Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid  (Gelesen 8388 mal)

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Offline Froggi

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Hallo,

habe schon einiges im Forum gelesen, auch das ZFK Schreiben der RÄ Gersemann,  möchte mich aber nochmals vergewissern:

Habe Mitte Dezember 2004 den Widerspruch eingelegt, aber die folgenden 2 Abschläge weiterhin wie gewohnt bezahlt (trotz Kürzungsandrohung meinerseits). Anfang März habe ich die Abrechnung mit 1,14 Euro Guthaben erhalten, natürlich abgerechnet zu den hohen Preisen. Nach meiner Berechnung sollten es aber etwa 20 Euro sein, die habe ich nochmals schriftlich von der EWR Remscheid einfordert.
Die neuen von der EWR festgesetzten Abschläge sind ziemlich niedrig, so dass ich für nächstes Jahr auf jeden Fall eine Nachzahlung erwarte.

Meine Frage: Muß ich die ohnehin niedrigen Abschläge trotzdem kürzen?

Außerdem habe ich von der EWR auf meine Zahlungsauforderung der 20 Euro folgenden Brief bekommen. Vielleicht ist er für das Forum interessant:

\"hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 22.03.05.
Leider mussten wir bei der Überprüfung der Unterlagen feststellen, dass wir Ihr erstes Schreiben vom 15.12.2004 falsch eingeordnet hatten. Wir haben Sie wie einen Kunden behandelt, der unter Vorbehalt weiter zahlt. Allerdings haben Sie klar geschrieben, dass Sie nur eine 2 %ige Preiserhöhung akzeptieren.
Normalerweise hätten wir in diesem Fall den Bankabruf gestoppt, da wir eingeschränkte Einzugsermächtigungen nicht akzeptieren können. Dass holen wir hiermit nach. Die Abbuchungen werden zukünftig nicht mehr erfolgen.
Wie wir Ihnen in unserem Schreiben vom 23.12.2004 mitgeteilt haben, resultiert die Preiserhöhung lediglich aus unseren erhöhten Bezugskosten.
auf eine weitergehende Offenlegung der Kalkulation hat der Kunde gegenüber dem Versorgungsunternehmen keinen Anspruch. Aus einem BGH-Urteil vom 05.02.2003 geht hervor, dass eine \"Offenlegung der preisbildenden Kalkulationsgrundsätze nur im Rahmen des Zumutbaren erforderlich\" ist.
Da unser Bezugsvertrag mit E.ON Ruhrgas der Vertraulichkeit zwischen den beiden Vertragspartnern unterliegt und in ihm für unser Unternehmen sensible Daten enthalten sind, müssen wir eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen ablehnen.
Wir bitten um Ihr Verstandnis. MfG \"

Offline Schwalmtaler

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Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid
« Antwort #1 am: 01. April 2005, 14:29:48 »
Hallo Froggi,

Ich würde an Ihrer Stelle den Jahresverbrauch 2004 mit dem um 2% erhöhten Alt-Preis für die Berechnung des neuen Abschlages zugrunde legen. Inkl. Grundpreis ergibt sich dann eine vorraussichtliche Jahresendsumme 2005. Diese dann durch die Anzahl der Abschläge (bei einigen Anbietern sind es 12, bei anderen allerdings nur 11) teilen. Das ist der neue Abschlag. Ich schätze, dass bei dieser Berechnung ein geringerer Abschlag als vom Versorger vorgegeben rauskommt!

Allerdings können Sie vom nächsten zu überweisenden Abschlag dann das noch nicht erstattete Guthaben (20 €) und die bisher zuvielgezahlten Beträge abziehen. Diese übrige Summe würde ich zur kommenden Fälligkeit einzeln überweisen. Für die folgenden Abschläge sollten Sie einen Dauerauftrag einrichten.

Schreiben Sie Ihrem Versorger, dass nur durch eine Offenlegung seiner Preiskalkullation bei Gericht und nach dessen Billigkeitsprüfung die Preiserhöhung rechtswirksam wird. Senden Sie Ihre Preis- und Abschlagsberechnung mit, damit er Ihren Abschlag nachvollziehen kann. Solange er nicht klagt, gelten die alten Preise. Achten Sie auf weitere Preisveränderungen. Jeder weiteren Erhöhung müssen Sie per Musterschreiben widersprechen. Eine evtl. Preissenkung gilt auch für Sie, allerdings nicht die prozentuale, sondern die absolute (verringert der Versorger seinen Preis um 5% bzw. 0,25 Cent/kwh, dürfen Sie Ihren Preis auch um 0,25 Cent reduzieren. Macht natürlich prozentual von Ihrem jetzigen Preis nicht 5 sondern nur 4,x% aus).

Viel Erfolg!

Offline RR-E-ft

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Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid
« Antwort #2 am: 01. April 2005, 16:30:44 »
@Froggi

Wegen des Bezugsvertrages Ihres Versorgers mit E.on Ruhrgas lesen Sie den folgenden Beitrag:

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=834

Ich habe bisher nur gelesen, dass sich die Stadtwerke Herten gegenüber ihrem Vorlieferanten auf Unbilligkeit berufen und nur noch unter Vorbehalt zahlen wollten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Froggi

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Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid
« Antwort #3 am: 01. April 2005, 22:38:27 »
Hallo Schwalmtaler,

ich dachte das Guthaben von 20 Euro (bzw 18,86) kann ich nicht einfach mit dem nächsten Abschlag kürzen, sondern müßte es einklagen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden (Forum 26.02.05: Reaktion GASAG auf Widerspruch )?

Außerdem bleibt  noch offen, ob ich die Abschläge aus rechtlichen Gründen zwingend kürzen muss? Wenn nicht, dann würde ich sie wie vom Versorger errechnet belassen. Macht eh nur 2 Euro monatlich aus.

Schöne Grüße
Froggi

Offline Cremer

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Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid
« Antwort #4 am: 02. April 2005, 22:29:29 »
@ Froggi,

der Weg wie von Schwalmtaler aufgezeichnet, ist der richtige
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Froggi

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Abschläge auf jeden Fall kürzen? Schreiben EWR Remscheid
« Antwort #5 am: 05. April 2005, 10:26:34 »
Hallo,

vielen Dank für die vielen Tips. Dann werde ich nochmals wie besprochen einen Brief an die EWR formulieren und die Abschläge entsprechend überweisen.

Viele Grüße
 :D

 

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