Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Energieschutzbrief
RR-E-ft:
@Black
Es handelt sich um keine Vergütung nach RVG, sondern um ein gesondert vereinbartes Honorar.
Wenn man jemanden findet, der die qualitativ gleiche Leistung preisgünstiger anbietet, kann man sich natürlich auch an diesen wenden.
Solarfuchs:
Guten Abend,
das verstehe ich jetzt nicht.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet meines Wissens doch bis zu 190,-- € plus Mwst.
Wie kommt denn das mit den 46,-- € zustande?
Mit freundlichen Grüßen
Solarfuchs
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