Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet
Christian Guhl:
@marten
Natürlich greift in dem Fall § 366 BGB ! Ich habe als Schuldner das Recht zu bestimmen, für was meine Zahlung gelten soll. Und wenn ich sage \"Abschlag\", dann hat der Versorger das auch als Abschlag zu verbuchen. Will er das nicht, muss er die Annahme der Zahlung ablehnen.Auf keinen Fall darf er das Geld für irgendetwas anderes nehmen.Hat er das doch getan, dann ist die Rechnung offensichtlich falsch und der Kunde ist zur Zahlungsverweigerung berechtigt(§ 17.1 GVV). Das ganze funktioniert recht gut. Mein Versorger (Eon-Avacon) schickt innerhalb von 14 Tagen eine korrigierte Rechnung, auf der die Abschläge
und die Forderungen aus Vorjahren getrennt aufgeführt sind.
marten:
@hans+wurst
Schaue Dir zum Thema Verjährung und fehlerhafte Rechnung mal folgenden Thread an.
wann ist eine Rechnung fehlerhaft?
Zitat RR-E-ft zur Verjährung
\"Wenn das Gericht feststellt, dass die Bestimmung der Billigkeit entsprach, dann war die darauf beruhende Forderung von Anfang an verbindlich und also auch fällig.
Und gerade weil die Bestimmung der Billigkeit entsprach und von Anfang an verbindlich und fällig war, kann eine darauf beruhende Forderung, die deshalb bereits im Jahr 2004 fällig war, bereits mit Ablauf des 31.12.2007 verjährt sein, wenn der Ablauf der Verjährung nicht gem. § 203 ff. BGB gehemmmt wurde.\"
\"Eine unbillige Leistungsbestimmung bleibt immer unverbindlich und schafft nie eine fällige Forderung. Was schon nicht verbindlich ist, kann auch nicht fällig sein.\"
Ich hoffe das schafft dir etwas Klarheit.
Zitat Hans+Wurst
\"Was soll ich in Zukunft tun? Irgendwann müssen ja auch die Forderungen
verjährt sein?! Wie lange kann mein GV das so treiben?\"
Bis kein rechtskräftiges Urteil im eigenen Fall gesprochen wurde, geht die Sache weiter.
Zitat RR-E-ft
\"Es kommt immer darauf an, wie das Gericht entscheidet, wenn man selbst klagt oder verklagt wird und auf nichts sonst. Ohne Gerichtsverfahren keine Entscheidung in der eigenen Sache.\"
gruss
marten
userD0010:
Marten:
\"Ich habe die RWE 2007 nach Erhalt der Jahresrechnung aufgefordert die Verrechnung von Nachforderungen für das alte Jahr mit den Abschlägen für das neue Jahr zu unterlassen.
Was ist passiert in der Jahresrechnung 2008.
Sie haben meine Abschläge wieder mit Altforderungen verrechnet.\"
Hallo Marten,
es ist schon eigenartig, dass bzw. wie unser vermutlich gemeinsamer Lieferant agiert. In meiner letzten Jahresabrechnung hat dieser zwar seine Wunschpreise für seine Lieferungen im abgelaufenen Verbrauchszeitraum aufgeführt, aber brav meine Abschlagzahlungen, die ich auf Grund im Vorjahr gekürzter Rechnungen ebenfalls gekürzt hatte, ordnungsgemäß aufgeführt.
Über gekürzte Rechnungsbeträge kein Wort, keine Hinweis auf noch ausstehende oder gekürzte Beträge bzw. einen Versuch von Verrechnung.
Dies allerdings nicht nur bei mir, sondern bei zahlreichen Bekannten hier im Umfeld, deren Abrechnungen ich kenne.
marten:
@h.terbeck
Es ist schon wirklich eigenartig wie unser gemeinsamer Lieferant sich verhält.
Wenn ein unabhängiger Leser meine Jahresrechnung der RWE liesst, bekommt er den Eindruck das die Forderungen allein im letzten Jahr entstanden sind, da mein Versorger meine Abschläge immer mit Altforderungen verrechnet.
Vermutlich tut er das um eine mögliche Verjährung seiner Forderungen zu entgehen.
Die RWE schreibt mir auf den von meinen Anwalt verfassten Widerspruch, dass Sie die Preisanpassung nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen vornehmen.
Welche Vertragsbedingungen?
Wenn die RWE doch so überzeugt ist, das die Preisanpassung auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen geschieht, warum habe ich nicht schon längst eine Zahlungsklage erhalten.
Stattdessen spielen Sie diese Spielchen mit der Verrechnung.
Gruss
marten
userD0010:
Hallo Marten,
man muss dem Verhalten unseres gemeinsamen Lieferanten mit etwas mehr Humor, oder besser gesagt, mit etwas Zynismus entgegnen.
Die teilweise nur noch belustigenden Wortklaubereien in deren Briefen, manche aus dem Zusammenhang gerissen, manche aus Texten an andere Kunden übernommen, beantworte ich teilweise nicht mehr, teilweise aber mit Fakten, denen dann leider keine Antwort mehr folgt.
Und da setze ich dann an und erinnere jeweils an die Beantwortung meiner Frage(n), natürlich ohne Resultat.
Und auf dieses Obligo kann ich dann immer wieder verweisen, wenn mir wieder zwei (Esel) i.A. das Papier für meinen Ordner liefern.
Man sollte im Falle solcher \"dubiosen\" Rechnungen doch einmal strategisch wirksam vorgehen und die Rechnung als falsch an den Lieferanten zurückschicken mit der Bitte, eine korrekte, auf den Jahresbezug ausgelegte Abrechnung vorzulegen.
So lange man (hoffentlich) nicht überzahlt hat, bleibt´s dann halt bei den bisherigen Abschlagzahlungen.
Und diese Aktion lässt sich so lange fortsetzen, bis unserem gemeinsamenLieferanten das berühmte Licht aufgeht.
Mir wollte er nämlich Monat für Monat Mahngebühren in Rechnung stellen, weil ich grundsätzlich am Fälligkeitstage abends um 23,15 Uhr am Terminal meiner Bank meine Abschlagzahlungen erledigte und von der Bank die Bestätigung erhielt, dass die Überweisung erfolgt sei. (also Verpflichtung pünktlich erfüllt !)
Unser Lieferant meinte dann stets wiederholen zu müssen, dass meinem Kundenkonto bei ihm der Betrag jeweils erst zwei bis vier Tage später zugebucht sei und er deshalb auf Mahngebühren nicht verzichten könne.
Als ich vorschlug, dass man dort doch vielleicht einmal überlegen sollte, eine EDV-Anlage zu installieren, die möglicherweise sogar (Bonität vorausgesetzt) die Zahlungseingänge bei der Hausbank übernehmen und ordnungsgemäß zubuchen könnte, war Ruhe. Nach meinem weiteren Vorschlag, ggf. gegen eine Leistungsvergütung entsprechend den Bezügen der Briefverfasser dies dort im Hause gern organisieren zu wollen, blieb jede weitere Reaktion aus und die Mahngebühren tauchten nie wieder auf irgendwelchen Rechnungen auf.
Momentan versuche ich durch freundliche Anfragen die jeweiligen Preisaufschläge bei der Weiterreichung von erzeugtem Strom über die einzelnen zwischengeschalteten Beteiligungsgesellschaften zu erfragen.
Das sind so simple Fragen wie: RWE-Power = A (Mischkalkulation Kraftwerkserzeugungspreis), RWE-Energy = Preisaufschlag B auf A. RWE-Trading = A + B = C (Preis Energiebörse Leipzig) = Netto-Bezugspreis D plus Faktor E =(Netzdurchleitungskosten A-B-C) plus Faktor F = minimale Handelsspanne unseres Lieferanten == Energiepreis in unserer Rechnung ( preisgünstiger als die tägliche Currywurst lt. Bernotat).
Man könnte die Preisaufschlagskette ja noch um einige Positionen erweitern, so z.B. um den Preisaufschlag Lobby mit diversen Unterabteilungen (Laurenz Meyer, Wolfgang Clement, Lustreisen und sonstige maßlose Veranstaltungen, Alterszeitvergoldung des Vorstands etc.etc.), da gibt´s noch reichlich Spielraum, bis der Endpreis an uns nachhaltig begründet, als angemessen und differenziert kalkuliert erklärt worden ist.
Mir ist in diesen Tagen die mir vor fast 18 Jahren nach dem damaligen Vertragsabschluss nachträglich übersandte AVBGasV (Stand 21.06.1979) wieder in die Hand gerutscht. Wer diese hat bzw. nach dieser seinen Vertrag abgeschlossen hat, wird feststellen, dass darin in nahezu jedem sog. Paragrafen von Tarif die Rede ist, sei es Tarifpreise, Tarife, allgemeine Tarife, Tarifänderung.
Ich gebe dies zu bedenken bei der Betrachtung/Diskussion über Sondervertrag, Grundversorgung etc. pp.
Aber wir als Verbraucher sind offenbar nicht wehrhaft oder wehrbereit genug, sonst hätten wir ja schon längst zu einem Generalboykott der Energieriesen aufgerufen. Was wir alles bewirken könnten, wenn wir nur plötzlich und unerwartet alle gleichzeitig für 30 Minuten die Hauptsicherung abschalten würden und gleichzeitig wieder zuschalten.
Was würde denn passieren, wenn wir alle bis zur Vorlage nachprüfbarer Kalkulationen nur 1 Euro Abschlag monatlich zahlen würden?
Was würde passieren, wenn wir alle gleichzeitig an den Müllermeister aus Frrrrranken einen gleichlautenden Brief schreiben würden mit einer Kopie an den von uns (leider) gewählten Bundes- oder Landtagsabgeordneten?
Was würde passieren, wenn wir alle Herrn Verheugen einen 5 Euro Schein schicken würden, damit er sich eine Badehose leisten kann, weil er ja sonst bei seiner aufopfernden Arbeit friert und Schriftsätze, die unsere Interessen gegenüber der Industrie vertreten sollen, nur noch zitternd, d. h. unleserlich unterschreiben kann.
Unsere Rechtsprechung verdient doch in vielen Fällen nicht mehr diese Bezeichnung; manchmal ist es ja schon eine Frechheit, dass ein Richter überhauüt die Formel \"im Namen des Volkes\" in den Mund nimmt oder zu Papier bringt.
Wir sollten alle gemeinsam unsere gemeinsame Lieferanten mit einem gemeinsam festgelegten Brieftext glücklich machen und statt der Bezahlung von Energierechnungen einen Spendenaufruf für die notleidene Energieindustrie veranstalten. Kopie aber bitte ans Kanzleramt.
In diesem Sinne
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln