Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon
Bors:
Also ich kürze seit September 2006 die Abschlagszahlungen für Gas. Wir haben uns damals auf § 315 BGB berufen. Von der Avacon folgte ein Schreiben in dem die angebliche Kalkulation dargelegt wurde, allerdings so lückenhaft dass niemand das als Offenlegung der Kalkulation bezeichnen würde. Seitdem kommt fast jeden Monat eine Mahnung. Die Avacon droht jedesmal damit, dass nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Zahlungsfrist ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird. Das wiederholt sich jetzt jeden Monat - meiner Meinung nach soll damit nur Einschüchterung betrieben werden. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Avacon einen Mahnbescheid beantragen wird, da es bei einem Bestreiten der Forderung wohl zum Prozess kommen würde, in dem dann wohl wahrscheinlich die Kalkulation offen gelegt werden müsste.
Ein Bekannter (auch Kunde der Avacon) geht diesen Weg (§315 BGB --> Kürzung der Abschläge) bereits seit drei Jahren. Auch hier passiert bisher nichts....
Wer noch Erfahrungen mit der Avacon in diesem Bereich hat - für weitere Infos wäre ich sehr dankbar.
T. Schlagowski:
Zunächst möchte ich jedem Einzelnen von Euch für die interessanten Beiträge danken, die uns letztlich eine Entscheidung doch relativ leicht gemacht haben.
Ich habe übrigens nicht nach einer KOSTENBERECHNUNG, sondern nach einem RISIKO gefragt. Selbstverständlich bleibt es dabei, dass dies je nach Region und Mentalität des Versorgers unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Fasst man nun zusammen, ergibt sich das folgende Szenario:
1. Es bestehen bereits lokale Gruppen, die aktiv gegen e.on Avacon vorgehen.
2. Desweiteren erhielten wir (auf gesonderte Anfrage) von Frau Karin Goldbeck (Verbraucherzentrale Niedersachsen) eine Fülle von wichtigen Detailinformationen, Empfehlungen und Links zum Thema e.on Avacon, die insgesamt nur als eindeutig ermutigend gewertet werden können.*
3. Bis heute ist kein einziger Widerspruchs-Kunde von e.on Avacon auf Zahlung verklagt worden (trotz offensichtlich vieler Drohungen).
4. Es läuft bereits, vergleichbar mit Hamburg, ein Musterverfahren gegen e.on Avacon.
5. Für den Fall aller Fälle können wir auf eine erfahrene Rechtsanwältin zurückgreifen.
Der von mir betreute Gaskunde wird sich nun also auch in den Reigen der Avacon-Widersprecher einreihen, hat bereits seinen Einwand nach §315 BGB schriftlich vorgetragen sowie die Jahresabrechnung und seine laufenden Abschläge mit sofortiger Wirkung deutlich gekürzt. Bisher hat e.on Avacon allerdings noch nicht reagiert.
Was immer da nun kommen mag, wir werden dem Ganzen mit großer Gelassenheit entgegensehen. Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Die hinlänglich bekannten Instrumente \"Prozesskosten-Fonds\" und \"Energie-Schutzbrief\" werden übrigens selbstverständlich entsprechend genutzt.
Thomas :)
* Wenn mir das Einverständnis von Frau Goldbeck vorliegt, würde ich auch gerne mal ihren Text hier einstellen.
Roger:
Ich habe enorme Probleme mit E.ON Avacon.
Ich verweise Sie auf meine Beiträge.
Vielleicht haben Sie einen Rat !!!!
Meine Existenz ist durch E.ON bedroht !!!!
Vielen Dank !
Opa Ete:
Das stimmt nicht! Ich bin von EON-Avacon verklagt wurden, weil ich seit 2004 die Gasrechnungen mit dem Billigkeitseinwand gekürzt habe. Siehe Beitrag \"Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten\".
AKW NEE:
@ Opa Ete
Was ist aus dem Mahnbescheid geworden? Wie ist der Stand der Dinge, wenn Sie dem Mahnbescheid im Januar widersprochen haben?
Es müsste doch eigentlich schon eine Reaktion der Avacon erfolgt sein.
Gruß
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