Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

GVG hat Vertrag gekündigt

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bjo:

--- Zitat ---Original von Familienvater
@marten und bjo: Vielen Dank für den Link. Habe mich durch sieben Seiten gekämpft und mir wurde Einiges klarer.

Da es bei der weiteren Vorgehensweise maßgeblich darauf ankommt, ob man nun Sondervertragskunde ist oder nicht, habe ich versucht dies heraus zu finden. Leicht ist das allerdings nicht. Fakt ist: a) Ich habe bei Vertragsbeginn einen Erdgas-Liefervertrag unterschrieben. b) Laut Vertrag heißt mein Tarif \"Vollversorgung 3\" (für Heizungen von 19 bis 30kW3). Dieser ist preislich deutlich vom Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif abgegrenzt (sprich: billiger).
Beides spräche dafür, dass ich Sondervertragskunde bin. Kann das jemand bestätigen oder bin ich vielleicht auf dem Holzweg?
Oder hat lunatic71 recht mit seiner Vermutung, dass die GVG nur die Grundversorgung anbietet???
--- Ende Zitat ---

Du hast doch was unterschrieben. Was für §§, Gesetze werden dort herangezogen?
Was hat der Lieferant bisher auf deinen Einwand mit §§315 geantwortet?

marten:
@familienvater

Welche Zusatzbedingungen werden im Vertrag  genannt?
Enthält der Vertrag Preisänderungsklauseln?

Zitat von Energieverbraucher.de:

\"Deshalb kann der jeweilige Versorger nach eigenem Ermessen festlegen, ab welcher Verbrauchsmenge Kunden als Sonderkunden eingestuft werden. Liegt die Grenze z.B. bei 10.000 kW/h pro Jahr, so gelten Kunden bis zu diesem Jahresverbrauch als „Tarifkunden\". Wer mehr verbraucht, ist Sonderkunde. Haushalte, die Gas zu Heizzwecken oder zu Heiz- und Kochzwecken (=Vollversorgung) beziehen, sind daher fast ausnahmslos Sonderkunden\"

Siehe auch hierzu

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/#Tarifkunde1

gruss

marten

lunatic71:
Hallo,

ich bin im Tarif Vollversorgung2 bei der GVG.
http://www.gvg.de/privatkunden/erdgaspreise/erdgaspreise-ab-1-januar-2007.html

Mir stellt sich dies so dar, dass dies die reinen Grundversorgungtarife sind, da hier keine Sonderveträge wie z.b. bei der Rheinenergie die Fair Regio Sonderverträge, angeboten werden!

Oder liege ich da falsch!?

Laut der Definition von energieverbraucher.de wäre ich aufgrund der bezogenen Menge (grösser als 10000 kwH) Sondervertragskunde!

marten:
@lunatic71

Die genannten Preise in dem link beziehen sich auf Grundversorgungskunden.
Das heisst aber nicht, das es keine Sondervertragskunden bei der GVG  für Gas gibt oder gegeben hat.

Wie bjo schon ausführte können grundversorgte Kunden aufgrund der Umstellung auf die neue GasGVV gar nicht gekündigt werden. Die Vertragsumstellung erfolgt automatisch.

Von der RWE Westfalen-Weser Ems gibt es mittlerweile neue Verträge und Preisblätter ( Stand 1. November 2007) in dem man ab einen Verbrauch von 10000 kWh  Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde sein kann.
Es gelten unterschiedliche Preise.
Vorher gab es nur einen Preis gestaffelt nach Jahresverbrauch.

Mir wurde mein bisheriger Gasliefervertrag per Einschreiben auch gekündigt.
Dazu hat man mir dann einen Grundversorgungsvertrag geschickt, den ich unterschreiben sollte.
Zitat:
\"damit das neue Vertragsverhältnis für beide Seiten dokumentiert werden kann.\"

Warum sollte man mich kündigen, wenn ich Grundversorgskunde war, wenn die Umstellung für Grundversorgungskunden doch automatisch erfolgt.
Und wozu soll ich einen neuen Vertrag unterschreiben?

gruss

marten

lunatic71:
@ Marten,

danke für die Klarstellung, dass war mir so nicht bewusst!

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