Energiebezug > Gas (Allgemein)
Brennwertunterschiede ?
Wasserwaage:
evtl hilft es ja auch ein bisschen weiter wenn man weiss, dass man das tolle formelzeichen H von dem bowertaste immer schreibt nicht für sich alleine betrachten kann.
H= Heizwert = richtig, aber das ganze 2 mal
Hi = Heizwert inferior = der Heizwert aus dem alten Formelbuch, früher auch bekannt als Hu = unterer Heizwert
Hs = Heizwert superior = Brennwert (da wo das mit der Kondensation mit eingerechnet wird), früher auch bekannt als Ho = oberer Heizwert
Die meisten EVU hätten leichte Probleme Ihnen die entsprechenden Werte per Prüfprotokoll nachzuweisen. Es ist nämlich zumeist so, dass die Messung an den relevanten Übergabestellen zum vorgelagerten Netz stattfinden. Und wer misst dort, genau, der vorgelagerte Netzbetreiber. D.h. einige EVU haben genau das gleiche Glaubensproblem wie einige Kunden. Aber entweder man vetraut seinen Geschäftspartnern und dem Eichamt oder nicht.
nkh:
genau richtig,
viele Versorger bekommen die Brennwerte vom Vorlieferanten, der misst sie und muss die Messungen durchaus auch dem Eichamt gegenüber mit Fakten belegen, so wie der \"kleine\" Versorger dem Eichamt auch den Brennwert bzw. seine Ermittlung erläutern muss.
Und dem Eichamt misstrauen, dann kann man jede Waage beim Aldi, jede Tankstelle und jede Heizöllieferung in Frage stellen, alle werden vom Eichamt überwacht. Gesundes Misstrauen ist angebracht, aber kein Verfolgungswahn.
superhaase:
--- Zitat ---Original von nkh
... so wie der \"kleine\" Versorger dem Eichamt auch den Brennwert bzw. seine Ermittlung erläutern muss.
--- Ende Zitat ---
Und genau das möchte ich als Endkunde in irgendeiner Form für das Abrechnungsjahr veröffentlicht oder bestätigt bzw. nachgewiesen bekommen!
Damit wären wohl alle zufrieden, die nicht an Verfolgungswahn leiden.
Wenn allerdings sowohl Versorger als auch Eichamt die Auskunft verweigern, drängt sich Misstrauen geradezu auf ....
Black:
--- Zitat ---Original von superhaase
--- Zitat ---Original von nkh
... so wie der \"kleine\" Versorger dem Eichamt auch den Brennwert bzw. seine Ermittlung erläutern muss.
--- Ende Zitat ---
Und genau das möchte ich als Endkunde in irgendeiner Form für das Abrechnungsjahr veröffentlicht oder bestätigt bzw. nachgewiesen bekommen!
Damit wären wohl alle zufrieden, die nicht an Verfolgungswahn leiden.
Wenn allerdings sowohl Versorger als auch Eichamt die Auskunft verweigern, drängt sich Misstrauen geradezu auf ....
--- Ende Zitat ---
Ist denn der Brennwert in Ihrem Vertrag festgeschrieben bzw. benannt?
superhaase:
@Black:
Wieso soll der Brennwert im Vertrag stehen?
Er steht normalerweise auf der Rechnung und spielt da eine bedeutende Rolle.
Bei mir steht er nur im veröffentlichten Preisblatt der SWM.
Leider weigert sich nämlich mein Versorger (SW München) bis heute, eine thermische Gasabrechnung zu machen. Die SWM rechnen einfach mittels m³ ab. Der Begriff \"kWh\" kommt auf der ganzen Rechnung überhaupt nicht vor. X(
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