Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Wann Nachweis der Billigkeit/Gerichtskosten

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Wusel:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Übrigends:

Was spricht dagegen, sich etwa am Prozesskostenfond zu beteiligen, der im Falle der Deckungszusage die Verfahrenskosten I. Instanz (einschließlich Gerichtskosten, Kosten des eigenen Anwalts und des Anwalts der Gegenseite) übernimmt und sich danach einfach mal weniger Sorgen zu machen?
--- Ende Zitat ---

Nichts spricht dagegen. Das sagt doch auch keiner!
Versteh da irgendwie den sachlichen Zusammenhang mit meinem vorherigen Beitrag nicht.

Wir diskutieren hier Grundsatzfragen. Was spricht dagegen?

Netznutzer:
@ RR-E-ft

Zitat: Wenn Sie nicht wollen oder gerade nicht können, brauchen Sie auch nicht.

Dass brauchen Sie hier nicht zu bestimmen. Es bleibt dabei: Ergießen Sie sich an diejenigen, die irgendwelche Probleme haben, nicht an mich, für einen Satz, der oft genug von Ihnen hier kommuniziert wurde.

Trotzdem: Schön, dass Sie drüber geschrieben haben.

Gruß

NN

Energie-Bündel:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Rob


Der Verbraucher, der bereits vorprozessual einen Billigkeitsnachweis gefordert hatte, der nicht erbracht wurde, kann sich noch im gerichtlichen Verfahren, also nach Klageerhebung ein sofortiges Anerkenntnis vorbehalten für den Fall, dass der Billigkeitsnachweis erst im Gerichtsverfahren erfolgt.

Im Falle eines solchen Anerkenntnisses wird er durch Anerkenntnisurteil verurteilt, ohne dass das Gericht die Billigkeit weiter prüft oder noch über diese zu entscheiden habe. Im Falle eines zulässigen sofortigen Anerkenntnisses werden die gesamten Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Parteien) dem Kläger auferlegt.

Frage zum obigen Text:
Hat diese interessante Möglichkeit einem unredlichen Versorger seine Verweigerungshaltung evtl. heimzuzahlen eine handfeste rechtliche Grundlage und gibt es bereits Urteile dieser Art?

Für Tarifkunden aus unserer Bürgerinitiative, die Mahnbescheiden bereits widersprochen haben und die sich jetzt wegen fehlendem Rechtsschutz über das Kostenrisiko des gerichtlichen Verfahrens verstärkt Gedanken machen, wäre eine verläßliche Klärung der obigen Frage von erheblicher, sprich beruhigender Bedeutung.

Wer kann dazu etwas Konkretes sagen?

Energie-Bündel
--- Ende Zitat ---

reblaus:
@Energie-Bündel
Wenn das Gericht festgestellt hat, dass die Preisanpassung des Versorgers unbillig war, und der Versorger daraufhin die gerichtliche Bestimmung beantragt, so muss er die Prozesskosten bezahlen, wenn der Verbraucher nach der gerichtlichen Feststellung des billigen Preises die daraus resulierende Forderung sofort anerkennt.

Es ist aber nicht so, dass der Verbraucher die Möglichkeit hätte, kostenfrei vor Gericht die Forderung anzuerkennen, wenn die Preisfestsetzung des Versorgers von Anfang an der Billigkeit entsprochen hätte. Es gibt kein abstraktes Recht des Verbrauchers, dass der Versorger ihm im vorgerichtlichen Verfahren die Billigkeit seiner Preise nachzuweisen hätte. Und die Fälligkeit seines Anspruchs von dem Erbringen dieses Nachweises abhängen würde.

Energie-Bündel:

--- Zitat ---Original von reblaus
@Energie-Bündel
Wenn das Gericht festgestellt hat, dass die Preisanpassung des Versorgers unbillig war, und der Versorger daraufhin die gerichtliche Bestimmung beantragt, so muss er die Prozesskosten bezahlen, wenn der Verbraucher nach der gerichtlichen Feststellung des billigen Preises die daraus resulierende Forderung sofort anerkennt.

Es ist aber nicht so, dass der Verbraucher die Möglichkeit hätte, kostenfrei vor Gericht die Forderung anzuerkennen, wenn die Preisfestsetzung des Versorgers von Anfang an der Billigkeit entsprochen hätte. Es gibt kein abstraktes Recht des Verbrauchers, dass der Versorger ihm im vorgerichtlichen Verfahren die Billigkeit seiner Preise nachzuweisen hätte. Und die Fälligkeit seines Anspruchs von dem Erbringen dieses Nachweises abhängen würde.
--- Ende Zitat ---

Die Antwort von \"reblaus\" scheint logisch und widerspricht damit doch wesentlich der Meinung von \"RR-E-ft\", die Anlaß meiner Frage war. Ich würde es  begrüßen, wenn der doch meist sehr fachkundige \"RR-E-ft\" sich nochmal der gleichen Fragestellung annehmen würde. Vielleicht gibt es doch noch weitere Gesichtpunkte die in Betracht zu ziehen sind.

P.S.
Beitrag noch mal korrigiert

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