Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt

Brief von den Stadtwerken

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nomos:

--- Zitat ---Original von egn

Nun einmal ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zum Anderen sind wohl die Kläger die jetzt verloren haben nicht optimal vorgegangen wie bei den meisten Feststellungsklagen. Ich lasse es darauf ankommen und hoffe dass der Prozessfonds des BdE dafür aufkommt.
--- Ende Zitat ---
@egn, das wird ja auf dem heute stattfindenden Klägertreffen entschieden ob die Inititative in Berufung geht. Wenn nicht, dann wird die Rechtskraft eintreten und wenn man einen Prozess verloren hat, dann ist es immer so, etwas war nicht \"optimal\". Wenn übehaupt, schlau ist man immer erst danach.

Der Initiative von Erwin Sayer kann man nur wünschen, dass sie die Kraft zur Berufung aufbringt und Erfolg hat. Eine Garantie gibt es nicht.

Keine Berufung und bei den Stadtwerken bleiben, das wäre eine doppelte Kapitulation.

egn:
Hallo,

die Stadtwerke hatten ja in dem obigen Brief eine Frist bis zum 22.02.2008 gesetzt. Gestern habe ich per Einschreiben klar gestellt dass es sich bei meinem Widerspruch um einen Widerspruch handelt und nicht um eine Kündigung.

Heute morgen bekam ich jetzt mit Datum 20.02.2008 einen dicken Brief zugestellt. Mein Schreiben konnten sie ja noch nicht erhalten haben. In dem Brief ist ein langes Schreiben und eine Kopie des Gerichtsurteils vom Januar auf die Feststellungsklage der Ingolstädter Gasrebellen.

Hier eine kurze Zusammenfassung des Schreibens:


--- Zitat ---Soweit wir in unserem Schreiben vom 31.01.2008 erklärt hatten, Ihren Widerspruch vom 21.12.2007 als ordentliche Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 für den Fall anzusehen, daß wir bis zum 22.02.2008 keine anderslautende Mitteilung von Ihnen erhalten, dürfen wir hiermit ausdrücklich klarstellen, daß wir an dieser missverständlichen Aussage nicht festhalten.

--- Ende Zitat ---

Dies ist ein ganz klarer Rückzieher. Wahrscheinlich hat meine Information des Bayrischen Kartellamtes doch geholfen. Von denen habe ich nämlich letzte Woche eine Mitteilung erhalten dass sie sich um das Problem kümmern werden.

Der Rest des Schreibens begründet nochmal in vielen Sätzen warum sie die Preise erhöht haben. Und sie verweisen auf das Urteil des Landgerichts Ingolstadt (Az 1 HK O 924/06) und des Landgerichts München II (Az 8 S 6848/06). Einmal ist der Preis billig und zum anderen besteht die Möglichkeit des Wechsels des Versorgers.

Zum Schluss bitten sie mich den Widerspruch nochmals zu überdenken da ich sonst mit einem langen zeitaufwändigen Prozess rechnen muss.

Ich habe das Urteil des Landgerichts Ingolstadt studiert. Das Gericht verlässt sich auf die Zeugenaussagen der Beschäftigten und auf das vorgelegte von den Stadtwerken beauftragte Gutachten. Es hat keinerlei Zweifel daran dass die Aussagen richtig sind und deshalb alle Preiserhöhungen billig waren.

Momentan weis ich noch nicht was ich tun soll.

Soll ich es auf das Mahnverfahren ankommen lassen?

Soll ich darum bitten dass die Stadtwerke alles ruhen lassen sollen bis das Urteil vom Landgericht Ingolstadt rechtskräftig ist?

Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte dann bin ich kostenmäßig alleine auf den Prozesskostenfonds angewiesen. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung die einspringen würde.

Wie gut kann man sich darauf verlassen dass der Prozesskostenfonds tatsächlich bei einer Gerichtsverhandlung einspringt?

Ich vermute mal dass das erstinstanzliche Urteil ähnlich dem aussehen würde was schon vorliegt. Da der Prozesskostenfonds aber nur für eine Instanz eintritt wäre das in diesem Falle wertlos.

Was ist eure Meinung dazu?

Es wäre auch schön wenn unser Forengott  :D Herr Fricke in seiner Rubrik Gerichtsurteile mal Stellung zu dem Urteil vom Landgericht Ingolstadt nehmen könnte.

Danke und Grüße,
Emil

RR-E-ft:
@egn

Ich kenne den Inhalt des Urteils des LG Ingolstadt nicht. Es ist wohl auch nicht in der Urteilssammlung zu finden. Es steht zu hoffen, dass es in einer Berufung zur Kontrolle gestellt wird.

Was mir nicht einleuchtet ist, dass nur ein einziger Kläger Berufung eingelegt haben soll, die anderen das Urteil somit in Rechtskraft erwachsen lassen.

Von einem Sieg des Einzelkämpfers haben diejenigen, die nun keine Berufung eingelegt haben, gar nichts, weil für diese der Streit rechtskräftig entschieden ist.

Bleibt noch zu hoffen, dass bei dem Berufungskläger allein die Berufungssumme von 600 € erreicht wird und die Berufung nicht wegen Nichterreichen dieses Wertes unzulässig ist.... Frau Kollegin Holling wird sich das Urteil für den Berufungskläger genauer ansehen, so dass es hier keiner weiteren Erörterung mehr bedarf, nachdem sich die meisten Kläger dazu entschieden haben sollen, keine Berufung zu führen.

Für andere Kunden entfaltet das Urteil keinerlei Bindungswirkung, so dass für solche Kunden, die gekürzt, aber nicht geklagt haben,  \"das Spiel\" weiter offen ist.

egn:
@RR-E-ft      :

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihnen das Urteil gerne per FAX zukommen lassen.

Der interessante Punkt ist - wie oben schon geschrieben - dass hier die Billigkeit der Preiserhöhungen vom Landgericht festgestellt wurde ohne dass die Kalkulation vorgelegt wurde. Diese Argumentation könnte sicherlich für Sie ganz interessant sein.

Davon abgesehen ist Berufung eingelegt worden:
http://www.ig-gaspreis-ingolstadt-runter.de/presseab0108.htm

nomos:

--- Zitat ---Original von egn
@RR-E-ft      :
Der interessante Punkt ist - wie oben schon geschrieben - dass hier die Billigkeit der Preiserhöhungen vom Landgericht festgestellt wurde ohne dass die Kalkulation vorgelegt wurde. Diese Argumentation könnte sicherlich für Sie ganz interessant sein.
--- Ende Zitat ---
Da erlaube ich mir doch wieder eine Mutmaßung ;) , dass hier langsam eine gewisse Tendenz erkennbar wird. Offensichtlich genügt bei manchen Richtern das von den Stadtwerken beauftragte und bezahlte Wirtschaftsprüferpapier als Nachweis der Billigkeit.
 siehe  hier
Der Weg wird lang durch die Instanzen.  :( [/list]

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