@h.terbeck
An den Stromversorger gehen demnach 828,40 € für Netz und Strom, wobei 444,83 € auf das Netz entfallen sollen. In den Netzkosten dürfte die Konzessionsabgabe bereits enthalten sein.
(Ohne Netz geht es nun einmal auch nicht, sonst müsste man sich den Strom für die Woche im Voraus selbst aus dem Kraftwerk abholen).
Um wieviel die derzeitige EEG- Umlage den Strom konkret verteuert, sollte auf jeder Strom- Jahresverbrauchsabrechnung gesondert ausgewiesen und nachzulesen sein. Dieser Anteil macht \"den Kohl nicht fett\" und kann die drastische Verteuerung der Strompreise seit 2000 nicht erklären.
Im Verhältnis dazu erscheinen mir die 49,57 € netto für die EEG- Umlage, welche sowohl für die Subventionierung der Windkrafteinspeisung, der Photovoltaik und der Biomasseverstromung dient, recht überschaubar. Nach den Angaben zur Stromsteuer liegt der Jahresverbrauch wohl bei 6.839 kWh, so dass auf die gesamte EEG- Umlage (Wind, Wasser, Biomasse, Solar) gerade einmal 0,72 Ct/ kWh (netto) entfallen. Das macht meines Erachtens \"den Kohl nicht fett\". Das mögen Sie ggf. anders sehen.
Auf den reinen Strom entfallen dann etwa 5,61 Ct/ kWh (netto), wobei die Stromerzeugunskosten eines Konzerns deutlich unter 3,0 Ct/ kWh liegen.
Vielleicht sollten Sie selbst einmal die einzelnen Preisbestandteile bis auf die einzelne Kilowattstunde \"herunterbrechen\".
Die Stromsteuer liegt bereits seit 2003 konstant bei 2,05 Ct/ kWh (netto). Die Konzessionsabgabe hat sich ebensfalls nicht geändert.
Was also hat den Strom so dramatisch verteuert?
Es war hauptsächlich der Anteil, der an den Stromversorger geht.
Dies gilt insbesondere für die letzte Strompreiserhöhung.
Rechnen Sie einfach nach.
Aber es hat sich nominal für die gleiche Verbrauchsmenge seit 2000 auch die Mehrwertsteuer erhöht und somit mehr Geld aus Ihrem Portemonaie \"ausgesteuert\".
@nomos
Ich meine, dass über
Moral reden soll, wer sich dazu besonders berufen fühlt, undzwar zu denen, die sich dafür besonders interessieren.
Wird gegen eine
Moral verstoßen, geht das den Staat grundsätzlich nichts an. Die Moralvorstellungen gehen in einer pluralistischen Gesellschaft naturgemäß auseinader. Oft hängen diese von Konfessionen ab.
Wird hingegen gegen staatlich gesetztes Recht verstoßen, hat der Staat mit seinen Mitteln für die Herstellung der rechtmäßigen Ordnung zu sorgen.
Gemeint ist keine Frage der
Moral, sondern eine Frage des
Rechts.
§§ 2 Abs. 1, 36 EnWG enthalten eine klare gesetzliche Verpflichtung, §§ 1, 19, 29 GWB ein klares gesetzliches Verbot, so dass niemand in die Verlegenheit kommen sollte, erst eine auf dieser Welt
nicht justitiable Moral bemühen zu müssen.
Auf die Moralvorstellungen der Energiemanager kommt es dabei gerade nicht an. Es wäre wohl auch vertane Lebenszeit, insoweit zu appellieren. Ich selbst wüsste auch nicht, wie hoch
unter moralischen Gesichtspunkten ein angemessener Gewinn liegen darf.
Was sagt dazu der Dalai Lama, was sagt der Papst, was sagt Ulrich Wickert, was sagt..... Oder wen sollte man wohl fragen, wenn es um
Fragen der Moral geht?! Womöglich unsere Politiker.
