Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
crexi:
Grüße euch als sporadischer Zaungast dieses Forums u n d als Mitkämpfer (wenn auch bisher allein).
Gegen den M.bescheid über rund 35 € der eon Avacon habe ich Widerspruch erhoben. Dann geht die Sache wohl an das AG Verden.
Dazu folgendes (absichtlich in Kurzform):
1. Momentan kenne ich nur das LK Verden-Urteil vom 29.06.06 und das offenbar sehr populär gewordene BGH-Urteil vom Juni 07, aber z.B. nicht das OLG Celle-Urteil zum LG Verden-Urteil. Ich ahne schlimmes. Wo finde ich die Celle´sche-Meinung, damit ich schon mal weiss, was auf mich zukommen könnte......???
2. Schon die Urteile LG Verden und BGH (teilw. gelesen: LG Oldbg 22.11.07 und LG München 27.9.07) lassen erkennen, dass es uns Kunden offenbar mehr und mehr schwerer gemacht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es offenbar deutliche \"Verbindungen\" zwischen einzelnen Richtern und Energie-Lobbyisten zu geben scheint. Wo sind wir eigentlich?
3. Wenn es immer mehr zum Lotteriespiel wird, sich auf die Rechtsprechung eines bestimmten Gerichts (-bezirkes) einzustellen, dann wird man schon aus diesem Grunde ohne praxiserfahrenen Fachanwalt, Fondsbeteiligung und Versicherung nicht mehr auskommen!
4. Für den Laien wird es zunehmend schwierig, den Überblick über die Unmenge von Infos, die es allein in diesem Forum gibt, zu erhalten und zu behalten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich anregen, dass sich jeder TN kurz fassen und auf das Wesentliche beschränken sollte. Verspreche, es ab jetzt auch zu tun.
Gruß von der Weser
crexi
Cremer:
@Opa Ete,
wäre schön, mal zu hören, wie denn die Sache bei Ihnen weitergegangen ist?
Bandit:
Hallo zusammen,
ich kürze ebenfalls seit 2004 und zahle seither nur den Preis, der vor dem 01.10.2004 Gültigkeit hatte. Aufgrund des etwas höheren Verbrauchs (BHKW) beläuft sich der Kürzungsbetrag mittlerweile auf eine Summe von ca. 5.000 Euro.
E.ON Avacon reagierte allerdings bisher nur mit vereinzelten Mahnungen (so 25 Stück für den gesamten Zeitraum), in denen immer wieder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht wurde.
Die ersten Mahnungen enthielten auch eine Sperrandrohung, gegen die ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt habe. Dieser wurde allerdings durch das AG Helmstedt mit einer sehr fadenscheinigen Begründung abgelehnt. Wer im Übrigen Interesse an der Entscheidung hat, kann sich ja melden. Jedenfalls führte es trotzdem zum Erfolg, denn von nun an gab es keine Sperrandrohungen mehr.
Nachdem anfänglich Mahnkosten in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben wurden, erfolgte nach Hinweis auf die nicht vorliegende Fälligkeit der Forderung eine Einstellung dieser Verfahrensweise.
Mich wundert es in der Tat, wieso bei Opa Ete ein solch geringer Betrag gerichtlich eingefordert wird und bei mit nur sinnlose Mahnschreiben versandt werden. Nach welchen Gesichtspunkten sucht E.ON Avacon denn seine potentiellen \"Opfer\" aus?
Wieso wird überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt? E.ON Avacon müsste doch klar sein, dass hiergegen 100%ig Widerspruch eingelegt wird. Oder dient die Sache nur der Einschüchterung der Preisrebellen?
Ich werde im Falle einer Klageschrift seitens E.ON Avacon wenn nötig sämtliche Instanzen ausschöpfen, der Streitwert dürfte das ja m.E. hergeben.
Bors:
@Opa Ete / Bandit / crexi
Mich würde interessieren, welchen Tarif Sie bei der Avacon haben. Ich kürze seit Oktober 2006 und bin im Tarif Erdgas Classic. Verrechnet die Avacon bei Ihnen auch die Abschlagsbeträge mit der ältesten Forderung? Meine letzte Mahnung vom April erweckt den Eindruck, ich hätte bereits die Abschläge Januar - März komplett nicht gezahlt. Ich habe bei der Avacon angerufen und klargestellt, dass jeden Monat - durch den Kontoauszug nachweisbar - ein gekürzter Abschlag bezahlt wird und dass ich es unverschämt finde, dass die Mahnungen den Eindruck erwecken, ich hätte für die jeweils letzten Monate gar nichts bezahlt. Geht das anderen auch so? Ich kürze nach § 315 BGB und habe der Avacon auch mitgeteilt, dass eine Aufrechnung unzulässig ist.
Gruß
Bors
Bandit:
@Bors
Ich beziehe Erdgas zum Tarif \"ErdgasComfort\" von der E.ON Avacon AG, dürfte somit Sondervertragskunde sein.
Anfänglich wurden meine Abschlagszahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet, obwohl von Anfang an ein wirksamer Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass die Verrechnungen seitens E.ON Avacon rechtlich unbeachtlich sein dürften, denn es wurde ja gerade gegen die Höhe der Verrechnungsbeträge wirksame Widersprüche eingelegt. Mithin m.E. nur ein buchungstechnisches Problem seitens E.ON Avacon.
Nachdem ich die Helden aus Helmstedt auf die geltende Rechtslage (Aufrechnungsverbot) hingewiesen habe, wurde mir mitgeteilt, dass von nun an Abschlagzahlungen auch den fälligen Abschlägen zugeordnet werden. Für die bereits vorgenommenen Verrechnungen ist eine Zuordnung rückwirkend leider nicht möglich, so E.ON Avacon.
Viele Grüße aus Wanzleben
Bandit
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