Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Progas  (Gelesen 13310 mal)

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Offline kichererbse103

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Progas
« am: 30. Januar 2008, 14:20:27 »
Hallo zusammen.

Wir wollen unseren Vertrag bei Progas zum 24.03.09 kündigen. Diese Illusion das Progas uns den Tank verkauft habe ich schon aufgegeben.
Aber jetzt meine Frage:
Gibt es irgendwelche Musterbriefe wie wir das am besten mit unserer Kündigung anstellen?
Wir haben uns schon mit einem freien Anbeiter in Verbindung gesetzt.
Dieser hat uns schon ein angebot für einen eigenen Tank gemacht.
Das Problem bei der Sache ich nur das die Kündigung wie oben schon gesagt zum 24.03. erfolgt. Also genau in der Heizperiode. Jetzt weiß ich auch nicht was man in bezug Tank ausgraben machen kann. Ob die sich darauf einlassen den Tank schon im Herbst diesen Jahres abzuholen und wir würden halt noch so lange die Mietgebühren bezahlen, oder hat jemand noch eine andere Idee?
Ich wäre für schnelle Hilfe sehr dankbar

Offline Watzl

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Progas
« Antwort #1 am: 30. Januar 2008, 17:59:02 »
Was spricht dagegen, den alten auszugraben und igrendwo auf die Seite zu stellen. Wenn sie einen eigenen Tank haben, dann können sie machen was sie wollen. Nur im Bezug auf den Tank von P..Gas sind sie gebunden, auch bei P-Gas zu kaufen.
Setzten sie sich aber vorher mit P-Gas in Verbindung, um die Modalitäten bzgl. ausgraben etc. zu regeln. Nicht dass man dann irgendwie bei P-Gas auf die Idee kommt, sie hätten den Tank beschädigt.

H. Watzl

Offline Jupp

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Progas
« Antwort #2 am: 15. März 2008, 20:53:09 »
Habe meinen Tank auch vor der Zeit gekündigt.
Progas hat mir meine Kündigung bestätigt und ich kann Progas informieren wann der Tank abzuholen ist. Kostet natürlich wieder mal Geld.
Das Abpumpen und Umfüllen des Gases übernimmt mein neuer Tanklieferant.  Ansonsten macht das Progas,  gegen Gebühren versteht sich. Nach der Kündigung habe ich mich dann auch umgehend an Talionis gewandt, vielleich sehe ich ja noch was vom Geld.

Offline Allgemein12

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Progas
« Antwort #3 am: 16. März 2008, 15:15:20 »
Hallo,

@Jupp,

warum sich mit Kosten einverstanden erklären, die vielleicht gar nicht sein müssen? Steht im Vertrag ausdrücklich drin, dass bei Vertragsbeendigung die Kosten für die Abholung durch den Kunden zu übernehmen sind? Wenn nicht, ist hier der Versorger in der Pflicht. Nur bei allen Aktivitäten keinen Auftrag zur Tankrückholung unterschreiben! Hat bei mir auch prima geklappt.

@kichererbse,

warum zu einem solchen krummen Termin kündigen? Wenn die Mindestlaufzeit (max. 2 Jahre) abgelaufen ist, kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Da kann man doch gut in Richtung 30.06.2008 planen.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline kichererbse103

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Progas
« Antwort #4 am: 20. März 2008, 16:07:16 »
Hallo,

habe heute endlich (nach 6 Wochen), nachdem ich Progas gekündigt habe, eine Antwort bekommen.
Die schreiben natürlich das übliche blabla von wegen verkaufen des Tankes ist nicht möglich usw. Was mich jetzt aber stutzig macht, sind die Kosten für Demontage der Versorgungsanlage i.H.v 59,38 brutto/Stunde. Von diesen Kosten hat bisher noch keiner hier geschrieben. Was ist darin enthalten? Muß jetzt die gesamte Gasleitung wieder ausgebuddelt werden?
Ach nochwas wegen dem ausbuddeln, ich habe hier schon antworten bekommen, das man den Tank schon vor dem 24.03.09 selber ausgraben und bei seite stellen kann, aber wie ist das dann mit dem Gas welches noch enthalten ist. Das wird doch erst bei Ende des Vertrages von Progas abgepumpt. Oder kann man mit denen vereinbaren das die den Tank früher abholen?

Hoffe ihr könnt mir nochmal helfen. Ich bin heilfroh wenn dieses Drama endlich vorbei ist

Offline kichererbse103

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Progas
« Antwort #5 am: 20. März 2008, 16:30:21 »
@Jupp,

Wie hast du das gemacht das du aus dem Vertrag vor der Zeit rausgekommen bist?

@ Jungspund,

Progas hat mir aber geschrieben das die Kündigung erst zum 27.03.09 greift. Also habe ich doch vorher keine Möglichkeit aus diesem Vertrag rauszukommen, oder?

Offline Watzl

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Progas
« Antwort #6 am: 21. März 2008, 14:03:57 »
Was spricht dagegen, den Tank auszugraben, beiseite zu stellen, sich einen neuen zu kaufen und das Gas dort zu besorgen, wo man es günstig bekommt.
Sie haben einen Vertrag mit P...Gas. Das bedeutet aber nur, dass sie den Tank von P..Gas auch nur von P..Gas füllen lassen dürfen. Das heißt nicht, dass sie bei einem eigenen Tabk nicht das Gas kaufen können vom wem sie wollen.

H. Watzl

Offline kichererbse103

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Progas
« Antwort #7 am: 21. März 2008, 14:18:48 »
@Watzl.

Das ist ja auch richtig was sie da sagen, nur mein Problem dabei ist, das ich lt. Vertrag für die Errichtung der Versorungsleitung inkl. Rohrleitungen, Gasmengenzähler und die Installation vom Behälter bis zum Hausanschluß eine Pauschale i.H.v. 600,-- netto zzgl. 16 % MwSt bezahlt habe.
Wenn ich den Tank jetzt ausbuddeln lasse und daneben abstelle, kann Progas dann auch die Rücknahme aller Gasleitungen verlangen, obwohl ich die Pauschle dafür bezahlt habe?
Und wie steht es generell mit dem Entfernen des Leitungsanschlusses am Progas-Tank, wenn ich einen eigenen Tank installiere und der P-Tank \"geparkt\" wird? Kann es da Probleme mit Progas geben, weil an deren Tank einfach\"rummontiert\" wurde?

Vermutlich denke ich im allen etwas zu kompliziert, bin aber in der ganzen Angelegenheit verunsichert.

Offline gastanker

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Progas
« Antwort #8 am: 21. März 2008, 14:50:19 »
Hallo Kichererbse,

wie ich lese, wirst du über Zähler abgerechnet (also du die einzelnen Lieferungen nicht in einer Rechnung, sondern erst nach der Abrechnung über den Zähler bezahlst)?

Dann bringt dir ein neuer eigener Tank nur bedingt etwas, denn du musst den Zähler ausbauen und bei Progas abrechnen lassen oder aber eine Umgehungsleitung vom Tank zur Heizung unter Umgehung des Zählers legen lassen, denn sonst bezahlst du dein Gas doppelt, erst bei deinem freien Händler und dann durch den Zähler bei Progas.

Denn das Gas, das Progas in deinem Miettank befüllt, ist von dir bei dieser Variante noch nicht bezahlt (erst wenn es durch deinen Zähler läuft) und gehört solange noch Progas (also dieses Gas bloss nicht ohne Wissen von Progas in deinen neuen Behälter umfüllen lassen. Denn das wäre Diebstahl.)

Ich denke mal nicht, dass sie dir die Leitungen wieder demontieren werden. Wobei es auch auf den genauen Wortlaut dazu in deinem Vertrag ankommt. Höchstwahrscheinlich lassen sie die Leitungen so wie sie sind, aber den Zähler wollen sie garantiert wieder haben. Es sei denn du kaufst ihnen den ab.

Das mit dem Parken des Progas-Tankes ist so eine Sache. Hast du denn genügend Platz auf deinem Grundstück? Rein rechtlich könnte Progas dich für sämtliche Schäden, die an diesem Tank nach dem Ausgraben entstehen haftbar machen. Auch wenn das Ausgraben eine Fachfirma übernehmen sollte. Denn letztlich vergreiftst du dich am Eigentum der Firma Progas.

Aber als Alternative hätte ich folgenden Vorschlag, versuche doch bei Progas zu kündigen und dabei bietest du an (in den sauren Apfel müsstest du beißen), dass du auch wenn sie jetzt schon den Behälter zurückholen, die Rückholkosten sowie die Grundgebühren bis Vertragsablauf zahlst (die müsstest du ja auch so bezahlen, wenn du den Tank ausgräbst und beiseite stellst).

Offline Allgemein12

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Progas
« Antwort #9 am: 30. März 2008, 21:00:05 »
Hallo,

@Kichererbse

Die genauen Kündigungsfristen sollten eigentlich im Vertrag stehen. Meistens findet sich da eine Klausel, dass sich Vertrag automatisch verlängert, wenn er nicht 3 Monate von Ablauf gekündigt wird. Hier haben einge Firmen auf Grund anhängiger Gerichtsverhandlungen das Zugeständnis gemacht, dass eine Kündigung regelmäßig mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende möglich ist. Davon habe ich konktreten Fall Gebrauch gemacht und es hat funktioniert.

Auch sollte man alle Kosten, die der Versorger androht genau mit seinem Vertrag abgleichen. Anfänglich sollte ich auch über 600,00 € für Rücktransport und Absaugen bezahlen. Durch genaues Lesen und Anwenden der Klauseln im Vertrag hat sich dieser Betrag auf 0,00 € reduziert. Am Ende war der Versorger glücklich, dass er seinen Tank und das darin enthaltene Gas zurückerhalten hat.

Hier und auch sonst im Leben gilt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Mit freundlichen Grüßen
Allgemein12_Deutschland

Offline Saint Cyprien

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Progas
« Antwort #10 am: 17. Juni 2008, 21:16:56 »
Hallo Allgemein12_Deutschland,
ich plane bzw. bin kurz davor auch den \"Abgang\" zu machen und merke,
daß Du reichlich P...s Erfahrung gesammelt hast.
Als \"Grünschnabel\" muß ich den Kreis nicht neu erfinden aber ich habe
fragen über fragen wobei die \"alten Hasen\" etwas helfen können
z.B. woher du den neuen Tank hast, Preis, was ist inkl.,
wie die 0,00 Kosten für den P...s-Tank??
Sollte es nicht öffentlich sein wäre der Kontakt über d. Admi. möglich
Freue mich auf die Antwort.
Glück Auf
Saint Cyprien

Offline Allgemein12

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Progas
« Antwort #11 am: 19. Juni 2008, 11:27:14 »
Hallo Saint Cyprien,

auf konkrete Fragen, kann man sicher auch konkrete Antrworten geben. Aber unter dem Strich ist für alles, was man erreichen will, der unterschriebene Vertrag maßgeblich. Eine Analyse, was da so alles drin steht, gibt meistens schon eine Antwort auf die meisten Fragen.

Bei weitergehendem Interesse gern auch Nachricht als PN mit Angabe einer Mail-Adresse. Aber gleich im Vorfeld. Ich gebe keine Rechtsberatung und komme auch nicht für Nachteile auf, die eventuell entstehen können.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline RaMaWu

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Progas
« Antwort #12 am: 12. Oktober 2008, 20:21:01 »
Das Thema wurde zwar vor längerer Zeit hier bearbeitet, aber ich möchte es noch einmal aufgreifen, da ich meinen Tank von \"KONTRA-GAS\" abkaufen konnte.

Aber zum Ersten:
Alle Einrichtungen rund um den Tank sind im Eigentum des Hausbesitzers. Also Tankuhr, Tankleitungen usw. Dafür hat man ja eine Kaufpauschale geleistet.
Hintergrund:
Die ganzen Gas-Fuzzies sind ja nicht dumm. Sie vermieten ja nur den Tank, aber das was wirklich kaputt gehen könnte wird verkauft und somit ist der Besitzer für eine eventuelle Reparatur verantwortlich.

Wie ich den Tank gekauft habe ?
Mein Vertrag mit \"KONTRA-GAS\" lief seit 2002 auf 6 Jahre. Termingerecht habe ich gekündigt, KONTRA-GAS hat meiner Kündigung zugestimmt und um Terminangabe gebeten, wann sie den Tank abholen können.

Ich mich dumm gestellt und gesagt \"Wie abholen\". Der Gasberater hatte uns seinerzeit nämlich sugeriert, dass wir den Tank nach Ablauf von 10 Jahren wohl übernehmen könnten.
Klar kam die Antwort von \"K-G\" -->> bitte mal im Vertrag nachschauen ( was ich durch dieses Forum schon einige Jahre früher getan hatte ).
Meine Antwort: Nee kann doch nicht sein, dass ich das Ding ausbuddeln soll. Steht doch in keinem wirtscgaftlichen Verhältnis. Ich kaufe Euch = \"K-G\" einen neuen Tank.
Logisch \"K-G\" wollte seinen eigenen Tank darauf habe ich Ihnen dann noch einmalig einen kurzen 5-Zeiler geschrieben, dass nach unserer Meinung
1. der Gasberater damals bewusst Fehlinformationen gegeben hat, bzw. nicht über Folgen aufgeklärt hat, zumal bei uns noch klar war, dass der Gastank nur eingebaut werden konnte, bevor eine Holzgarage mit Fundament und 5 x 7 mtr davor aufgezimmert wurde )
2. es in keinem wirtschaflichen Verhältnis steht ( neu, den ich kaufen wollte gegen alt und ausbuddeln )
3. § 946 BGB besagt, dass eine Sache, die eine Einheit mit einem Grundstück geworden ist ein Teil des Grundstücks geworden ist und somit könnte man sich streiten, wem der Tank nach 6 Jahren Erddaseins nun wirklich gehört.
4. \"K-G\" den Tank nur auf dem Klageweg zurückbekommen würde ( sofern sie den Streit gewinnen würden, aber die Richter doch immer verbraucherfreundlicher entscheiden würden ).

Ich habe dann noch einmal meinen Kauf / Übernahmevorschlag unterbreitet, der dann auch angenommen wurde.

That´s all
MFG
Ralf

Offline Smithy1

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Progas
« Antwort #13 am: 13. Oktober 2008, 09:45:48 »
Ich habe auch auf Eigentank umgestellt  :]

Vieles wurde schon gesagt, noch ein paar Gedanken aus meiner Sicht.

Gas umpumpen
Ist überhaupt nicht nötig. Man stellt den neuen (Eigentank) daneben, verbindet die Armaturen mit einem Schlauch (macht selbstverständlich ein Profi, der den neuen Tank bringt) dreht den neuen Tank zu, den alten auf und heizt ihn leer.

Kündigungsfrist.
Kann man locker in den Sommer legen. Wer Miete zahlt darf ihn ja noch BENUTZEN (leer heitzen). Man darf nur nicht woanders Gas kaufen.

Ausgraben/Rückführung
SELBER MACHEN ist angesagt. Die Horrorpreise die da genannt werden sind ja nur da um das Umsteigen zu vermiesen.
Wegen der Beschädigung einen ZEugen aus dem Nicht-Familienkreis herbeiholen. Bilder machen, den Tank SELBER zurückfahren (hab ich mit dem Autoanhänger gemacht) Kosten für den Transport: 50 Euro statt 450 Euro Kostenvoranschlag  8o
Sogar von Tützka wurde bestätigt dass man einen leeren Tank selber transportieren darf wenn das Ventil geschützt ist. So hab ich es auch gemacht.

Armaturen:
Stehen immer in Deinem Eigentum. Der Mietvertrag bezieht sich rein auf den Tank. Ohne Leitung, ohne Armaturen.

Hab ich was vergessen` ;) ?

Offline gas-max

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Progas
« Antwort #14 am: 25. November 2008, 23:03:32 »
Zitat
Original von Smithy1
Kündigungsfrist.
Kann man locker in den Sommer legen. Wer Miete zahlt darf ihn ja noch BENUTZEN (leer heitzen).

BGB § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so
verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine
Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem
anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung
Kenntnis erhält.
BGB § 546 Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des
Mietverhältnisses zurückzugeben.
(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann
der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem
Dritten zurückfordern.
BGB § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht
zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung
die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen
ortsüblich ist.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

USW.

 

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