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Autor Thema: Flüssiggasvertrag  (Gelesen 3284 mal)

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Offline caro-joscha

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Flüssiggasvertrag
« am: 01. Dezember 2008, 09:36:10 »
Hallo!

Folgendes Problem:
Wir haben leider sehr blauäugig einen vertrag mit miettank mit einem flüssiggasanbieter über 2 Jahre abgeschlossen mit dem Zusatz \"abweichende Vereinbarung zur Laufzeit bis 10/2014\".

Nun habe ich heute die preise mit anderen freien anbietern verglichen und habe was euch bekannt ist extreme unterschiede feststellen können.
Nun stehen wir vor unserer ersten betankung an unserem neubau und wir fragen uns, was machen.
Am liebsten würden wir sofort kündigen den miettank rausmachen und einen eigenen kaufen um unabhängig zu sein. Dies auch deshalb, weil im vetrag festgelegt ist, dass der Zugang zum tank (hinter dem haus) für ein eventuelles ausbauen des miettanks nicht verbaut werden darf. Hatten eigentlich einen Carport geplant. Der vertrag wurde im sommer abgeschlossen.

Kann der vetrag gekündigt werden? Bzw. ist er rechtkräftig (Lieferabkommen bis 10/2014)?

Vielen dank für eure antworten.

Gruß caro-joscha

Offline Watzl

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Flüssiggasvertrag
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2008, 12:55:52 »
Festlegungen bis 2014 sind sicherlich vertragsrechtlich gesehen problematisch.

Teilen sie das der Vertragsfirma so mit.

Wenn sie sich entscheiden, sofort wieder zu kündigen, so wird das natürlich mit Kosten verbunden sein. Teurer wird es sicherlich aber dann, wenn sie bleiben.

Der Tank ist offensichtlich noch leer.

Stellen sie ihn auf die Seite und einen eigenen Tank an dessen Stelle.

Sprechen sie mit einem freien Händler. Er wird sie sicherlich mit Flaschengas, wenn nötig versorgen (es wird Winter). Die Leitung ins Haus ist vielleicht schon abgenommen (Drucktest) also muss nur noch der Eigentumstank vom TÜV abgenommen werden, Auchhier hielft ihnen der freien Händler weiter (bei Fragen steht dieses Forum mit Sicherheit gerne zur Seite).

Sie haben einen Schritt in die falsche Richtung gemacht. Es ist etwas mühsam, zurückgehen zu müssen. Der eigenen Tabk wird sie aber in den kommenden Jahren ruhiger schlafen lassen.

Sie haben die Beiträge hier von den Vertragsleuten gelesen!


Guten Erfolg
Berichten sie bitte weiter.

H. Watzl

Offline KAX

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Flüssiggasvertrag
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2008, 10:11:04 »
Moin,

hatte seinerzeit das gleich Problem, ich habe den Miettank abgebaut und bis zum Vertragsende eingelagert. An Stelle des Miettanks steht nun ein eigener, bzw. wurde ein unterirdischer Tank vergraben.

Bei mit hat sich das gerechnet, ich musste zwar bis zum Laufzeitende weiter Tankmiete zahlen, habe den Tank einfach nicht mehr befüllen lassen.

Gruß Jürgen

Offline Ready XL

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Flüssiggasvertrag
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2008, 14:07:02 »
...also ich erachte Lieferverträge von erheblich mehr als 2 Jahren mehr als bedenklich, schau mal hier nach:
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=221&st_id=221&content_news_detail=358&back_cont_id=221

Ready XL

 

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