Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft
GVG hat Vertrag gekündigt
Familienvater:
Hallo zusammen,
erhoffe mir einen Rat von den Forums-Profis: Ich habe seit Sep. 2004 immer brav allen Preiserhöhungen widersprochen und bei meinen Schreiben an die GVG immer alle Tips und Hinweise aus diesem Forum befolgt. Nun wurde mein Vertrag gekündigt, weil ich (siehe anderes Thema hier bei GVG) mich geweigert habe, die \"Ergänzenden Bedingungen\" schriftlich mit meiner Unterschrift zu bestätigen. Ich habe in meinen Schreiben aber ausdrücklich die neue GasGVV befürwortet bzw. akzeptiert. Ich hatte das neue Gesetz bisher so verstanden, dass die neuen gesetzlichen Regelungen von den Kunden nicht schriftlich bestätigt werden müssen.
Zitat: Für die GVG ist es jedoch wichtig im Kundenverhältnis eine sichere Vertragsgrundlage zu haben. Wir sehen uns daher bedauerlicherweise gezwungen, den Erdgasliefervertrag hiermit zum 31.03.2008 kündigen zu müssen. Natürlich möchten wir Sie gerne auch in Zukunft weiter mit Erdgas beliefern und würden Ihnen ab dem 01.04.2008 einen neuen Erdgasliefervertrag unter Einbeziehung der GasGVV anbieten.
Soll ich nun den Anbieter wechseln und eine Klage riskieren oder kann man sich gegen dieses Vorgehen in irgendeiner Weise erfolgreich wehren?
Wie gesagt: Der GasGVV habe ich nie widersprochen, lediglich die hausgemachten GVG-Zusatzbedingungen habe ich verweigert.
marten:
@familienvater
Schau mal im RWE Westfalen-Weser-Ems Thread nach.
Dort wird diese Thematik besprochen.
Siehe hier
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7697
gruss
marten
bjo:
Hallo,
Grundsätzlich
- Grundversorgte Kunden können nicht gekündigt werden. Vertragsumstellung erfolgt automatisch.
- Sondervertragskunden sollten Kündigungsrecht anzeifeln.
siehe den genannten Link.
Bist du Grundversorgter Kunde. Die Kündigung der Bundesnetzagentur zur Kenntnis geben!
lunatic71:
Hallo,
bin auch auch ein wiederborstiger GVG Kunde, soweit ich weiss bietet die GVG nur den Grundversorgungstarif an, da keine anderen Sondertarife angeboten werden!
Familienvater:
@marten und bjo: Vielen Dank für den Link. Habe mich durch sieben Seiten gekämpft und mir wurde Einiges klarer.
Da es bei der weiteren Vorgehensweise maßgeblich darauf ankommt, ob man nun Sondervertragskunde ist oder nicht, habe ich versucht dies heraus zu finden. Leicht ist das allerdings nicht. Fakt ist: a) Ich habe bei Vertragsbeginn einen Erdgas-Liefervertrag unterschrieben. b) Laut Vertrag heißt mein Tarif \"Vollversorgung 3\" (für Heizungen von 19 bis 30kW3). Dieser ist preislich deutlich vom Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif abgegrenzt (sprich: billiger).
Beides spräche dafür, dass ich Sondervertragskunde bin. Kann das jemand bestätigen oder bin ich vielleicht auf dem Holzweg?
Oder hat lunatic71 recht mit seiner Vermutung, dass die GVG nur die Grundversorgung anbietet???
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