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Autor Thema: anstehende Jahresabrechnung mit wahrscheinlichem Guthaben  (Gelesen 8345 mal)

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Offline raha

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Guten Tag zusammen,
ich beobachte sehr interessiert Ihre Aktionen und Ratschläge zur anstehenden Gaspreisrunde - eine prima Sache, was Sie da alles anbieten und wie Sie aufklären. Das sind halt die Vorteile in Zeiten des Internets.
Zu meinem Problem - ich hab mich Ihren Anregungen angeschlossen und mit dem angebotenen Musterbrief die Unbilligkeit erklärt; mit dem Hinweis, 2 % Steigerung auf den bisherigen Gaspreis als Abschlagzahlung zu entrichten. Die Zahlungen ab Dezember 04 sind \"unter Vorbehalt\" erfolgt. Das Antwortschreiben meines Versorgers in Remscheid darauf, wie allseits bei Ihnen geschildert mit dem üblichen Gerede und dem abschliessenden Hinweis, ich sei nicht berechtigt, die Zahlung zu kürzen. Tu ich ja auch nicht, ich zahl ja 2 % mehr. Soweit so gut.

Meine Frage ist jetzt - eigentlich habe ich ja immer eine gewisse Erstattung auf die Vorauszahlungen zu erwarten und so auch bei der nächsten Abrechnung im März 2005 für das vergangene Jahr. Vielleicht noch ein Hinweis: Strom- und Gasabschlagzahlung werden mir in einer Gesamtsumme monatlich in Rechnung gestellt. Ich sehe allerdings auf der Abrechnung 2004 für 2003, wie sich diese Summe anteilig zusammensetzt und habe mich in der Unbilligkeitseinwendung ausdrücklich auf den Gasanteil bezogen.
Wie wird das denn dann gehandhabt? Wird der Versorger nicht wahrscheinlich so rechnen, dass er trotz Widerspruch mit seinen neuen Preisen rechnet und dadurch die zu erwartende Überzahlung \"aufbraucht\"? Dann hätte ich ja eigentlich nichts von meiner Unbilligkeitseinwendung gehabt und müsste auf Rückforderung klagen, was ja (wie bei Ihnen schön geschildert) die Beweislast umkehrt? Vielleicht nimmt er ja auch ein evtl. Guthaben aus der Stromversorgung und verrechnet mit dem nicht vollständig akzeptierten Gaspreis?

Wenn Sie dazu kurzfristig einen Tip hätten, würde ich mich freuen. In den\" oft-gestellten-Fragen\" habe ich diesen Punkt noch nicht gefunden, denke aber, dass viele Verbraucher eine höhere Abschlagzahlung gewählt haben, um bei der nachträglich Abrechnung nicht mit einer \"dicken\" Nachzahlung überrascht zu werden.  

Im voraus besten Dank und Grüsse in die Runge

Offline Schwalmtaler

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anstehende Jahresabrechnung mit wahrscheinlichem Guthaben
« Antwort #1 am: 01. März 2005, 11:33:40 »
Hallo raha,

bei mir ist es ähnlich. Mein Guthaben nach neuem Preis beträgt 0,09€, nach altem Preis sogar 14,90€. Mein Versorger will die Reechnung 2004 nicht korrigieren. Da ich aber unter Berufung § 25 AVBV meinen Abschlag 2005 wegen zu erwartender Minderabnahme mit deren Zustimmung gekürzt habe (Berechnung: angenommene verminderte Menge * (alter Preis+2%) , verlagert sich der Streit nur auf die Rechnung 2005. Erstens weil ich die 14,90 und nicht 0,09 als Einzahlung ansehe und 2. weil zwangsläufig eine Nachzahlungsforderung erfolgt. Ich lege mir jeden Monat aber die Differenz zwischen alt-neu-Abschlag auf ein seperates Konto. Gehe aber nicht davon aus, das mein Versorger mich wegen ca. 100,-€ verklagen will. Und wenn, kann nicht viel passieren!

Offline raha

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anstehende Jahresabrechnung mit wahrscheinlichem Guthaben
« Antwort #2 am: 01. März 2005, 12:36:45 »
hallo schwalmtaler - abschlagzahlung im vorfeld senken ...daran hab ich natürlich nicht gedacht. mir fiel das thema am wochenende ein, als ich mal wieder \"papiere geordnet\" hab.
in 2004 für 2003 hab ich gut 100 eur überzahlung gehabt. über den daumen gerechnet.... die nicht akzeptierte erhöhung, oktober 04 bis februar 05, da dürfte eigentlich noch ein plus um die 50 eur übrig bleiben befürchte ich.

schade, wenn es sonst keine ansatzpunkte gibt, bin ich am ende doch der dumme.

grüsse

Offline Schwalmtaler

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anstehende Jahresabrechnung mit wahrscheinlichem Guthaben
« Antwort #3 am: 01. März 2005, 15:14:08 »
Nicht ganz raha.

Durch den erfolgten Einspruch zur Preiserhöhung gem § 315 ist der 1. Schritt doch schon getan.  
Nun wegen zu erwartenem Minderverbrauch für 2005 (bei Dir wohl dann ab März) einen neuen Abschlag selbst berechnen und dem EV bekanntgeben. Evtl. dem EV die Lastschrift entziehen und Dauerauftrag einrichten. Dann auf die Jahresrechnung 2005 warten. Dort wird dann neu gestritten!

Offline raha

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anstehende Jahresabrechnung mit wahrscheinlichem Guthaben
« Antwort #4 am: 01. März 2005, 15:18:26 »
ja, grundsätzlich schon klar. das dauert dann allerdings wieder ein jahr.
einzugsermächtigung hab ich eh keine erteilt sondern monatliche rechnung.

Offline Cremer

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anstehende Jahresabrechnung mit wahrscheinlichem Guthaben
« Antwort #5 am: 01. März 2005, 15:28:55 »
hallo,

wie die Jahresrechnungen erfolgen ist je nach Versorger unterschiedlich. Bei uns werden je für Strom, Gas und Wasser der Verbrauch errechnet, zusammenaddiert und dann die Gesamtabschläge dagegengestellt.

Die Abschlagshöhen waren für den vergangenen Zeitraum auf der vorherigen Rechnung jeweils in den drei Sparten Strom, Gas, Wasser einzeln und mit einer Gesamtabschlagshöhe ausgewiesen.

Nach künftigem, neuem EnWG müssen vertikal orientierte Versorgungsunternehmen Einzelrechnungen erstellen.  

Sonst so wie schwalmtaler es beschrieben hat
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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