Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
T. Schlagowski:
Ich habe gerade den zitierten Thread von \"Opa Ete\" gelesen und bin etwas besorgt.
Ohne jetzt von Hamburg aus kluge Ratschläge erteilen zu wollen (dazu kenne ich ja auch gar nicht die hiesige Situation), werfe ich trotzdem mal ganz spontan ein paar allererste Gedanken in den Ring.
Diese neue Avacon Strategie erfordert doch jetzt eine konzertierte, klare Antwort. Alle lokalen Aktivitäten sollten nun an EINER Stelle gebündelt und koordiniert werden, oder sehe ich das falsch?
Wer ist der zentrale Ansprechpartner in Sachen e.on Avacon, bei wem laufen ALLE Informationen zusammen; wer stimmt die gemeinsamen Aktivitäten ab?
Würde es nicht auch Sinn machen, dass über diesen Koordinator der Bund der Energieverbraucher und die Verbraucherzentrale Niedersachsen als starke Partner mit ins Boot genommen werden sollen?
Und wäre es nicht gut, dass Ihr Euch dann von EINEM erfahrenen Anwalt (oder einer Anwältin) beraten lasst?
Auch die Medienarbeit könnte dann koordiniert werden, z.B. ZDF Frontal (ich kann auf Wunsch einen Kontakt vermitteln), die warten teilweise auf solche Stories.
Wichtig wäre doch, dass statt vieler Einzelaktionen jetzt alle Avacon-Kunden gemeinsam stark und kompetent agieren.
Liebe Freunde, seht meine Zeilen bitte ausschließlich konstruktiv; ich wünsche Euch jedenfalls viel Erfolg.
Thomas :)
Opa Ete:
Noch ist nach meinem Widerspruch garnichts passiert. Habe noch keine Post vom Gericht erhalten. Werde das Forum natürlich sofort unterrichten, falls es Neuigkeiten gibt.
Liebe Grüße Opa Ete
Roli1964:
Vielleicht sollte man sch doch mal persönlich beschnuppern, um einen Eindruck zu bekommen, was man zusammen ausrichten kann.
Ich wäre dabei.
T. Schlagowski:
Gute Idee!
Wie wäre es mit folgendem Vorschlag:
Einer von Euch (z.B. Christian Guhl) organisiert ein erstes Treffen, z.B. in einem gemütlichen Gasthof, der für die meisten möglichst zentral liegt.
Ihr bestimmt dort u.a. einen \"Koordinator\", bei dem fortan alle Informationen zusammen laufen.
Sollte es für diese Aufgabe mehrere Kandidaten aus Eurem Kreise geben, so legt jeder in einer kurzen Vorstellung (z.B. jeder max. 5 Minuten) dar, wie er diese Aufgabe konkret anpacken wird.
Es sollte jemand sein, bei dem nicht nur eine ergebnisorientierte Strategie und Konzeption erkennbar ist, sondern der Leute dafür auch begeistern kann. Fallt aber bitte nicht auf irgendwelche \"Selbstdarsteller\" herein, denen es in Wirklichkeit gar nicht um die eigentliche Sache geht.
Da kann nur etwas Gutes dabei herauskommen; Ihr werdet von da an mit einer mächtigen Stimme sprechen und stark sein!
Viel Erfolg!
Thomas :)
Uuuupps: 8o
Sorry, ich sehe gerade, dass in dem \"Stammtisch-Thread\" Christian Guhl fast zeitgleich schon alles genau in diese Richtung andiskutiert hat. Super! =) =)
Dann hat sich eigentlich mein Beitrag erledigt; ich lasse ihn aber trotzdem noch stehen.
T. Schlagowski:
Nachdem der von mir betreute Hamburger e.on Avacon Kunde schon am 14. Februar seinen Widerspruch nach §315 BGB vorgetragen, die letzte Jahresabrechnung auf Basis der zuletzt noch widerspruchslos gezahlten Preise gekürzt und die Abschlagsraten nunmehr deutlich reduziert hat, hat Avacon ihm heute ein GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN angedroht, ohne dabei übrigens auch nur mit einem Wort auf seinen Widerspruch einzugehen.
Des Weiteren wird der Kunde darauf aufmerksam gemacht, dass die dabei entstehenden Kosten zu seinen Lasten gehen werden.
Euch sind sicherlich solche Standard-Drohschreiben bekannt. Wie reagiert man nun am besten darauf? Wie ist bisher NACH solchen Drohbriefen von Avacon gegen Euch weiter vorgegangen worden? Oder blieb es nur bei leeren Drohungen? Ist überhaupt von Avacon je wirklich mal so ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet worden (lt. VZ Niedersachsen ja bisher nicht)?
Gibt es hierzu vielleicht schon eine Musterantwort, entweder von der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder von Eurer (neuen) Gruppe?
Oder sollte man nur einen kurzen Zweizeiler schicken, mit dem man den Empfang bestätigt und sich erneut auf sein Widerspruchsschreiben bezieht, nachdem ja die Forderungen grundsätzlich nicht fällig sind, solange deren Billigkeit nicht nachgewiesen wurde und daher Mahnungen jeder Grundlage entbehren?
Danke und freundliche Grüße
Thomas Schlagowski :)
Landesgruppe Hamburg
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