Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet
Kampfzwerg:
@Thomas S.
Wird das jetzt auch ein Nebenkriegsschauplatz?
Besser rechtzeitig den Faden verlieren, als einem Weg in die Wüste zu folgen. Der Faden lässt sich ggf. wieder finden.
Bei Ihren Bedenken schon mal über Ursache und Wirkung nachgedacht?
Ich habe auch nicht über den Begriff \"billig\" debattiert.
Einige getroffene Aussagen waren inhaltlich völlig unsinnig.
Das erkannten AKW NEE, Wasserwaage und RR-E-ft,
und das hat nichts mit Begriffsbestimmung zu tun.
Und auch nicht mit laienhaft und unpassend.
Sie waren schlicht und ergreifend falsch.
Thomas S.:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Wird das jetzt auch ein Nebenkriegsschauplatz?
--- Ende Zitat ---
Das soll nicht an mir liegen.
Denn Sie haben absolut Recht - aber was hilft das dem Fragenden und Interessierten????
Ein Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit reicht vollkommen, wir können doch hier nicht jedes mal jeden Fachbegriff / jede Aussage bis in Detail erschöpfend richtig stellen, es würde wie auch jetzt jeden Rahmen sprengen.
Insbesondere, weil mich auch das ursprüngliche THEMA interessiert hatte, habe ich so ablehnend auf den Zwischenruf reagiert.
Aber leider ist mit diesem rhetorischen Zwischenruf
--- Zitat ---Original von AKW NEE
@ h.terbeck
--- Zitat ---Ich habe für einige Mitstreiter und mich zunächst dem Preiswunsch des Energieversorgers widersprochen und nur den billigen Preis anerkannt.
--- Ende Zitat ---
Wie haben Sie denn den billigen Preis festgestellt.
--- Ende Zitat ---
der thread in die Wüste geschickt worden. Und dieser Zwischenruf stammte nicht von mir...
Versuchen Sie mal, den Faden wieder aufzunehmen.
Wenn ich mir vorstelle, wie der Versorger, der hier möglicherweise mitliest, sich jetzt in Fäustchen lacht...
AKW NEE:
@ Thomas S.
Die Frage war von mir nicht, wie Sie schreiben, als rhetorischen Zwischenruf gemeint.
Wenn folgendes geschrieben wird:
--- Zitat ---Ich habe für einige Mitstreiter und mich zunächst dem Preiswunsch des Energieversorgers widersprochen und nur den billigen Preis anerkannt.
--- Ende Zitat ---
muß die Frage:
--- Zitat ---Wie haben Sie denn den billigen Preis festgestellt.
--- Ende Zitat ---
erlaubt sein.
Eigentlich hätte ich noch weitere Fragen stellen müssen.
Dem Ausgangstext kann entnommen werden:
1. In Schreiben an den Versorger wurde ein Preis als billiger Preis anerkannt.
2. Diese Feststellung wurde auch für Dritte getroffen.
Es ist natürlich etwas anderes ob ich hier im Forum einen juristischen Begriff nicht ganz richtig benutze, oder ob ich es dem Versorger gegenüber erkläre. Wenn hier nur ersteres der Fall war, wäre meine einfache Frage genauso einfach zu beantworten: War nicht so gemeint, sondern..... Keine Antwort zu geben ist aber eine schlechte Antwort.
Problematisch wird es wenn der billige Preis für einige Mitstreiter gegenüber dem Versorger anerkannt wird.
Wenn die Aussage so stehen bleibt, kann für manchen Leser der Eindruck entstehen das er einen billigen Preis feststellen kann. Dies Bedarf einer Klärung, die doch sehr einfach seien könnte.
Kampfzwerg:
@ Thomas S.
--- Zitat ---Insbesondere, weil mich auch das ursprüngliche THEMA interessiert hatte, habe ich so ablehnend auf den Zwischenruf reagiert.
Aber leider ist mit diesem rhetorischen Zwischenruf...der thread in die Wüste geschickt worden.
Versuchen Sie mal, den Faden wieder aufzunehmen.
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe ja, dass Sie das ursprüngliche Thema interessiert hat.
Sorry, aber das \"ursprüngliche\" Thema war eigentlich bereits mit dem Beitrag von @Marten v. 21.02.02 23:02 abgeschlossen - und schon längst in der Wüste. Spätestens Mitte der ersten Seite.
Und danach kam nichts Erhellendes mehr.
z.B. @Christian Guhl hatte doch bereits sehr klar und zutreffend geantwortet. Was mit Sicherheit der Grund war nicht zwingend schreiben zu müssen. Eben bis die falschen Aussagen getroffen wurden.
Ich persönlich habe den Faden in diesem Thread bereits mit dem so erschöpfenden wie verfehlten ;) Wortschwall über einen \"gemeinsamen Lieferanten\" verloren.
Das macht aber rein gar nichts. Denn selbst wenn ich glauben würde, den Faden wieder aufnehmen zu wollen, würde ich es mal mit der Suchfunktion versuchen.
Denn wie sagte @Christian Guhl so schön und mehr als zutreffend: Wenn du dir alle Beiträge, die zu diesem Thema geschrieben wurden, ausdrucken lässt, könntest du damit Wände tapezieren !
Und der Einzige, der Grund hätte sich ins Fäustchen zu lachen, dürfte hier wohl @Hans+Wurst sein, der doch angeblich und merkwürdigerweise im Forum zu diesem Thema \"leider\" so überhaupt nichts finden konnte.
Sehr seltsam.
Und wie AKW schrieb
--- Zitat ---Eigentlich hätte ich noch weitere Fragen stellen müssen.
--- Ende Zitat ---
Auch das stimmt, hätte er. ;)
AKW NEE:
@ Thomas S.
Es ist anscheinend keine ungenaue Formulierung von @ h.terbeck, an anderer Stelle ist zu lesen:
--- Zitat ---Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.
--- Ende Zitat ---
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