Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Bayern Strom abklemmen  (Gelesen 12501 mal)

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Offline Sclerocactus

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« am: 02. Januar 2008, 21:12:12 »
Die Sache mit den Stromrechnungen hat meist nicht nur eine Seite. Die eine ist die Rechnungen schön zu bezahlen.
Die andere ist, einen Mieter zu haben der seine Stromrechnungen nicht mehr be-
zahlt und der Stromversorger einfach den Strom abklemmt.
Da bekommt man als Vermieter dann leider nichts von mit.
Ist mir im letzten Jahr passiert. Leider ist in der Wohnung eine Einbauküche integriert. Auf grund dieser Tatsache kann ich nur empfehlen eine Wohnung ohne Einbauküche oder auch einzelne elektrische Geräte zu vermieten.
Bei der Übergabe lebte der Kühlschrank noch von verdorbenen Lebensmitteln.
Letztendlich ging der Geruch der verdorbenen Lebensmittel nicht mehr weg und ich war gezwungen einen neuen Kühlschrank zu kaufen.
Kann man da was gegen den Energieversorger unternehmen. Der Kühlschrank hat 500 Euro gekostet.
Wäre der Energieversorger nicht verpflichtet gewesen sich mit mir in Verbindung zu setzen.
Hat dazu jemand Erfahrungswerte?.

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #1 am: 02. Januar 2008, 21:26:47 »
@Sclerocactus

Das ist doch keine Grundsatzfrage zum Preisprotest.

Wenn Sie eine konkrete Frage wegen etwaiger Schadensersatzansprüche als Vermieter gegenüber einem Energieversorger haben, dann können Sie sich mit einer solchen gern an einen Rechtsanwalt wenden und sich durch einen solchen umfassend beraten lassen.

Offline Sclerocactus

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #2 am: 02. Januar 2008, 23:35:36 »
Ich habe natürlich gegen EON Bayern auch Widerspruch gegen die Preiserhöhung zum 1.1.2008 eingelegt. Dieses betrifft meinen eigenen Haushalt.
Die Sache mit dem Kühlschrank ist längst nicht so wichtig wie die Frage, ob EON
mir in der Mietwohnung einfach den Strom abstellen darf, wenn der Mieter nicht zahlt.

Offline Netznutzer

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #3 am: 02. Januar 2008, 23:39:04 »
Da der Mieter als Kunde den Vertrag besitz, wird nicht Ihnen, sondern dem Vertragsinhaber der Strom abgestellt. Wenn Sie das verhindern wollen, können Sie den Vertrag begleichen und somit die Grundlage für die Versorgung Ihres Mieters wiederherstellen.

Gruß
NN

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #4 am: 02. Januar 2008, 23:41:38 »
@Sclerocactus

Na dann nichts wie hin zum Rechtsanwalt wegen einer Beratung. Auch das kann die Binnenkonjunktur beleben und dem Aufschwung helfen. Die deutsche Konjunktur wird dadurch möglicherweise  weniger abhängig von der Außenhandelsbilanz, so dass uns die Bankenkrise in den USA insgesamt weniger anhaben kann.

Möglicherweise weist der Anwalt dann auch darauf hin, dass man nicht Ihnen, sondern vielmehr dem Mieter den Strom abgeklemmt hatte. Wenn man Ihnen den Strom abgeklemmt hätte, hätten Sie jetzt auch noch die Stromschulden, wegen derer abgeklemmt wurde, auch noch mit am Hals.  Möglicherweise konnte der Versorger gar nicht wissen, dass der Kühlschrank, der da bis zum \"Aus\"  tuckerte, in Ihrem Eigentum stand. Möglicherweise wurde vergessen, das gegenüber dem Versorger anzugeben. Möglicherweise genauso wie die Tatsache, dass der Mieter den elektrischen Wasserkocher und das elektrische Messer und den elektrischen Dosenöffner ... auch nur von einer entfernten Verwandten vor Jahren geborgt hatte und nun damit durch die Lande zieht und dann und wann immer wieder deren Stecker zum Strombezug einsetzt.

Alles Gute für 2008.

@Netznutzer

Wenn ich es richtig verstanden habe, hatte sich der Mieter aus dem Staub gemacht und nur im Kühlschrank lebendig wirkende Andenken zurückgelassen. Dieser Mieter braucht also wohl in dieser Wohnung keinen Strom mehr. Eine Rückkehr des selben steht wohl nicht zu erwarten. Zudem würde er den Kühlschrank wohl auch nicht wiedererkennen (können).

Offline bjo

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #5 am: 02. Januar 2008, 23:56:22 »
eine passende Vermieterhaftplicht hätte geholfen!

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #6 am: 02. Januar 2008, 23:58:37 »
@bjo

Glaube ich nicht. :rolleyes:

Noch einmal in Ruhe überdenken:

Wer will was von wem woraus?

Eine Vermieterhaftpflichtversicherung kann wohl nur dann eintreten, wenn der Vermieter überhaupt haftet. Danach sieht es doch nun aber wahrlich nicht aus. Der Vermieter fragt sich vielmehr, ob der Versorger nicht etwa ihm gegenüber haftet. Da müsste sich der Versorger ggf. die Frage stellen, ob er eine Haftpflichtversicherung hat, die ihm ggf. hülfe.

Immer hart am Fall arbeiten !  ;)

Alles Gute für 2008.

Offline Sclerocactus

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #7 am: 03. Januar 2008, 00:05:32 »
Das ich natürlich nicht den benutzten Strom des Mieters zahlen möchte ist ja schon klar.
Aber es stellt sich doch die Frage ob EON nicht mir als Wohnungsbesitzer die Grundversorgung anbieten muß wenn der Mieter nicht mehr zahlt.
Denn bevor die Wohnung vermietet war habe ich ja den Strom an EON bezahlt.

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #8 am: 03. Januar 2008, 00:09:34 »
@Sclerocactus

Zitat
Das ich natürlich nicht den benutzten Strom des Mieters zahlen möchte ist ja schon klar.

Soso.

Natürlich möchte sich auch in 2008 ein jeder nach Möglichkeit nur die Rosinen rauspicken.  Dafür habe ich doch vollstes Verständnis.  ;)

Entweder man ist Vertragspartner und als solcher Träger von Rechten und Pflichten oder man ist es eben nicht. Der Versorger kann Ihnen wohl schlecht eine Versorgung anbieten, so lange der Vertrag mit dem Mieter noch ungekündigt bestand. Darüber sollte man froh sein, weil man auch nicht selbst Kunde werden konnte, der für den bezogenen Strom haftet.

Der Fall scheint wohl so kompliziert, dass man sich durch einen Anwalt beraten lassen sollte. ;)

Was wäre, wenn ein Vormieter den Strom bis zur Neuvermietung gezahlt gehabt hätte? Hätte der Versorger dann diesem Vormieter, der längst woanders hingezogen war, und früher immer den Strom bezahlt hatte, deshalb eine Grundversorgung anbieten müssen ?

Lauter Fragen, die einer Klärung zugeführt werden sollten.

Offline bjo

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #9 am: 03. Januar 2008, 00:31:19 »
@RR-E-ft
unter Umständen schon!
in einem vermieteten EFH z. B. gehört es zur Pflicht des Mieters im Winter den Streudienst zu übernehmen.
Unterläßt er dieses und jemand kommt zu Schaden springt die Versicherung ein, wenn der Mieter nicht zahlen kann / will.

Der in der überlassenden Küche abgetaute Kühlschrank wurde nicht ordungsgemäß betrieben ein Schaden ist eingetreten.
Mieter will / kann nicht zahlen - > Vermieter / Mieterhaftplicht müßte zahlen.

Anders sieht es aus wenn die Küche dem Meiter gehört, dann wäre dessen Haftpflicht dran!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 03. Januar 2008, 00:38:36 »
@bjo

Auch in 2008 gilt:

\"Es ist des Menschen Recht auf Erden, Recht zu haben und Jurist zu werden.\"  ;)

Wohl nicht einmal unter Umständen.

Denn der Geschädigte soll hier der Vermieter selbst sein.
Immer hart am Fall arbeiten! Wer will was von wem weshalb woraus?

Es ist grundsätzlich nicht die Pflicht des Mieters, die Streupflicht zu erfüllen, sondern die Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers. Dieser kann diese - seine eigene -   Pflicht ggf. durch vertragliche Abrede im Mietvertrag auf den Mieter übertragen/ abwälzen, ohne seine Verpflichtung generell zu verlieren.  In jedem Falle verbleibt eine Kontrollpflicht, ob der Mieter diese vertraglich übernommen Pflicht ordnungsgemäß erfüllt. Originär haftet also weiter der Grundstückseigentümer für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Dritten und sollte dafür über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Hat er keine, kommt er für den Schaden selbst auf und haftet dafür mit Haus und Hof. Ob der Vermieter haftet oder nicht, hängt nicht davon ab, ob der Mieter Geld hat. Siehste hier.

Wenn man einen Schaden erleiden sollte, hilft es einem nicht nur regelmäßig, sondern generell nichts, wenn man selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Eine solche tritt nur ein, wenn man selbst einem Dritten einen Schaden zufügt und diesem gegenüber haftet.

Zu Ihren weiteren Erwägungen möchte ich mich gar nicht erst äußern.

Zitat
Der in der überlassenden Küche abgetaute Kühlschrank wurde nicht ordungsgemäß betrieben ein Schaden ist eingetreten.
Mieter will / kann nicht zahlen - > Vermieter / Mieterhaftplicht müßte zahlen.

Anders sieht es aus wenn die Küche dem Meiter gehört, dann wäre dessen Haftpflicht dran!

Man sei ggf. froh und dankbar, dass man selbst nicht zur Rechtsberatung zugelassen ist und  deshalb nicht in die Verlegenheit kommen können sollte, für Falschberatungen und - auskünfte zu haften, erst recht wenn man dafür über gar keine Deckungszusage einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verfügt.

Gut, dass es Rechtsanwälte gibt, die man fragen kann und sollte.

Offline berghaus

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« Antwort #11 am: 03. Januar 2008, 02:21:45 »
@bjo

Der in der überlassenden Küche ......

geht garnicht!

Offline RR-E-ft

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« Antwort #12 am: 03. Januar 2008, 11:44:12 »
@berghaus

Unser Professor pflegte uns geduldig den Merksatz mit auf den Weg zu geben:

Nicht jeder, der einen Schaden hat, hat deshalb auch einen Anspruch.

Offline Sclerocactus

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #13 am: 03. Januar 2008, 18:38:41 »
Wie soll ich denn überprüfen ob der Mieter den Strom zahlt, wenn er monatelang
nicht erreichbar ist.
Wenn ich weiß bei welchem Energieversorger der Mieter ist, habe ich kein Problem damit. Dann kann ich beim Stromversorger anrufen.
Aus dem ganzen procedere sehe ich, das es besser ist den Strom selbst zu bezahlen und dann über die Nebenkosten abzurechnen.
Den Anwalt hebe ich mir für meinen Kampf gegen EON auf, denn die Rechts- schutzversicherung darf man nicht zu sehr strapazieren, denn dann wird einem
schnell die Kündigung ausgesprochen.
Versicherung dein Freund und Helfer(möglichst nur um den jährlichen Beitrag zu zahlen).

Jetzt will ich dieses Thema beenden. Im März kommt die Abrechnung von EON und mal sehen wie die Kürzung aufgenommen wird.
Ich werde mich dann wieder zu Wort melden.

Offline RR-E-ft

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E.ON Bayern Strom abklemmen
« Antwort #14 am: 03. Januar 2008, 18:48:17 »
@Sclerocactus

Wenn man den Stromlieferanten kennt, kann man da freilich anrufen. Nur gibt es da noch so etwas wie den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte des Mieters. Ob der Mieter seinen Strom zahlt oder nicht, geht den Vermieter ebensoviel an, wie den Mieter die Tatsache, ob der Vermieter gegenüber seinem Hausarzt Schwierigkeiten beim Wasserlassen angegeben hat. Überhaupt nichts.

Wegen einer ähnlichen Sache sollen ca. 30.000 Bürger vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sein, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz zu verteidigen. Am Vormittag zum Bundesverfassungsgericht, am Nachmittag beim Energieversorger anrufen, damit der endlich die Daten des Mieters (Rechnung bezahlt ja/ nein) aus seiner EDV  rausrückt....., ggf. online Direktzugriff auf die Abrechnungsdaten des Stromversorgers  verlangen.  :rolleyes:

Möglicherweise sollte man keine elektrisch betriebenen Kühlschränke/ Küchen vermieten, allenfalls einen Eiskeller zur Verfügung stellen. Wenn man das Eis im Winter sammelt, spart man Energie, hilft der Umwelt und ärgert den Stromanbieter gewaltig. ;)

Die Stromschulden des Mieters kann man sicher auch jetzt noch zahlen, wenn man will. Nebenkostenabrechnung wird wohl schwierig. Aber dann sind wenigstens die Schulden beim Energieversorger  weg und der Mieter braucht sich deshalb nicht mehr so zu sorgen. Womöglich ist er allein deshalb unstet \"auf der Flucht\".

 

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