Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt
Brief von den Stadtwerken
egn:
Ich hatte die neue Information auch an die Landeskartellbehörde weiter geleitet. Heute bekam ich die folgende Antwort:
--- Zitat ---wir kommen zurück auf Ihre Eingabe betr. die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH. Wie Sie zutreffend vermutet haben, ist die Erklärung der Stadtwerke, Sie auch zukünftig mit Erdgas versorgen zu wollen und Ihren Widerspruch nicht länger als Kündigung zu betrachten, auf unsere Intervention hin erfolgt. Aus unserer Sicht hat sich Ihre Eingabe damit erledigt.
Die Landeskartellbehörde, für die das Kriterium der \"Billigkeit\" (§ 315 BGB) nicht maßgeblich ist, kann zu dieser zivilrechtlichen Problematik im Übrigen keine Stellungnahmen abgeben. Eine verbindliche Klärung kann ausschließlich durch die hierfür zuständigen Zivilgerichte erfolgen. Insoweit können wir die Stadtwerke auch nicht daran hindern, den eingeforderten Betrag ggfls. gerichtlich gegen Sie geltend zu machen.
--- Ende Zitat ---
Da hat eine staatliche Behörde doch mal schnell reagiert. Anscheinend war von den anderen Betroffenen und auch die Verbraucherzentral vorher nicht auf die Idee gekommen sich an das Landeskartellamt zu wenden.
Jetzt werde ich einfach mal abwarten was weiter passiert.
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