Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Energieschutzbrief

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marten:
Ich habe jetzt erste Erfahrungen mit den Energieschutzbrief gemacht.
Der Kontakt läuft umkompliziert über Brief oder Email.
Ein Besuch beim Anwalt ist nicht nötig.

Ich habe meine gesammelten Unterlagen meines Versorgers hingeschickt und daraufhin wurde mir nach einigen Tagen erstmal mein Status genannt.
(Tarifvertragskunde oder Sondervertragskunde).

Sobald meine Jahresrechnung vorliegt, wird mein Anwalt diese prüfen und korrigieren und dann den entsprechenden Schriftverkehr führen.

Für alle die es leid sind den Schriftverkehr mit dem Versorger zu  führen , aber weiterhin Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einlegen  möchten ist der Energieschutzbrief eine empfehlenswerte Alternative.

gruss

marten

Tojas:
Hallo,
leider finde ich keine seite, wo ich den gutschein für die anwaltsvertretung lösen bzw abrufen kann. gibt es das nicht mehr?
Gruß Tojas

DieAdmin:
@Tojas,

ich habe Ihren Beitrag von diesem Thread ab- und an dem vorhanden zum Energieschutzbrief umgehangen.

Auf diese Weise, wird der Thread wieder aus der Versenkung hervorgeholt ;)


Ich denke mal, Sie meinen den Energie-Schutzbrief

WattWurm:
@evitel

Mit dem neuen Internet-Outfit ist nicht mehr alles auf dem Platz, wo es mal war. Hier ist der Energie-Schutzbrief neuerdings zu finden!

Es grüßt der Wattwurm

Black:
Hm..

In den 69,- Euro des Schutzbriefes ist nur die außergerichtliche Vertretung durch den Anwalt enthalten. Das lohnt sich aber erst bei einem Streitwert von mehr als 300,- Euro pro Jahresabrechnung. Bis zu 300,- Euro ist der Anwalt nach direkt RVG wesentlich günstiger (ca. 46,- Euro für außergerichtliche Vertretung), dabei ist noch nicht beücksichtigt, dass im Falle eines anschließenden Klageverfahrens eine Reduzierung der außergerichtlichen Gebühren stattfindet. Kommt es zum Klageverfahren in der Sache lohnt sich aufgrund der Anrechnung der Schutzbrief erst ab ca. 900,- Euro Streitwert (pro Jahresrechnung).

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