Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet

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userD0010:
Hab ich nicht auf die Verlautbarungen u.a. der Verbraucherzentrale Niedersachsen verwiesen. Dort lässt sich alles nachlesen, auch der vielfach angewandte Stichtag zur Unbilligkeitserklärung.
Ansonsten bringt die Kasuistik uns nicht weiter und darum sollten wir es bei dem \"Erreichten\" belassen
Sie können sich aber gern den Stichtag Ihrer Billigkeit aussuchen.

RR-E-ft:
Wie man sich den Stichtag seiner Billigkeit aussuchen können sollte, ist nicht nachvollziehbar.

userD0010:
RR E ft

Nicht ich habe den Vorschlag des Aussuchens eines Stichtages gemacht.
Bei mir  erfolgte der Verweis auf den Stichtag 30.09.2004, wie von der Verbraucherzentrale Niedersachsen szt. auch publiziert. Allerdings erfolgte mein Unbilligkeitseinwand bereits Ende 2005/Anf. 2006 nach Eingang der Folgerechnung meines Energieversorgers.
Und auf dieser Basis ermittele ich sowohl den Gesamtpreis für das jeweils abgelaufende Jahr als auch die künftigen Abschlagzahlungen unter Berücksichtigung evtl. Mehr- oder Minderverbrauches gemäß jeweils beigefügter Statistik
mfg

Kampfzwerg:
@h.terbeck

Über die Höhe eines Niveaus kann man sehr unterschiedlicher Auffassung sein.

Für juristische Begriffsbestimmungen gilt das nicht.

Bei allem Verständnis für Ihr Engagement!
Aber:
Ich bin sicher, besser ich hoffe es, dass Sie nicht meinen, was Sie hier schreiben!
Für das allgemeine Verständnis ist es allerdings immer besser, wenn man das schreibt was man auch meint!
Gut gemeint ist definitiv nicht gut gemacht!

Geschrieben haben Sie einen Unsinn, der schon erschreckend ist.
Daher ist man geradezu verpflichtet Ihre Aussagen zu hinterfragen und zu korrigieren!
Nichts anderes haben die Antwortenden getan.
Damit neue Mitglieder nicht auf völlig falsche Fährten geschickt oder aber völlig verwirrt werden.

Das sollten Sie nicht persönlich nehmen.
 
Denn es geht gerade nicht um Wortklaubereien, da haben Sie absolut Recht! Nur nicht in dem Sinne, den Sie meinen.



--- Zitat ---Für Nichtverstehenwoller:
Vielleicht hilft´s ja aber auch, wenn neben dem LG Bremen sogar kürzlich noch das LG Dortmund unwirksame Preiserhöungen in seinem Urteil (zwar noch nicht rechtskräftig) -wie man so schön sagt- für unbillig erklärt.
--- Ende Zitat ---
Das ist inhaltlich genau so ein grober Unfug wie viele Ihrer anderen Aussagen.


--- Zitat ---Ansonsten bringt die Kasuistik uns nicht weiter und darum sollten wir es bei dem \"Erreichten\" belassen
--- Ende Zitat ---
Fällt in die gleiche Kategorie.

Und über den Ton Ihrer Beiträge sollten Sie vielleicht ebenfalls einmal nachdenken.
An AKW NEE`S Antworten gab es nichts auszusetzen. Sie wollten sie nur nicht verstehen. Hoffe ich!

Und ob Sie es nun glauben oder nicht:
Es gibt keinen Billigkeits-Stichtag! :rolleyes:


@Thomas S.
Diese Diskussionen und \"Wortklaubereien\" sind alles andere als unnötig.
Sorry, aber Ihr Beitrag war dazu der beste Beweis!

Thomas S.:
@Kampfzwerg

Das kann ich getrost zurückgeben. Wenn sich wer auch immer an einem Begriff stört, der von wem auch immer laienhaft bzw. unpassend ausgesprochen wurde, können Besserwisser Ihr Fachwissen gerne dazugeben - aber daß das diesen thread schnell zerstört, das sollten sie schon bedenken. Es ging nicht um die Frage, was \"billig\" ist oder ob jemals ein \"billiger\" Preis gesehen wurde.

Zurechtweisungen bringen hier nichts. Bestenfalls in einem Juraforum kann man solche Zwischenrufe à la \"ich weiß es besser\" tolerieren - nicht aber hier, wo sich überwiegend Laien aufhalten, die mit Wortklaubereien nichts anfangen können.

Nicht umsonst verweist RA Fricke regelmäßig darauf, in Fachfragen einen Anwalt aufzusuchen. Das ist auch durch noch so juristisch korrekte Ausdrücke hier in diesem Forum nicht zu ersetzen.

Ich bleibe dabei: wärend Sie über den Begriff \"billig\" debattieren, haben interessierte User bereits den Faden verloren. So siehts aus. Deshalb nicht nur völlig überflüssig sondern auch Thema vefehlt.

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