Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet

<< < (3/11) > >>

Quint:
Guten Tag,
ich habe im gleichen Fall den Abschlag so lange monatlich um 50 Euro gekürzt, bis ich die Differenz zwischen dem von mir akzeptierten und von e.on geforderten Preis ausgeglichen habe. Für die Berechnung habe ich mir eine Tabelle angelegt, was einigermaßen kompliziert war, die ich aber über die Jahre fortschreiben kann.  
Dieses Vorgehen sollten Sie aber schriftlich ankündigen. Am Anfang meines Boykotts habe ich dafür einfache Einschreiben verwendet und auch auf die ersten zwei Briefe eine Antwort bekommen. Seit Juli 2006 hat e.on bis auf automatische Mahnngen den Briefverkehr eingestellt, also auch keine Eingangsbestätigungen geschickt.
Wichtige Mitteilungen, wie z.B. die oben erwähnte Verrechnung habe als Einschreiben mit Rückschein geschickt. Dabei muss man allerdings auf eine \"ladungsfähige\" Adresse achten, also keine Postfachadresse, sonst bleibt das Einschreiben dortliegen und keiner holt es ab.
Herzliche Grüße
Michael Worzyk

userD0010:
Hallo Quint,
bei dieser Vorgehensweise habe ich Bedenken bei der Definition des von Ihnen akzeptieren Forderungsbetrages im Vergleich zu dem von e-on geforderten.
Auch das Reduzieren der von e-on geforderten monatlichen Abschlagbeträge um die genannten 50 Euro mag die Angelegenheit möglicher Weise im Streitfalle komplizieren.
Aber dennoch viel Erfolg damit, denn so scheint mancher mit unterschiedlicher Methodik vorzugehen.
Ich habe für einige Mitstreiter und mich zunächst dem Preiswunsch des Energieversorgers widersprochen und nur den billigen Preis anerkannt. Auf dieser Basis habe ich dann den Jahresverbrauch mit dem billigen Preis errechnet, davon die Abschläge als bereits geleistet abgezogen und den Restbetrag entweder nachgezahlt oder seine Verrechnung mit den künftigen Abschlagzahlungen auf der Grundlage des vermutlich gleichbleibenden Verbrauch im kommenden Verbrauchszeitrum vorgenommen. Bei einer Überzahlung habe ich diese Summe von der kalkulierten Gesamtsumme des kommenden Verbrauchszeitraumes abgezogen und den Restbetrag durch die 11 anstehenden Abschlagsperioden geteilt und darauf meine Zahlungen ausgelegt.
So zahle ich monatlich den gleichen Betrag und muss im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung dem Richter keine komplizierte mathematische Berechnung erklären. Und mein Energieversorger hat diese Berechnung ebenfalls mit meinem erneuten Widerspruch gegen seine Jahresrechnung ebenfalls erhalten und kann sie monatlich nachvollziehenm weil ich auch Monat für Monat darauf verweise bei meinen Überweisungen.

AKW NEE:
@ h.terbeck


--- Zitat ---Ich habe für einige Mitstreiter und mich zunächst dem Preiswunsch des Energieversorgers widersprochen und nur den billigen Preis anerkannt.
--- Ende Zitat ---

Wie haben Sie denn den billigen Preis festgestellt.

userD0010:
AKW NEE
\"Wie haben Sie denn den billigen Preis festgestellt.\"

Indem ich -nicht nur- einige Beiträge in diesen Foren aufmerksam gelesen, sondern mich auch mit einschlägigen Feststellungen diverser Gerichte beschäftigt habe, mir aber auch aus juristischer Sicht diese Interpretationen  habe erläutern ließ.
Die aus Beidem resultierenden Fragen und Antworten waren und sind aufschlussreicher als das derzeitige Niveau mancher Beiträge.
Es ist schon belustigend und bezeichnend, dass jemand in die bewusst gelegte Tretmine der Gezeitenkraftwerke in der Ostsee hereingefallen ist und glaubt, hier belehrend eingreifen oder auftreten zu müssen.
Gleiches gilt übrigens für den von Ihnen \"erfragten\" Begriff des sog. billigen Preises. Das mit dem Kürzel  BGB  bezeichnete Bürgerliche Gesetz-Buch ist aufgeteilt sog. Paragrafen und wenn man den Paragrafen mit der Nr. 315 und seinen drei Absätzen liest, findet man dort die Begriffe der Billigkeit.
Achtung: Diese dort definierte Billigkeit hat nichts mit der landläufig so bezeichneten billigen Butter zu tun, falls auch hier wieder die Begriffe des Gezeitenkraftwerkes durcheinander gebracht werden sollten.

AKW NEE:
Meine Frage war eine Frage, mehr nicht. Wenn Sie diese Frage als Belehrung empfínden, mögen Sie dies verstehen, ich nicht.

Die Frage bleibt, wie haben Sie einen billigen Preis festgestellt?

Wenn ich die Anwälte hier im Netz bisher richtig verstanden habe, ist ihnen vergleichbares bisher nicht gelungen.


--- Zitat ---Es ist schon belustigend und bezeichnend, dass jemand in die bewusst gelegte Tretmine der Gezeitenkraftwerke in der Ostsee hereingefallen ist und glaubt, hier belehrend eingreifen oder auftreten zu müssen. Gleiches gilt übrigens für den von Ihnen \"erfragten\" Begriff des sog. billigen Preises.
--- Ende Zitat ---

Bin ich etwa auf eine neue, wie Sie schreiben Tretmine hereingefallen und Sie haben den billigen Preis nicht festgestellt?

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