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Autor Thema: Progas  (Gelesen 13309 mal)

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Offline lebersberg

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Progas
« Antwort #15 am: 28. November 2008, 13:26:08 »
Danke für diesen Tipp mit dem BGB. Eine Auseinandersetzung vor Gericht wird man mit dem Hinweis auf das BGB höchstwahrscheinlich gewinnen. Vielleicht ist auch die Fa. Progas so einsichtig, dass sie letztendlich den Tank an den Grundstückseigentümer abgeben muß. Das kann allerdings dauern. Solange werde ich mit großen Flüssiggas-Flaschen meinen Bedarf decken.

In meinem fast 10 Jahre alten Vertrag stehen ganz unglaubliche Sätze, dass Progas auch ohne Nachbestellung den Tank auffüllen darf und dass Mitarbeitern der Zugang zur Behälteranlage zu gewährleisten sei. Dies wird sich aber mit der Kündigung des Nutzungsvertrags ändern.

MfG, Walter

Offline Smithy1

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Progas
« Antwort #16 am: 28. November 2008, 15:50:32 »
Zitat
BGB § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses..........

Was hat das damit zu tun wenn ich z.b. zum Juli kündige?
(und selbstverständlich bis dahin die Miete zahle)

(Wie gesagt, ich habs so gemacht und Tytzka hat wohl auch Anwälte  ;) )


Zitat
Vielleicht ist auch die Fa. Progas so einsichtig, dass sie letztendlich den Tank an den Grundstückseigentümer abgeben muß.

Warum muss sie abgeben? Keiner MUSS sein Eigentum verkaufen.

Grab ihn aus und fahr ihn selbst zurück.

Zitat
In meinem fast 10 Jahre alten Vertrag stehen ganz unglaubliche Sätze, dass Progas auch ohne Nachbestellung den Tank auffüllen darf und dass Mitarbeitern der Zugang zur Behälteranlage zu gewährleisten sei. Dies wird sich aber mit der Kündigung des Nutzungsvertrags ändern.

In meinem 26 Jahre alten Vertrag standen noch unglaublichere Sachen.
U.A. dass der Tank ins Lager xx zurückzuführen sei. Nun hat aber Tytzka diese Zweigstelle schon x Jahre geschlossen. Was nun?
Du siehst dass die Abschreiberei des BGB nichts hilft wenn es nicht zum Vertrag und zu den geänderten Gegebenheiten passt  ;)

Gesunder Menschenverstand führt oft weiter als das Abschreiben eines mittlerweile 98 Jahre alten Gesetzes.  ;)

Und einen Anwalt füttern, neee...  8o

 

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