@svenbianca
Ich wünsche Ihnen auch viel Gesundheit im neuen Jahr.
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Nicht jede gerichtliche Klärung bringt mir schönes Geld.
Im Übrigen eine komische Sichtweise.
Wenn die Verbraucher sich nicht gegen unberechtigte Preiserhöhungen zur Wehr setzen, dann bringt das den Versorgern das \"schöne\" Geld.... In Summe Milliardenbeträge. The same procedere as every year. Wo die Versorger am Ende die Verfahrenskosten zu tragen hatten, gehe ich doch davon aus, dass diese zu Lasten der Gewinne gehen. \"Verhungert\" ist deshalb bisher kein einziger Versorger. Und auch da, wo noch so viele Kunden ihre Zahlungen gekürzt haben, hat deshalb bisher kein Energieversorger Insolvenz anmelden müssen.
(Andererseits waren bisher auch noch keine beteiligten Rechtsanwälte gezwungen, ihre Kanzleien wegen Reichtum zu schließen).
Unabdingbares Rüstzeug für einen beauftragten Rechtsanwalt ist u.a. etwa der derzeit
einzig verfügbare Kommentar zum neuen Energiewirtschaftsgesetz, als ausgewiesenes Taschenbändchen für 198 EUR im Handel verfügbar. Eine ordentliche, aktuelle Kommentierung zum Kartellrecht sollte man auch zur Hand haben. Sicher ist es auch von Vorteil, wenn die Kanzleibibliothek neben allen Gesetzesmaterialien im Energierecht alle Fachzeitschriften von RdE über ZNER und CuR vorhält. Hinzu kommen Kosten und Zeitaufwand für die ständige
Weiterbildung. Viel Neues? Gemessen daran und an den landläufig geringen Gegenstandswerten verwundert es wohl nicht, dass noch kein Anwalt wegen Reichtum schließen musste. Daran wird sich wohl auch im neuen Jahr nichts ändern. Sollte mich hingegen ein solches Schicksal wider Erwarten ereilen, werde ich rechtzeitig hierüber berichten.
![Lächelnd :D](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/cheesy.gif)
Einige Anwälte scheinen schon gezwungen, sich zu zerteilen. Herr Kollege Dr. Jost Eder (BBH) ist wohl am 15.01.08 in Berlin und zugleich in Frankfurt am Main zum Thema § 315 BGB angesagt. 9.15 Uhr Berlin, 9.30 Uhr Frankfurt.
Das sind die Herausforderungen, vor denen Anwälte heute stehen. Da kommt man ohne Privatjet kaum noch hinterher. Will man dabei nichts verpassen, kosten nur diese beiden Veranstaltungen zusammen 2.944 € netto. Die Kosten des Learjets lassen wir hier außen vor. Wegen der weltweit gestiegenen Energienachfrage hat sich bekanntlich auch das Fliegen mit Privatflugzeugen verteuert,
ohne dass die Anwaltsgebühren deshalb erhöht wurden. Da macht sich ja keiner ein Bild von. Darüber haben Sie sich wohl auch noch nicht beklagt. Ich auch nicht, obschon ich sonst über fast alles klagen kann. :rolleyes: