Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet
Kampfzwerg:
Der einzige vernünftige Satz in dem gesamten Zitat ist dieser:
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen
Falls die Preise des EVU bereits als billig akzeptiert bzw. \"festgelegt\" wurden, erübrigt sich wohl jedweder Unbilligkeitseinwand. :rolleyes:
Ich befürchte inzwischen ebenfalls, dass @h.terbeck genau so schrieb, wie er es auch gemeint hat.
Zumal er einen eigenen Beitrag zur Klarstellung und Entwirrung seiner Formulierungen offensichtlich nicht abgeben möchte.
Wieso eigentlich nicht?
Schlimm wäre es allerdings, wenn diese Formulierungen als Vorlage in den Schreiben Dritter an deren Versorger verwandt wurden. :(
Auch wenn ich mich wiederhole: sie sind grober Unfug.
Falls wir hier jeden unsinnigen Satz zitieren und korrigieren wollten, wäre das eine ziemlich zeitraubende Angelegenheit und es würde nicht mehr viel ursprünglicher Text übrig bleiben.
Daher kann ich jedem Leser nur empfehlen selbst zu recherchieren, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Und sich nicht ausschliesslich auf andere zu verlassen.
userD0010:
\"Kampfzwerg\"
Mit diesem sog. groben Unfug hat sich unser EVU -übrigens nicht nur in meinem Falle- zufrieden gegeben, und das seit drei Jahren.
Offenbar hat man nur mit Blödsinn Erfolg.
Kampfzwerg:
@h.terbeck
Blödsinn stimmt!
Erfolg?
Meinen Sie im Ernst, dass Sie Erfolg haben, nur weil ihr EVU seine dusseligen Textbausteine auf Sie losgelassen und bisher keinen Prozess angestrengt hat?
Die haben sich wahrscheinlich noch nicht einmal die Mühe gemacht Ihre Wortschwälle in Gänze zu lesen.
Das entspricht nämlich der normalen Vorgehensweise eines x-beliebigen EVU.
Daher die stereotypen Antworten.
Erfolg hätten Sie nur dann, wenn Sie mit Ihrer Argumentation vor Gericht Recht bekämen!
Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, aber ein Gerichtsverfahren in Ihrem spezifischen Einzelfall hat wohl noch nicht stattgefunden?
Ich hoffe, Sie haben in diesem Fall dann einen guten Anwalt und vertreten sich nicht selbst. Denn ansonsten würden Sie mit Ihrer bisher kolportierten Argumentation und Ausdrucksweise gnadenlos, sehr schnell und schmerzlos Schiffbruch erleiden.
Was ich Ihnen nicht wünschen würde.
Nicht weil Sie mir am Herzen liegen, sondern weil Sie damit der Sache an sich sehr schaden würden!
userD0010:
Kampfzwerg
Nun bin ich aber richtig neidisch. Da bin ich nun im dritten Jahr von der Verrechnung meiner Abschlagzahlungen mit zuvor gekürzten Energierechnungen \"verschont\" geblieben, und durfte mich nicht einmal mit meinem EVU über Gründe streiten, sondern erhielt nur sog. Textbausteine.
Ich fühl mich benachteiligt!
Kampfzwerg:
@h.terbeck
was wohl daran gelegen haben dürfte, dass Sie die entsprechenden, u.a. hier veröffentlichten Musterbriefe unter Verwendung der entsprechenden, richtigen Paragraphen verwandt haben und sich die Schreiben nicht selbst formulieren mussten.
Aber ich muss mich korrigieren, zum Einen sind Sie offensichtlich von Ihren Formulierungen und Ansichten so überzeugt, dass Sie eine Korrektur noch nicht einmal in Betracht ziehen, was in Folge eine Diskussion und Klarstellung verhindert.
Offensichtlich sind Sie einer vernünftigen Argumentation nicht zugeneigt.
Zum Anderen trifft der Ausdruck \"beratungsresistent\" nicht ansatzweise den Kern.
Soll heissen, ich gebe auf, reine Zeitverschwendung.
Bedenken Sie bitte, dass Unsinn nicht dadurch wahrer wird, dass man ihn ständig wiederholt.
„Wer nicht auf gute Gründe hört,
dem werde einfach zugekehrt
die Seite, welche wir benützen,
um drauf zu liegen und zu sitzen.“
Wilhelm Busch
P.S. für Interessierte, zur Verdeutlichung der Problematik:
h.terbeck schrieb:
--- Zitat ---Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
--- Ende Zitat ---
Diese Art der Formulierung ist mehr als nur nur grober Unfug, der ganze Satz ist schlicht schwachsinnig, und eine derartige Veröffentlichung ist schon grob fahrlässig.
Hier wird - in einem Satz - sowohl akzeptiert als auch bestritten!
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