Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ingolstadt

Brief von den Stadtwerken

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egn:
Hallo,

ich habe heute von den Stadtwerken Ingolstadt einen Brief mit dem folgenden Inhalt erhalten:


--- Zitat ---Ihr Schreiben vom 21.12.07, Widerspruch gegen die Preiserhöhung zum 01.01.2008

Sehr geehrter Herr ...

wir haben Ihr Schreiben, dem Sie der ab 01.01.2008 gültigen Gaspreiserhöhung durch die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH widersprechen, erhalten. Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen kurz die Situation der Stadtwerke Ingolstadt vorstellen.

Durch die Aufhebung der Monopolstellung von Energieversorgern haben Sie als Kunde die Möglichkeit ihren Energielieferanten frei zu wählen. Ihre Wahlfreiheit führt auch dazu, dass die Forderung nach einer Billigkeitsprüfung des Preises nicht möglich ist. §315 BGB wird nicht angewendet wenn Kunden die Möglichkeit haben bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der von ihnen angeführte Paragraph dient nur dem Schutz von Kunden in monopolistischen Lieferverhältnissen.

Deshalb können wir die von Ihnen vorgenommene Rechnungskürzung nicht akzeptieren. Bitte zahlen Sie den vollständigen Rechnungsbetrag, da Sie sonst automatisch in das gängige Mahnverfahren fallen. So würden für Sie noch zusätzliche Kosten entstehen. Bitte versuchen Sie das zu vermeiden.

Um Ihre Energiekosten zu reduzieren, können wir Ihnen unseren günstigen Sondertarif - Gas Prima (Rabatt auf den Arbeitspreis des Grundversorgungstarifes) anbieten.

Außerdem beraten Sie unsere Mitarbeiter im Kundencenter gerne rund ums Thema Energeisparen ....

Wir danken Ihnen für Ihr bisher erbrachtes Vertrauen und würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunden behalten zu dürfen. Als Anlage finden Sie die Vertragsunterlagen unseres Sonderproduktes. Falls Sie sich für einen Wechsel in unser Sonderprodukt entscheiden, senden Sie uns bitte die ausgefüllten Vertragsunterlagen zurück. Alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Sollten wir bis zum 22.02.2008 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihr Widerspruch einer ordentlichen Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 entspricht.

Für diesen Fall bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008. Sollten Sie scih für einen neuen Energieversorger entscheiden, übernimmt dieser ab dem 01.04.2008 Ihre Belieferung. Falls Sie in der kürze der Zeit keinen neuen Anbieter auswählen konnten, ist Ihre Energieversorgung auch nach dem 01.04.2008 durch die Stadtwerke Ingolstadt sicher gestellt. Wir beliefern Sie dann automatisch zu den Konditionen der Grundversorgung bis Sie uns Ihren neuen Versorger und den gewünschten Wechseltermin nennen können.

Um Ihren Wechsel zu einem neuen Versorger für Sie möglichst reibungslos gestalten zu können, bitten wir Sie Ihren Zähler am 31.03.2008 abzulesen und uns kurzfristig den Zählerstand sowie den Namen des neuen Versorgers mitzuteilen.

Wir hoffen, Sie entscheiden sich noch einmal für uns und verbleiben

...

--- Ende Zitat ---

Als Hintergrund noch: Ich bin Kunde des Basis Tarifs (Grundversorgung).

Ich halte das für einen starkes Stück. Ich soll dazu gedrängt werden einen Sondervertrag abzuschliessen. Wenn ich mich nicht melde soll das gleichzeitig als Kündigung des Vertrages in der Grundversorgung gelten, der aber dann wieder neu beginnen soll wenn nicht zu einem anderen Anbieter wechsele.

Was tun?

Es dürfte ausreichen den Stadtwerken mitzuteilen dass ich nicht daran denke   meinen Vertrag in der Grundversorgung zu kündigen.

Desweiteren könnte ich auch noch Beschwerdebriefe an das bayrische Wirtschaftsministerium und an die Kartellbehörde schreiben. Auch die Presse könnte daran interessiert sein.

Was meint ihr?

Grüße,
Emil

taxman:

--- Zitat ---Durch die Aufhebung der Monopolstellung von Energieversorgern haben Sie als Kunde die Möglichkeit ihren Energielieferanten frei zu wählen. Ihre Wahlfreiheit führt auch dazu, dass die Forderung nach einer Billigkeitsprüfung des Preises nicht möglich ist. §315 BGB wird nicht angewendet wenn Kunden die Möglichkeit haben bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der von ihnen angeführte Paragraph dient nur dem Schutz von Kunden in monopolistischen Lieferverhältnissen.

--- Ende Zitat ---

Gelogen, § 315 BGB gilt für Verträge wo einseitig Preise angepasst werden können!


--- Zitat ---Deshalb können wir die von Ihnen vorgenommene Rechnungskürzung nicht akzeptieren. Bitte zahlen Sie den vollständigen Rechnungsbetrag, da Sie sonst automatisch in das gängige Mahnverfahren fallen. So würden für Sie noch zusätzliche Kosten entstehen. Bitte versuchen Sie das zu vermeiden.

--- Ende Zitat ---

Was die Ingolstädter können weiß ich nicht. Den Widerspruch müssen Sie aber annehmen.


--- Zitat ---Um Ihre Energiekosten zu reduzieren, können wir Ihnen unseren günstigen Sondertarif - Gas Prima (Rabatt auf den Arbeitspreis des Grundversorgungstarifes) anbieten.

--- Ende Zitat ---

Warum ist es den Ingolstädter nicht möglich auch den grundversorgten die günstigeren Preise abzurechnen?


--- Zitat ---Sollten wir bis zum 22.02.2008 keine Antwort von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Ihr Widerspruch einer ordentlichen Kündigung des bestehenden Energieliefervertrages zum 31.03.2008 entspricht.

--- Ende Zitat ---

Ungültig!


--- Zitat ---Desweiteren könnte ich auch noch Beschwerdebriefe an das bayrische Wirtschaftsministerium und an die Kartellbehörde schreiben. Auch die Presse könnte daran interessiert sein.

--- Ende Zitat ---

Auf jeden Fall !!!!

Gibt es noch andere Ingolstädter mit denen so umgegangen wurde?

Rebellische Grüße
taxman

nomos:
Die \"Aufhebung der Monopolstellung\"  :rolleyes:.

Wir haben jetzt laut den Stadtwerken den freien Wettbewerb! Den hat aktuell Verivox wieder einmal gesucht und nicht gefunden.
Manche Richter wollen ja auch glauben es wird in Deutschland nicht  Erdgas, Kohle oder Öl verkauft, sondern es wird  mit \"Wärme\" gehandelt, die an jeder Ecke als Päckchen angeboten wird und die man überall und zu jeder Zeit  nutzen kann und auch darf. Wie weit hat man sich hier schon von der Realität  entfernt?

@Emil, ja, es kann nicht schaden, diesen \"netten Brief\" mit einem entsprechenden Protestschreiben an die Presse und die Kartellbehörden zu schicken. Kein bewusster Verbraucher kann diesen Nonsens so stehen lassen. Verivox hat die seit dem 1. November 2007 gültigen Gaspreise von 739 Grundversorgern untersucht. Der Vergleich zeigt Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent.

Von den 739 von Verivox untersuchten Versorgern senkten 596 die Gaspreise um bis zu 21,8 Prozent (Stadtwerke Pforzheim). Bei drei Versorgern blieben die Preise konstant. 130 Gasversorger erhöhten die Preise um bis zu 17 Prozent (Stadtwerke Pasewalk). Bei den restlichen 10 Versorgern lag kein Vergleichswert zum Vorjahr vor.

Bezogen auf einen durchschnittlichen Einfamilienhaushalt bieten derzeit die Stadtwerke Stade mit 1.077 Euro die günstigsten Gaspreise an. Es folgen die Stadtwerke Achim mit 1.087 Euro und die Stadtwerke Kempen mit 1.095 Euro. Bei de Gasversorgung Görlitz, dem teuersten Gasversorger im bundesweiten Vergleich, zahlen Verbraucher mit 1.613 Euro über 530 Euro (49,8 Prozent) mehr als beim günstigsten Anbieter. Auch bei den Stadtwerken Pasewalk (1.569 Euro) und den Stadtwerken Weißwasser (1.522 Euro) liegen die Gaspreise weit über dem Bundesdurchschnitt.

egn:

--- Zitat ---Original von taxman
Gibt es noch andere Ingolstädter mit denen so umgegangen wurde?

--- Ende Zitat ---

Das weiss ich noch nicht. Der Brief ist gerade erst eingetrudelt. Ich habe jedenfalls auch die IG der ingolstädter Rebellen informiert.

Grüße,
Emil

egn:
So Emails an die Kartelbehörden, Verbraucherzentrale, Presse und den OB von Ingolstadt sind raus.

Ich bin gespannt auf die Reaktion. ;)

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