@gary
Es geht
nie um drei Jahre alte Preise.
Es kommt also nicht darauf an, wie alt ein vereinbarter Preis ist.
Ein
vertraglich vereinbarter Preis gilt für beide Vertragsteile, ist für beide Teile gleichermaßen bindend, egal wie lang die entsprechende vertragliche Vereinbarung zurückliegt. Fragt Joopi Heesters.
Man kann, darf und sollte als Mitglied des Bundes der Energieverbraucher von dem Energieschutzbrief Gebrauch machen und seinen konkreten Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Nach dem
Urteil des LG Dortmund vom 18.01.2008 soll man alle aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen zuviel bezahlten Beträge zurückfordern können, wobei der Rückforderungsanspruch grundsätzlich der dreijährigen Verjährung unterliegt (so schon BGH, Urt. v. 05.02.2003 - VIII ZR 111/02).
Wenn man wegen dieser Verjährung auch möglicherweise nicht mehr alle Überzahlungen zurück
erlangen kann (
verlangen kann man alles), sondern nur entsprechend der unverjährten Ansprüche etwas zurückerlangen kann, so bedeutet das nicht automatisch, dass man nicht auf die ursprünglich vereinbarten Preise für die Zukunft kürzen kann, um nicht erst noch weitere Rückforderungsansprüche neu entstehen zu lassen.
Hatte man in 1998 bei Vertragsabschluss einen Preis, aber keine wirksame Preisänderungsklausel und auch später keinen Vertragspreis neu vereinbart, dann gilt der 1998 vertraglich vereinbarte Preis noch heute, wenn sich nicht etwa im konkreten Fall ein Preisänderungsrecht aus einem Gesetz ergibt und wirksam ausgeübt wurde.
Weiß man erst einmal um die Rechtsgrundlosigkeit der Zahlungen, so muss man wegen § 814 BGB kürzen und darf keine weiteren Überzahlungen leisten. Einem Rückforderungsanspruch wegen weiter überzahlter Beträge stünde nämlich sonst die Einrede aus § 814 BGB entgegen.
Ob und inwieweit bisher Zahlungen rechtsgrundlos erfolgten, inwieweit deshalb gekürzt und ggf. für die Vergangenheit etwas zurückverlangt werden kann und sollte, kann nur ein Rechtsanwalt im Einzelfall prüfen.
Der Einzelne ist damit regelmäßig überfordert, weshalb der Verein gerade die o. g. Hilfe für seine Mitglieder anbietet. Eine gute Sache. Man kann sich dieser Community anschließen, muss es aber nicht.