Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
T. Schlagowski:
Ein Hamburger e.on Kunde fragte bei uns (Bund der Energieverbraucher Hamburg) an, ob wir auch ihm Hilfestellung beim Gaspreis-Protest gewähren können. Spontan haben wir zugesagt.
Der Punkt ist aber, dass es sich diesmal nicht um e.on Hanse in Quickborn, sondern um e.on Avacon in Helmstedt handelt (die Immobilie befindet sich in Visselhövede).
In Anbetracht des laufenden Musterverfahrens vor dem Hamburger Landgericht kann sich ein Hamburger Gaspreis-Protestler fast sicher sein, dass er nicht von e.on Hanse mit einer individuellen Klage überzogen wird, wenn er seine Zahlungen kürzt. Und selbst wenn, hätte er die Verbraucherzentrale Hamburg und den Bund der Energieverbraucher als mächtige und kompetente Partner an seiner Seite, stünde quasi unter ihrem Schutz.
Anders bei Avacon. Vielleicht werden die im worst case erst recht ein Exempel statuieren, solche Protestbewegungen gleich im Keime ersticken wollen und verklagen diesen Kunden kurzerhand zur Zahlung.
Und wer steht dann an seiner Seite?
Können wir dem Kunden guten Gewissens empfehlen, den bereits vorbereiteten §315-Widerspruch (samt Rechnungs- und Abschlagskürzung) an e.on Avacon zu senden, ohne dass er einem unnötig hohen, persönlichen Prozesskosten-Risiko ausgesetzt wäre? Wenn ich hier die bisherigen Beiträge zu Avacon querlese, habe ich den Eindruck, dass die deutlich „schärfer“ im Markt agieren. Was können wir also dem Kunden konkret sagen?
Gibt es in dieser Region schon eine aktive Gruppe des Bundes der Energieverbraucher, die bereits Erfahrungen mit e.on Avacon sammeln konnte und an die sich der Kunde wenden kann?
Welche konkrete Unterstützung kann die zuständige Verbraucherzentrale Hannover leisten?
Gibt es bereits schon laufende (Muster-)verfahren gegen e.on Avacon Helmstedt?
Gibt es entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte, die schon mit Mandaten gegen Avacon betraut wurden, an die sich der Kunde wenden könnte (auch wegen Energie-Schutzbrief)?
Gerade das erste Antwortschreiben von e.on Avacon mit seiner unverhohlenen Ankündigung, die Gelder notfalls gerichtlich einzutreiben, erfordert eine klare Antwort.
Vielen Dank für Eure Hilfe. :)
Thomas Schlagowski
Regionalbeauftragter
Landesgruppe Hamburg im Bund der Energieverbraucher
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Gruppe_Hamburg/site__1596/
Thomas S.:
Ja, wie soll man denn diese zentrale Frage nach dem PROZEßRISIKO beantworten?? Diese Frage treibt wohl jeden von uns ganz individuell um.
Natürlich gibt es Versorger, die eine harte Linie fahren. Avacon scheint dazu zu gehören. So kann der Versorger natürlich immer mit RECHTSWIDRIGEN oder falschen Argumenten versuchen, den Kunden einzuschüchtern.
Na und? Selbst Sperrandrohungen sind heute recht schnell vom Tisch, wenn man den Einspruch richtig erhoben hat (§307 ?? oder §315 ??) und das zuständige Kartellamt einschaltet... ...was können die Versorger sonst tun?
GENERELL würde ich bei ALLEN Versorgern von einem hohen Prozeßrisiko ausgehen. Und zu allem Überfluß auch noch von einer recht hohen Abhängigkeit einer möglichen Entscheidung in die eine oder andere Richtung, je nach dem, an welches Gericht man gelangt - bis in die höchsten Instanzen, falls eine Revision zugelassen wird.
Diese Risiken kann man nicht VORHER einschätzen.
Und trotzdem: Rechtschutzversicherung vorhanden und / oder dem Prozeßkostenfond beitreten und dann erst recht gegen Avacon Einspruch erheben. Auch denen kann und muß der Hammer gezeigt werden.
Es kommt letztlich darauf an, wie die eigene Strategie aufgebaut ist und was dann vor Gericht abläuft. Und ohne Aufwand keinen Nutzen!
RR-E-ft:
Das Prozesskostenrisko hängt nur von der Höhe der streitigen Hauptforderung ab und von sonst gar nichts, insbesondere nicht davon, wer der Versorger ist.
Siehste hier.
Die Frage nach dem Prozesskostenrisiko lässt sich also für jeden Fall beantworten, wenn man die Höhe der Kürzungen der Hauptforderungen kennt.
Wer nur wenig gekürzt hat, trägt ein vergleichsweise höheres Risiko (in Bezug auf die streitige Hauptforderung) als jemand der viel gekürzt hat. Das folgt aus der Kostendegression bei Gerichts- und Anwaltskosten.
Wer nur um einen 1 € gekürzt hat, für den fällt das Prozesskostenrisiko im Verhältnis zu diesem streitigen Betrag von 1 € besonders hoch aus.
@T.Schlagowski
Vom Bund der Energieverbraucher gibt es die Angebote \"Energieschutzbrief\" und \"Prozesskostenfonds\".
Beide sind umfangreich erläutert.
Thomas S.:
@RR-E-ft
Das ist \"im Verhältnis\" so zwar richtig, aber beim Klienten wird der Prozeßkostenwert trotzdem bis zur einsetzenden Verjährung und von Instanz zu Instanz immer höher und damit ggf. untragbar, wenn auch kalkulierbar.
Auch hier gilt: ich kaufe nicht jedes Sonderangebot zu mindestens 1000 Stück, weil ich dadurch am meisten spare. ;)
Deshalb bleibt es bei der klaren Aussage: auch einen Prozeß (und den Anwalt ;) ) muß man sich leisten können.
Christian Guhl:
@Thomas S.
Bei Avacon ist nichts anders, als bei anderen Versorgern. Höchstens, das es hier ein wenig unplanmässiger und langsamer läuft. So werden Schreiben mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 erst seit kurzer Zeit verschickt.Andere waren da schneller.Unplanmässig insofern, dass bei Avacon oftmals die Rechte nicht weiss, was die Linke tut. Immer wieder kommen Sperrandrohungen, die jedoch nach kurzem Hinweis auf die Rechtslage mit der Entschuldigung \"Computerfehler\" wieder zurückgenommen werden. Alles in allem ein recht pflegeleichter Versorger. Protestgruppen gibt es in Lüneburg (Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg, IGEL) und in Lüchow-Dannenberg (Energieverbraucher Wendland). IGEL hat eine Homepage. http://www.igel-lueneburg.de/
Eine Klage gegen Avacon läuft seit Dez.2006.Es klagen 54 Kunden im Tarif \"Erdgas Classic\". Widerständler dürften es in Lüchow-Dannenberg und Lüneburg schätzungsweise 500 sein.
Eine individuelle Klage halte ich für wenig wahrscheinlich. Die Drohung mit gerichtlicher Eintreibung der Forderung kommt mit schöner Regelmässigkeit so ca. alle 4 Wochen.
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