Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wann Nachweis der Billigkeit/Gerichtskosten

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berghaus:
@ RR-E-ft

Warum hauen Sie die Leute immer gleich so in die Pfanne?

Wenn Sie sachlich bleiben, liefern Sie ja meist wertvolle, manchmal allerdings schwer zu verstehende Beiträge.

Ansonsten neigen Sie dazu, Schadenfreude auf Kosten anderer zu erzeugen.

berghaus

RR-E-ft:
@berghaus

Auch ich habe nicht auf jede Frage die passende Antwort, die am Ende sogar noch allgemeinverständlich ist. ;)

Persönliche Fragen lassen sich gut über PN klären.
Wer sehr persönlich erscheinende Fragen stellt oder ebensolche Beiträge an mich richtet, darf auch eine sehr persönliche Antwort erwarten.

Wusel:
Es ist und bleibt das alte Problem: Wenn der hohe Gaspreis einer kleinen örtlichen Versorgertochter nun doch \"billig\" ist, weil sie für sich genommen tatsächlich vernünftig, transparent und nachvollziehbar preiswert für den Endkunden wirtschaftet und das eigentliche Problem der nur hohe Einkaufspreis der Lieferanten EON & Co. ist, dann haben wir als Endverbraucher doch keine Chance!
Im Gegenteil, die Vorlieferanten EON & Co. können ihre Preise dann fast nach Belieben erhöhen, weil deren Billigkeit vom Endverbraucher ja nicht in Frage gestellt werden kann (denn sie sind nicht der Vertragspartner).
Das könnten nur die örtlichen Versorger tun. Werden sie aber nicht, denn dann müssten sie u. U. gegen den Konzern klagen, der an ihnen selbst beteiligt ist.

Und ich habe noch nie einen Fall gehört, wo ein örtlicher Versorger gerichtlich verdonnert wurde, weil er seiner Pflicht zur möglichst günstigen Versorgung nicht wahrgenommen hat (z. B. weil er überhöhte Vorlieferantenpreise nicht als unbillig gerügt hat).

Verschwörungstheorie? Glaub ich kaum.
Bei EON & Co würde mich gar nichts mehr wundern, wenn ich z. B. das mit dem zerstörten Siegel gerade lese...

RR-E-ft:
@Wusel

Wenn man noch nie einen Fall gehört hat, so kann man einen solchen doch  nachlesen, etwa im Gaspreisurteil des Landgerichts Hannover vom 19.02.2007.

Was man \"schwarz auf weiß\" unter dem Arm mit sich rumtragen kann, ist manchmal besser als nur irgenwie, irgendwo, irgendwann Gehörtes.

Und wenn ich es richtig verstanden hatte, so kam es bei den Urteilen OLG Bremen vom 16.11.07, OLG Dresden vom 11.12.2006; LG Bremen, LG Berlin, LG Essen in den konkreten Fällen auf die Billigkeit wohl überhaupt nicht an. Die Gerichte entschieden dabei jeweils, dass die Preiserhöhungen unwirksam waren.

Übrigends:

Was spricht dagegen, sich etwa am Prozesskostenfond zu beteiligen, der im Falle der Deckungszusage die Verfahrenskosten I. Instanz (einschließlich Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts und des Anwalts der Gegenseite) übernimmt und sich danach einfach mal weniger Sorgen zu machen?

Pölator:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft


Übrigends:

Was spricht dagegen, sich etwa am Prozesskostenfond zu beteiligen, der im Falle der Deckungszusage die Verfahrenskosten I. Instanz (einschließlich Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts und des Anwalts der Gegenseite) übernimmt und sich danach einfach mal weniger Sorgen zu machen?
--- Ende Zitat ---

Hallo Herr Fricke,

es spricht ja nichts dagegen, bin ja auch schon dabei.
Aber so manch Gedanke will man sich nun selber machen, auch dies dient zum erhalte des eigenen Geistes und zur Schulung desselben.
Auch sich nicht selbst dran aktiv zu beteidigen und nur \"zuzugucken\" ist doch auf lange Sicht auch nicht so ergiebig, dann könnte man auch nur Fernsehen und verblöden ohne das es andere merken ;).

der Pölator

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