Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Energieschutzbrief
marten:
Bisher habe ich den gesamten Schriftverkehr mit dem Versorger und die Kürzung der Jahresrechnung selber erledigt.
Ich überlege nun ob ich nicht den Energieschutzbrief in Anspruch nehmen soll.
Wer hier im Forum hat schon so einen Schutzbrief, und welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
mfg
marten
marten:
Hat bisher wirklich noch keiner Erfahrungen mit dem Energieschutzbrief hier vom Bund der Energieverbraucher gemacht?
Wie läuft die Abwicklung?
Reicht es wenn man nach telefonischer Kontaktaufnahme dem Rechtsanwalt den bisherigen Schriftverkehr zusendet?
gruss
marten
Free Energy:
Hallo marten,
wir hatten hier schon einige Mitstreiter, die den Energieschutzbrief ausprobiert haben.
Zunächst musst du den Schutzbrief beim Bund der Energieverbraucher schriftlich beantragen. Dann erhälst du die Adresse eines Rechtsanwaltes, dem du deine Jahresrechnung bzw. deinen bisherigen Schriftverkehr zusenden kannst.
Bei diesem zahlst du auch die 69,- Euro. Den Rest mach dann der Anwalt.
Gruß
B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland
marwil:
Hallo Marten!
Zu Erfahrungen mit Energieschutzbrief.
2 1/2 Jahren hin und her mit vollem Programm: Sperrandrohung, Rücknahme der Sperrandrohung, ständige Preisanhebungen und Zahlungsverlangen (für einbehaltene Kürzungen), Sondervertragsänderungskündigung \"umlegen\" auf Grundversorgung und neue \"letztmalige Gelegenheit zu überdenken und nun endlich zu zahlen (November). Ständig mit 315 und 307 widersprochen.
Mit letztem Schreiben fing Versorger wieder \"bei Adam u. Eva\" an mit BGH Urteil Juni 2007. Sie hätten ja kein Monopol, 315 sei nicht anwendbar usw.
Da sie mit letztlich auch gerichtlicher Eintreibung drohten, befolgte ich die begründeten Empfehlungen, die Rechtsanwalt Fricke ständig ausspricht, und suchte mir rechtsanwaltliche Hilfe, erst einmal über Energieschutzbrief.
Anforderung als Mitglied beim BdEV. Dieser kam prompt nach 2Tagen. Hier war ein Rechtsanwalt benannt, an dem ich mich wenden sollte/konnte.
Energieschutzbrief weist aus, dass er für eine Jahresabrechnung und dem daraus folgenden Briefverkehr gilt. Kosten: 69.-€
Nach kurzem Info-Telefonat bot mir der Rechtsanwalt an, ihm erst eimal die letzte Abrechnung und den Schriftverkehr zuzusenden. Dieser war nun bereits außerordentlich umfänglich. Trotzdem durchforstete er den Schriftverkehr und schrieb an den Versorger. Was schon ein großer Erfolg war: er stellte fest, dass die Kündigung des Versorgers zu spät erfolgte und er bis Mitte 2008 nach bestehendem Vertrag zu liefern habe. Selbstverständlich wurde auch auf die falschen Annahmen und Interpretationen ( Juniurteil BGH) des Versorgers hingewiesen, wie auch auf die aktuelle Rechtsprechung (siehe OLG Bremen zu Wirksamkeit von Klauseln). Letztes Schreiben vom Versorger (Stadtwerke): sie wollen dies genau prüfen und sich dann wieder melden.
Mit dem Rechtsanwalt ist vereinbart, dass dann, wenn sich die Angelegenheit ausweitet oder es zu einem Klageverfahren kommt, die weitere Bezahlung zu besprechen ist.
Diese Kurzschilderung lediglich aus folgendem Grund:
Mit Hilfe der vielen meist nützlichen und fundierten Beiträge im Forum kann man weitgehend selbst agieren. Hier meinen besonderen Dank an Rechtsanwalt Fricke.
Allerdings kommt der Punkt, an dem es nützlich und dringend ist, sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe zu sichern. Zumal dann, wenn Versorger ernsthaft ankündigt, den Klageweg zu beschreiten, ist es ziemlich spät. RechtsanwälteInnen, die sich genügend in diese spezielle Thematik eingearbeitet haben, sind rar. Die es dann aber gibt sind bereits ziemlich beschäftigt - mit steigender Tendenz - und können oft kaum mehr neue Mandate annehmen. Meine Erfahrungen sind positiv, mit dem Energieschutzbrief mit überschaubaren Kosten hier einen Einstieg zu bekommen.
Freundliche Grüße
Marwil
marten:
Hallo marwil!
Danke erstmal für die Info.
Ich habe gestern eine Mail an den Bund der Energieverbraucher geschickt, da ich noch ein paar Fragen zum Energieschutzbrief habe.
Wie man anhand von Mitstreitern hier im Forum sieht, ist oft zu spät wenn sich erst bei einer Zahlungsklage einen Anwalt sucht.
Da ich erst vor kurzen durch das Forum erfahre, das ich wohl Gas Sondervertragskunde bin, und ich bisher immer nur mit § 315 argumentiert habe und nicht mit § 307 möchte ich jetzt keinen Fehler machen und einem versierten Anwalt den Schriftverkehr übergeben.
Ist eigentlich zu dem beauftragten Rechtsanwalt ein persönlicher Kontakt in der Kanzlei nötig, oder reicht der telefonische bzw. schriftliche Kontakt?
mit freundlichen Gruß
marten
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