Energiepreis-Protest > E wie Einfach
E wie einfach - Fixpreis
RR-E-ft:
@angeljustus
Der Wechsel von EWE zu e wie einfach vor dem 01.11.2007 war denjenigen grundversorgten EWE- Stromkunden empfohlen, die bis dahin keinen Widerspruch eingelegt hatten und garantiert niedrigere Strompreise haben wollten, ohne sich vor Gericht zu streiten.
Siehste hier.
Biene hat sich in Oldenburg als Stromkundin abgemeldet, wohl weil sie die Sache mit der drastischen Strompreiserhöhung der EWE leid war und sich woanders - wegen einer 24monatigen Preisgarantie - preislich besser aufgehoben sieht. Gleichwohl scheint ihr - ohne Grund - weiter bang zu sein.
Das hat im Übrigen mit Ihren Widersprüchen seit 2004 nichts zu tun.
Wenn man sich mit diesen - wenn es darauf ankommen sollte - gerichtlich durchsetzt, dann fährt man natürlich besser als bei einem Lieferantenwechsel.
Niemand empfiehlt vorrangig e wie einfach.
Wer den E.ON- Konzern - aus welchen Gründen auch immer - nicht mag, der kann sich einen anderen Lieferanten suchen. Natürlich nur dann, wenn vor Ort schon weitere Angebote bestehen.
angeljustus:
@RR-E-ft
Der Wechsel von Biene war eben der Knackpunkt.
Deswegen habe ich schon in Erwägung gezogen die ausstehenden Beträge zu begleichen und den Anbieter zu wechseln.
Aber im Moment glaube ich doch mit meinen Widersprüchen den richtigen Weg zu gehen.
Davon abgesehen ist der E.ON Konzern wohl kaum besser einzustufen als die EWE......
Danke und Gruß
angeljustus
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn ich Ihnen die Britischen Kronjuwelen verkaufe, was ich zweifellos kann, dann werde ich mich wohl heute und morgen etwas schwer damit tun, diesen Vertrag zu erfüllen. Sie bräuchten sich deshalb gleichwohl keinerlei Sorgen machen, dass Sie die Bristischen Kronjuwlen deshalb - an wen auch immer - aus ungerechtfertigter Bereicherung herauszugeben/ zurückzugeben hätten.
.........
Schenken würde ich Ihnen die Britischen Kronjuwelen natürlich nicht. Dafür kennen wir uns zu wenig. ;)
Auch nicht, wenn Sie Selbstabholer wären. :D :D :D
--- Ende Zitat ---
Rechtsgeschäfte unter Juristen, da kommt richtig Freude auf. Gibt es noch mehr davon? :D ;)
Ich war immer der Meinung, Spass- bzw. böse oder gute Scherzgeschäfte wären von Anfang an unheilbar nichtig? :D
RR-E-ft:
@angeljustus
Ihre eigenen Erfolgsaussichten stehen und fallen nicht damit, ob biene weiter EWE- Stromkundin ist. Sie hat sich aus nachvollziehaberen Gründen rechtzeitig bei der Oldenburger EWE als Stromkundin abgemeldet.
@nomos
Der Abschluss eines Kaufvertrages (§ 433 BGB) ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft. Dadurch erwirbt man nur den schuldrechtlichen Erfüllungsanspruch gem. § 433 I BGB, aber gerade kein Eigentum an Sachen. Man erlangt durch den bloßen Abschluss eines Kaufvertrages noch nicht einmal den Besitz an der Kaufsache. Das Eigentum an beweglichen Sachen kann man gem. §§ 929 ff. BGB erwerben. Vollkommen andere Baustelle, die mit dem Kauf als solchem nichts zu tun hat. Oft bildet ein schuldrechtlicher Kaufvertrag den Rechtsgrund für den gesondert erforderlichen, dinglichen Übereignungsvertrag. Fehlte ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft (etwa Kauf) als Rechtsgrund, so erfolgte das dingliche Übereignungsgeschäft rechtsgrundlos und unterliegt dem Bereicherungsrecht gem. § 812 ff. BGB. Wieder vollkommen andere Baustelle. Nicht nur für Bauhandwerker ist es abträglich, auf der falschen Baustelle zu schaffen.
angeljustus:
@RR-E-ft
Warum wird von einigen Institutionen empfohlen, da im Strommarkt nun ein gewisser Wettbewerb stattfindet, die Außenstände zu begleichen und lediglich den Anbieter zu wechseln, um gerichtlich zu bestehen.
Im Gasmarkt sieht es nun ja noch ein wenig anders aus.
Das ist die Verunsicherung die auch nicht die anderen Threads eindeutig klären.
Gruß
angeljustus
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