Energiepreis-Protest > GVG Rhein Erft

GVG hat Vertrag gekündigt

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eislud:
@RR-E-ft
Schon klar.
Und was war nun falsch?

[EDIT]
Es erscheint manchmal problematisch, wenn man nachträglich Beiträge editiert, ohne dass das überhaupt ersichtlich ist.  ;)
Gruss eislud

RR-E-ft:
@eislud


--- Zitat ---man kann auch mit 100.000 kWh pro Jahr Kunde in der Grundversorgung sein. Der Versorger ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Verbrauches, einen Privatkunden in der Grundversorgung zu beliefern
--- Ende Zitat ---

Stimmt nicht. Aus dem Gesetz ergibt sich etwas anderes.

marten:
@eislud

Auf den neuen Verträgen ( für die RWE Kunden) steht nun zumindest für jedermann erkennbar die Art des Versorgungsvertrages. ( Sondervertrag oder Grundversorgungsvertrag)
Das war vorher nicht so.
Es kommt nicht von ungefähr, das viele Verbraucher, wie auch hier familienvater gar nicht wissen, was für einen Vertrag sie haben.

Viele Verbraucher wurden oft ab einen bestimmten Verbrauch wie z.B. 10000 kWh  von den Versorgern als  Sondervertragskunden eingestuft , aber dieses ist kein Kriterium, das man auch wirklich Sondervertragskunde ist.
Das habe ich schon verstanden.
Das war ja auch die Aussage in dem Link.

Bei der RWE ist es mit den neuen Verträgen so, das man erst ab einen Verbrauch von 10000 kWh Sondervertragskunde sein kann. (Laut Tarifblatt)
Alle Kunden die weniger als 10000 kWh werden nur Grundversorgungsverträge angeboten.
Wie andere Versorger das handhaben weiss ich nicht.
Möglich das diese schon ab einen Verbrauch von 1kWH pro Jahr Sonderverträge anbieten, die RWE tut es nicht.

gruss

marten

eislud:
@RR-E-ft

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@eislud


--- Zitat ---man kann auch mit 100.000 kWh pro Jahr Kunde in der Grundversorgung sein. Der Versorger ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Verbrauches, einen Privatkunden in der Grundversorgung zu beliefern
--- Ende Zitat ---

Stimmt nicht. Aus dem Gesetz ergibt sich etwas anderes.
--- Ende Zitat ---

Was stimmt daran nicht?
Wenn ich als Privatperson für den Eigenverbrauch Energie von 100.000 kWh benötige, dann ist mein Grundversorger verpflichtet, mich in der Grundversorgung zu beliefern. Ich verstehe § 3 Nr. 22 EnWG derart.

[EDIT]
Ich glaube ich habs dann doch verstanden. Es scheint um den Begriff \"Privatkunde\" zu gehen. Obwohl schon klar ist was ich damit gemeint habe, oder?
Welcher Begriff wäre denn für die Zukunft besser geeignet?

Gruss eislud

RR-E-ft:
@eislud

Grundversorgung gilt nur für Haushaltskunden, § 36 EnWG.
Aber nicht alle Haushaltskunden werden in der Grundversorgung beliefert, § 41 EnWG.

Hat man einmal einen Sondervertrag (Belieferung außerhalb der Grundversorgung) abgeschlossen, so bleibt man bis zur Kündigung dieses Vertrages Sondervertragskunde, vollkommen egal, wie hoch der Jahresverbrauch ist.

Es eignen sich also nur die Begriffezur Unterscheidung  
Haushaltskunde/ Nichthaushaltskunde.

Wobei weiter zu unterscheiden ist:

Haushaltskunde in der Grundversorgung gem. § 36 EnWG oder
Haushaltskunde außerhalb der Grundversorgung gem. § 41 EnWG.

Alle anderen Begriffe, die nicht mit dem Gesetzeswortlaut übereinstimmen tunlichst aus dem Hirn streichen. \"Privatkunden\" ist völliger Unfug. Womöglich denkt ein Verbraucher danach noch, er sei eine Art \"Privatpatient\" des Versorgers mit Vorzugsbehandlung.

Früher gab es Tarifkunden und Sondervertragskunden.
Normsondertarifkunden gab es nie. Der Mischpokenbegriff ist eine Erfindung zur Verwirrung der Unterscheidung zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden.

Bei Tarifkunden galt die AVBV zwingend (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AVBV).
Bei Sondervertragskunden gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. sind unwirksam.

Das Gejammer, dass die Kunden nicht erkennen können was nun gilt, hilft nicht weiter. Viele schlecht beratene Energieversorger wissen es selbst nicht (mehr) und mogeln sich um die Frage herum. Jeder versucht, sich die Rosinen rauszupicken.

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