Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
Opa Ete:
Hallo zusammen,
ich habe seit 1.10.2004 allen Gaspreiserhöhungen von EON Avacon
mit Hinweis auf §315 widersprochen. Bisher hat mir EON Avacon immer nur einfache Mahnungen geschickt. Jetzt kam aber ein gerichtlicher Mahnbescheid über 2,67€ Restforderung aus dem Jahr 2004. Es ist klar, dass der Mahnbescheid (Antrag beim Gericht Ülzen am 21.12.2007 eingegangen) die Verjährung unterbrechen soll. Meine Frage: Hat noch jemand, der Zahlungen mitt Hinweis auf §315 gekürzt hatte, einen Mahnbescheid von EON Avacon bekommen? Hat die Avacon ihre Praxis geändert und versucht es jetzt auf gerichtlichem Wege?
RR-E-ft:
@Opa Ete
Streitet E.ON wirklich wegen 2,67 € vor Gericht?
Der Konzern muss es wohl bitter nötig haben.
svenbianca:
@Opa ete
Ich würde bei EON anrufen und nachfragen, das kann nur ein Fehler sein. Solche geringe Forderungen werden in der Regel ausgebucht.
RR-E-ft:
@svenbianca
Ob E.ON den Antrag zurücknehmen wird ist fraglich.
Für den Mahnbescheid sind Gerichtskosten angefallen, mehr als 2,67 €. Wird die Abgabe an das Streitgericht beantragt, erhöhen sich die Gerichtskostenvorauszahlungen nochmals.
Ein teurer Fehler, falls es sich um einen solchen handeln sollte.
Opa Ete:
Jawohl, der geringe Betrag kommt zustande, weil die Erhöhung am 1.10.2004 und der Ablesetag der 16.10.2004 war. Also bezieht sich die Erhöhung auf 16 Tage. Interessant ist, das die Prozessbevollmächtigten die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg sind und der Mahnbescheid vom Amtsgericht Ülzen kommt.
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