wie es gelaufen ist oder ob Du nur einen Standardvertrag unterschrieben hast, der der eine günstige Erstbelieferung garantiert und sonst nix.

Ich habe bisher vor neun Jahren meinen Vertrag abgeschlossen, mit einer Vereinbarung zur Erst- und Zweitbefüllung, dann habe ich gekündigt, weil es bereits kurz vor Toreschluss war und ich eine Mieterhöhung bekommen sollte. Daraufhin ist mein Anbieter auf mich zugekommen (wie das in jedem anderen Bereich üblich ist, wenn ein Partner kündigt, fragt der Andere warum und ob man da noch was machen kann) und ich habe eine Verlängerung mit \"Günstigkeitsklausel\" abgeschlossen, die bisher immer funktioniert hat.

Im Moment bin ich zeitlich etwas knapp und werd meine Aufstellung, der absoluten Gesamtkosten, mal Heute Abend einstellen. Meister Watzl könnte ja seine 10 Jahre dagegenstellen und wie man aus einigen Kommentaren herauslesen kann bekommen auch nicht alle \"freien Kunden\" den gleichen Preis wie der Meister!!! Ich würd mal sagen, dass seine Kündigung nach drei Jahren, vor allem eine Trotzreaktion war (mit mir nicht!!!) und keine wohl kalkulierte, objektive Handlung. Bis Heute hat er immer noch nicht Kund getan, was Ihn der Austieg gekostet hat.

Ich muss es immer wieder feststellen, der Einzige der hier Gesamtkalkulationen liefert oder bereit ist zu liefern, bin nun mal ich. Alle Anderen bieten immer nur ein Stückchen des Kuchens, am häufigsten den Gaspreis und ein paar auch noch den Tankpreis oder die Miete.

Um die Sache jedoch realistisch vergleichen zu können, braucht man, nach meiner Meinung, jedoch immer das Gesamtpaket bis zur Therme (die würd ich mal ausklammern, weil es da auch schon wieder 1.000 verschiedene zu unterschiedlichsten Preisen gibt) und das über einen abgeschlossenen Zeitraum, der sich bei Flüssiggasanlagen, zumindest im Moment, auf ein 10jährig wiederkehrendes Prozedere bezieht.

Ich kann doch nicht kaufmännisch richtig nur die einzelne Tankfüllung vergleichen, wenn ich mir den evtl. günstigeren Preis, über eine entsprechende Vorauszahlung (Tankkauf), erkauft habe!!! Das ist Augenwischerei um mal beim Modell Auto zu bleiben, der Eine hat z.B. eine monatliche Rate von 385,- € und wird vom Anderen ausgelacht, weil der nur 175,- € monatliche Rate hat, verschweigt aber, dass er 10.000,- € angezahlt hat, während der 385,- € evtl. 0,- € Anzahlung geleistet hat. Das wär doch auch nicht richtig oder?


In dem Sinne,


Schöne Grüße

Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #50 am: 18. April 2008, 11:14:02 »
Günstigkeitsklauseln sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.
Warum? In einen Miettank darf nach neuerster Rechtssprechung mnur der tanken, dem der Tank gehört: die Vertragsfirma.
Freie Händler wären demnach blöde, wenn sie Preise liefern würden, wo sie doch nicht tanken dürfen.

Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, wo ein freier Händler den Tank eines Vertragsanbieters füllen durfte, weil dieser einen zu hohen Preis hatte. Am anderen Tag hat die Vertragsfirma dies bei einem anderen Kunden schon nicht mehr zugelassen, obwohl die Verträge der beiden Kunden gleich waren. \"Wir machen das nicht mehr, eine hausinterner Beschluss\" Das war der Kommentar dieser Firma. Das ganze liegt mehrere Jahre zurück.

Inzwischen ist das alles, wie erwähnt, wegen der Rechtssprechung dazu sowieso nicht mehr möglich.

Mein Ausstieg hat micht 1200,- DM gekostet. 600,- habe ich sofort wieder durch das Betanken durch einen freien Anbieter eingespart. Die anderen 600,- DM sind inzwischen dreimal schon hereingekommen.

Heute läßt sich keine Vetragsfirma mehr dadurch beeindrucken, weil ein Kunde mit Kündigung droht. Sie macht ihm die Rechnung auf, was der Ausstieg ihm kostet und fertig ist die Sache. Die meisten Kunden bleiben dann beim Anbieter, nur wenige kündigen wirklich.
 
Stünde ich heute noch einmal vor der Entscheidung Miettank oder Eigentumstank, ich würde mich hier im Forum schlau machen und --- einen eigenen Tank kaufen.

Die vielen vielen Leidensgeschichten würden mich einfach mehr beeindrucken, als die absolute Inselrechnung eine OO.

Weshalb bietet  Onkel Ollis anbieter nicht allen anderen Kunden bzw. interessierten Kunden nicht den Vertrag des OO an?

Allein das schon wäre für  mich ein Grund, diese Firma zu meiden. Weil dadurch klar ist, Onkel Ollis Vorteile den zahlen viele andere Kunden.

Insellösungen waren noch nie allgemein tauglich.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #51 am: 19. April 2008, 10:58:36 »
Also ich war ja gestern beim Heizungsbauer und der hat gesagt: \"Gas und Öl sind total out, da kann man, auf lange Sicht, keine Schnitte mehr machen, das geht garantiert gegen den Baum!\" Toll nicht, son\'e Klasse Auskunft und muss ja auch so sein, da durch die Rohstoffverknappung (egal ob künstlich oder tatsächlich) die Preise sicher nicht mehr sinken werden.

Natürlich liefert er die Lösung: Wärmepumpe (Verschiedene, je nach Region und Möglichkeiten) + Solareinspeisung mit Röhrenkollektoren der 2. Generation oder + Kamin mit Wasserführung (auf keinen Fall, Gas oder Öl). Die Pumpe müsste so berechnet werden, dass sie ohne Zuspeisung die Versorgung des Hauses übernehmen kann. Damit könnte man ein 145 m² Haus, 4 - 5 Personen, für unter 750,- € im Jahr mit Wärme (Heizung und Wasser) versorgen. Die Frage die auch hier aufkommt, ist die nach den Kosten und dazu wollte er mir nur ein schriftliches Angebot machen. Muss einiges zusammengestellt und berechnet werden, dauert also ein bischen. Mal sehen was da raus kommt.

Aber auch hier wird es so sein, dass diese Heizungsform nicht für Alle gleichermaßen umsetzbar ist, da ja gewisse bauliche Voraussetzungen wie Einhaltung Wärmeschutzverordnung und ggf. auch Voraussetzungen der Grundstücke für Aufstellung Luft/ Wasser- Wärmepumpe, Flächen für Erdwärme öder Tiefenbohrungen, Fussboden oder Wandheizung etc. etc. erfüllt sein müssen. Der Preis wird sich sicher erheblich von dem einer gebräuchlichen Gasheizung mit Brennwerttherme unterscheiden. Die Frage bleibt, kommt das irgendwann wieder rein? Und das Irgendwann sollte wohl nicht weiter als 15 Jahre weg sein.

Muss mal hier im Forum suchen, was es da schon für Einträge gibt.

Die Rechtsprechung zur Fremdbefüllung würde mich mal interessieren (entspr. Gerichte und Aktenzeichen zum Nachlesen) - meine Vorabvermutung alle Urteile befassen sich mit \"eigenmächtiger Wildbetankung\" trotz Vertragsbindung ohne entsprechende \"Befreiungsklausel\" oder maximal Nichteinhaltung des vereinbarten Ablaufes (Angebot - schriftliches Gegenangebot - Befüllung zum gleichen Preis oder Freigabe).

Liefern Sie mir ein Urteil, bei der ein Vertragskunde, trotz entsprechender Günstigkeitsklausel, von seinem Vertragsanbieter, per Gerichtsbeschluss, zur teureren Betankung durch den Vertragsanbieter oder Strafzahlung gezwungen wurde obwohl der Kunde günstigere Angebote eingereicht hatte.

Jeder freie Händler aus jeder Branche liefert Preise, in der Hoffnung Kunden gewinnen zu können. Einzelhandelsfirmen, Autohändler etc. geben sogar jeden Monat tausende Euro aus und schalten teilweise ganzseitige Anzeigen in den Tageszeitungen und veröffentlichen somit ihre Preise. Warum sollte ein Freier Flüssiggashändler das nicht tun und seinen Preis nicht mal einem interessierten Kunden verraten? Ist freies Flüssiggastanken so eine Art Geheimbund? Genau das wäre bescheuert, denn nur immer wieder dem potentiellen Kunden vor die Nase zu halten, dass er günstiger kommen könnte, kann im Endergebnis dazu führen, dass der Kunde den Anbieter wechselt - steter Tropfen höhlt den Stein!

Dagegen gibt es als noch schärfere Wettbewerbsform zum Beispiel Baumärkte die anbieten: \"Finden Sie einen gleichen Artikel anderswo günstiger, machen wir Ihnen den gleichen Preis minus 20%\" Können Sie an jedem Praktiker nachlesen.


In dem Sinne,


Schöne Grüße,


Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #52 am: 19. April 2008, 14:28:05 »
Ein durch einen Vertrag gebundener Kunde ruft bei einem freien Händler an und möchte einen Preis wissen. Die erste Frage des freien Händlers: habe sie einen eigenen Tank. Wenn die Frage mit \"ja\" beantwortet wird, dann wird der Kunde einen Preis erfahren. Wird die Frage mit \"nein\" beantwortet, dann ist das Gespräch zu ende.
Weshalb? Der freie Händler weiß ganz genau, dass er dort nicht tanken kann und wird. Sein Preis würde nur dazu dienen, den Preis des Vertragshändlers zu drücken. Er würde also nur den Preis liefern jedoch kein Gas. Also läßt er es bleiben.

Umgegekehrt: eine nicht gebundener Kunde will einen Preis von einer Vertragsfirma wissen. Er bekommt ihn auch nicht, weil diese eben nur an ihre durch Vertrag gebundenen Kunden liefert.

So geht das und nicht anders.
Die Klausel, die dem Kunden vorgaukelt, er können als Vertragskunde  bei einem freien Händler tanken ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht. Sie taugt nur dazu, einem potenziellen Neukunden im Glauben zu lassen, er hätte nach Vertragsabschluss immer noch alle Möglichkeiten.

Wieso muss ein Kunde sich denn immer zu gegen die Machenschaften seines Vertragsanbieters anwaltlich und gerichtlich wehren? Weshalb muss er immer mit großer Anstrengung bis hin zur Drohung mit Anwalt und Richterei das was im Vertrag steht durchsetzen? Weshalb?  

WEIL ER EBEN EINEN VERTRAG HAT!

Noch nicht zu lesen war, dass ein Flüssiggaskunde mit eigenem Tank, sich derartig anstrengen mußte.
Ein Anruf bei einem, zwei oder drei Händlern, Preise abfragen  und das war´s dann auch schon.
Meiner Erfahrung nach steht der der Service der freien Händler dem der Vertragshändler in keinem einzigen Punkt nach.

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #53 am: 20. April 2008, 18:50:34 »
Wir drehen uns im Kreis,

ich hab noch nie mit meinem Vertragsanbieter über einen Anwalt verhandelt, ich hab nach einem Preis gefragt, mein Vertreter hat mir einen genannt, ich hab noch eins zwei Händler gefragt oder mir nur einen preis bei Oelbestellung.de ausgedruckt, max. hab ich den dann als gegenangebot gebracht und fertig, schon hatte ich den Preis - Null Problem.

Ich hab übrigens in den letzten zwei Tagen einfach mal bei zwei weiteren Kunden angehalten und gefragt, wie die so klar kommen:

1. Auskunft, alles immer Paletti, Preis und so weis ich gar nicht, dass macht immer meine Frau, wir sind zufrieden, Betankung kostet so ca. 1.500,- € mehr weis ich nicht. Bestätigt also meine Annahme des Typus zufriedener Kunde, weil der Preis für ihn ok ist und sich gar nicht dafür interessiert, was es sonst evtl. gibt.

2. Auskunft, hab den Vertrag schon seit 1993 zahl im Jahr 102,- € Miete Rest macht der Versorger, zuletzt vor 14 Tagen für 0,58 € Brutto getankt bin absolut zufrieden und hab nicht die Absicht daran was zu ändern.


Scheint also nicht nur unzufriedene Kunden zu geben und in meiner Region wohl sogar ziemlich viele  zufriedene Kunden.


In dem Sinne,


Schöne Grüße,


Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline stefan1501

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #54 am: 21. April 2008, 15:19:36 »
Hallo,

ich veröffentliche hier mal die Preisentwicklung unseres Miettanks.

Zugelegt haben sich meine Eltern 1992 einen 2,1-Tonner halboberirdisch für ein Zweifamilienhaus. Der war viel zu klein berechnet. Deshalb mußte auch immer 2mal im Jahr getankt werden :-(. Entweder zum Winterpreis oder mit Mindermengenzuschlag.
Das hat damals 278,54 € gekostet.
Die Mieteentwicklung seit dem:
Jahr   Miete
1992   407,76 €
1993   407,76 €
1994   407,76 €
1995   407,76 €
1996   407,76 €
1997   407,76 €
1998   407,76 €
1999   187,00 € (da bin ich wieder eingezogen und hab erst dem Lieferanten mit Kündigung gedroht, wenn die Miete nicht deutlich gesenkt wird)
2000   187,00 €
2001   187,00 €
2002   189,79 €
2003   196,75 €
2004   196,75 €
2005   196,75 €
2006   196,75 €
2007   201,84 €
Summe   4.593,94 € (alles inkl. MWST)
In den 15 Jahren gab es keine Defekte oder Beanstandungen des Tanks.
Die Gaspreise schwankten von 1992 bis 2000 von 33 - 39 Cent (inkl. MWST) bei Abnahmen von 2000 - 2500l pro Tankfüllung.
2001 sind dann die Gaspreise nach oben geschossen.

Datum      mit MWST           ohneMWST   Liter
13.03.2001   0,54 €/l      0,45 €      1500,0 l
17.10.2001   0,50 €/l      0,42 €      2620,0 l
21.02.2002   0,62 €/l      0,52 €      1200,0 l
11.09.2002   0,50 €/l      0,42 €      2636,0 l
17.02.2003   0,62 €/l      0,52 €      1399,0 l
30.05.2003   0,50 €/l      0,42 €      3304,0 l
25.02.2004   0,60 €/l      0,50 €      1501,0 l
31.08.2004   0,51 €/l      0,43 €      2873,0 l
10.03.2005   0,57 €/l      0,48 €      1001,0 l
13.07.2005   0,53 €/l      0,45 €      2320,0 l
23.02.2006   0,64 €/l      0,52 €      1500,0 l
24.07.2006   0,60 €/l      0,49 €      2726,0 l

30.03.2007   0,47 €/l      0,38 €      4449,0 l

Mittlerweile hatte ich das Haus übernommen.
2007 habe ich dann gekündigt und einen eigenen Tank zugelegt für 3900 € (inkl vergraben und MWST und Abtransport des alten Tanks (215 €)). Die alte Mietfirma T... hat mir im April 2007 das Gas für 53Cent (ohne MWST!!!) angeboten, obwohl in der letzten Vertragsänderung von 2001 drinsteht, das ich immer 8 Pfennige auf den aktuellen Tagespreis Rabatt bekomme (haha).
Bei der ersten freien Befüllung habe ich über 600 Euro gespart. Selbst mit 10 Cent günstiger, spare ich 300 Euro pro Jahr bei einem Jahresverbrauch von ca. 3000l.

Gruß
Stefan

Offline Combatant

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 30
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #55 am: 21. April 2008, 15:58:13 »
Hallo Stefan,

Danke für deine detailierte Aufzählung!
Wie groß ist dein jetziger Tank? Den Preis nach müsste es ein 2,9ter sein.

MfG
Combatant
[align=center][/align][align=center][/align][align=center]\"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!\" Bertolt Brecht[/align]

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #56 am: 22. April 2008, 08:01:26 »
Zufrieden ist man dann wohl, wenn man nichts anderes kennt als die Post vom Vertragsanbieter. Da ist zu lesen \"Günstiger Sommerpreis.....\".

Bei den Ölleuten gaht das nicht so einfach, weil man einfach beim Nachbarn klingelt und dann weiß, was der bezahlt fürs Öl.
Die Gasleute wohnen oft  weiter auseinander und wissen einfach nichts von anderen Preisen.

Also sind nicht informierte Kunden zufrieden!
Wer sich aber informiert, der hat nicht selten das Gefühl evtl. über Jahre hinweg  nicht so ganz \"optimal\" bedient worden zu sein.

H. Watzl

Offline OnkelJohn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 26
  • Karma: +0/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #57 am: 22. April 2008, 21:45:29 »
Ich habe mal meine Flüssiggaspreise, die ich bei einem freien Händler für meinen 2700l Tank, ohne nervenaufreibendes Verhandeln, erziehlt habe, zusammengestellt. Ich bin mir sicher, ich hätte bei jedem Kauf noch etwas herausholen können, aber mir war es eigentlich zu blöd.

Datum    Liter   Nettopreis
07.2000 2139  33,32 Cent
08.2001 2000  34,25 Cent
07.2002 1801  29,00 Cent
05.2003 2293  28,00 Cent
12.2003   602   31,00 Cent
07.2004 1297  28,00 Cent
06.2005 1756  28,00 Cent
07.2006 1817  36,00 Cent

Die Preise, die ein vertragsgebundener Flüssiggaskunde in diesem Zeitraum bezahlen musste, waren mit Sicherheit höher (s. stefan1501)

Fazit:
Es gibt keine Alternative zum eigenen Tank. Wer sparen will braucht einen eigenen Tank

Gruß
OnkelJohn

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #58 am: 22. April 2008, 23:27:10 »
An Onkel Olli,

falls noch nicht gelesen, hier eine Zitat von Primag-Kunde
Zitat
Original von Primagas-Kunde
Hallo,

Heute muß ich auch mal schreiben.

Ich lese seit Jahren mit, habe viel Hilfe hier aufgeschnappt. Danke hierfür an alle Partizipienten.

Bedingt durch Haus-mit-Tank-Kauf bin auch ich Kunde dieser Firma geworden.

Seit Jahren habe ich den Primagas-Abrechnungen widersprochen. Es gab dann die hier bekannten Standardantworten betreffs angeblicher Gas-Öl-Preiskopplung, irgendwelcher dubioser Privatgutachten irgendwelcher angeblicher Wirtschaftsprüfer und dass man angeblich nicht mal die Einkaufspreissteigerung vollumfänglich an die Kunden weitergebe.

Vorgebrachte Einwände wegen nichtiger Preisgleitklausel, wegen Unbilligkeit und entsprechende Begrenzung der Abschlagszahlungen auf die Grundforderung. Nur all die Jahre leider ohne irgendeine Einsicht durch Primagas.

Dann habe ich erneut einer Rechnung widersprochen und bereits erfolgte Lastschriften, soweit möglich, widerrufen.

Mahnungsschreiben durch Primagas, Mahnbescheid, Klage, Verfahren noch nicht  abgeschlossen.

Wie andere hier im Forum auch schon berichteten, wurden auch bei mir die bereits gerichtsanhängige Forderung immer wieder auch angemahnt und auch mehrfach trotz widerrufener Einzugsermächtigung von meinem Konto eingezogen.

Und nun, obwohl das Verfahren noch läuft, kam eine außerordentliche Kündigung hier ein. Mit einem Formular, in dem man diverses zu Zählerabbau, Gasabpumpen und Tankabholung anzukreuzen und dann letztendlich zu bezahlen habe.

Hat jemand zu diesem Vorgang: außerordentlicher Kündigung und Tankabbaukosten irgendeine Erfahrung oder Tipps.

 X( Primagas-Kunde ?(


Das ist die Realität und Onkel Ollis Vertrag mag schön sein für ihn, taugt aber nicht dazu, jemanden zu einem Vertrag zu raten.
Ich möchte nicht in der Haut dessen stecken, der Primaga-Kunde irgendwann einmal zu einem Vertrag geraten hat.

Onkel Olli wird das hoffentlich auch in Zukunft nicht mehr tun.

H. Watzl

Offline stefan1501

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kaufen oder Mieten?
« Antwort #59 am: 23. April 2008, 01:59:20 »
@ Combatant,

ja es ist ein 2,9t. Ich wollte soviel Spielraum mit den Bestellungen haben, wie nur möglich. Den Platz dafür hab ich und den Preisunterschied zum nächst kleineren mache ich hoffentlich wieder wett, indem ich immer günstig im Sommer tanken kann und keinen Mindermengenzuschlag zahlen muß.

Gruß
Stefan

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz