Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Thomas S.:
Wenn man sich dazu entschlossen hat, so wie vom BDE beschrieben vorzugehen, ist eine Antwort auf eine Drohung dieser Art völlig überflüssig. Wortgefechte bringen keinen rechtlichen Vorteil... ...laßt sie toben!
Man sollte dem Versorger lediglich die - natürlich einwandfreie - Eigenberechnung formlos mitteilen und sich entsprechend verhalten.
Selbst der Mahnbrief vom Gericht bedeutet nicht, das geklagt wird - man widerspricht einfach der Mahnung - und wartet ab, was passiert. Kosten? Woher?? Mit welchem Rechtsgrund???
Wichtig ist, das der Einspruch bei jeder neuen RECHNUNG erneuert wird, am besten mit einer eigenen Abrechnung (Tenor: mehr gibts nicht an Kohle) und das Sperrandrohungen ernst genommen werden, auch wenn sie nicht rechtens sind.
Christian Guhl:
Die Androhung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kommt im Allgemeinen jeden Monat. Seit fast 3 Jahren. Jeweils mit neuer Fristsetzung.Die Schreiben werden automatisch erstellt und tragen keine Unterschrift.Aus der Protestgruppe in Lüneburg wird berichtet, dass tatsächlich gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt wurden.Nachdem der Forderung widersprochen wurde, war wieder Ruhe.Zu einem Gerichtsverfahren ist es nie gekommen. Ich denke mir, dass Avacon auf diese Weise einige weniger Standfeste zu umfallen bringen will.
Cremer:
Es soll dioch damit bezweckt werden, die Verjährungsfristen hinauszuzögern, auch wenn solche Schreiben keine Unterschriften tragen
AKW NEE:
@ Cremer
--- Zitat ---Es soll dioch damit bezweckt werden, die Verjährungsfristen hinauszuzögern, auch wenn solche Schreiben keine Unterschriften tragen
--- Ende Zitat ---
Nach meinem Kenntnisstand werden auf diese Weise die Verjährungsfristen nicht beeinflusst.
T. Schlagowski:
Zunächst danke ich für Eure Beiträge; schmunzeln musste ich über Christians sehr aufschlussreiche Info, dass solche \"Drohungen\" schon seit fast 3 Jahren fast monatlich herausgeschickt werden; alles klar.
5 Tage nach dem maschinell erstellten \"Drohbrief\" wurde der Kunde nun nochmals persönlich angeschrieben und ihm damit immerhin u.a. bestätigt, dass es sich um einen \"Preiswiderspruch\" handelt.
Eigentlich neu ist, dass die Helmstedter nun geschickt den Begriff der \"Aufrechnung\" ins Spiel bringen, um so weiter argumentieren zu können, dass (nach §17 GasGVV) nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche \"aufgerechnet\" werden dürfen.
Völlig richtig, sage ich da mal als \"juristischer Laie\". Wenn nämlich das Gericht eines Tages in dem laufenden Musterverfahren den billigen Preis gegen e.on Avacon festgestellt hat, dann werden die Verbraucher (hoffentlich) wirklich im Sinne einer Abrechnung kräftig mit Avacon \"aufrechnen\", aber so weit sind wir noch nicht. =)
Die Frage wäre also, ob überhaupt jetzt schon durch das bloße Zurückbehalten eines kleinen Teils der Forderungen, und zwar nun im Rahmen eines §315-Widerspruches, noch von einer \"Aufrechnung\" gesprochen werden kann; grundsätzlich sind ja nach einem §315-Einwand die Forderungen überhaupt nicht mehr fällig, bis über den billigen Preis bestimmt wurde.
Klar ist, dass die Helmstedter also weiterhin auf Ihren Forderungen bestehen (okay, das müssen sie schon aus formalen Gründen), auch nicht bereit sind (und da unterscheiden sie sich übrigens negativ von ihren Hamburger Kollegen), die neuen Abschlagsraten abzubuchen, sondern glauben, wieder damit \"drohen\" zu müssen, die Forderungen nun gerichtlich auf Kosten des Kunden durchzusetzen.
Ansonsten erachten es die freundlich grüßenden Kundenbetreuer wohl nicht mehr für nötig, weiter auf die Sache einzugehen (bei unveränderter Sachlage).
Ich habe schon so einen kurzen Zweizeiler im Kopf, der eigentlich nur den Eingang der beiden e.on Schreiben und unsere unveränderte Position bestätigt, möchte aber noch die weitere Diskussion hier im Forum abwarten.
Thomas Schlagowski
p.s.: Ich hätte gern den Brief hier als jpeg eingestellt, komme aber mit dieser Forums-Software nicht klar. Weiß einer, wie man hier eine jpeg-Datei einstellt?
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