Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...

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RR-E-ft:
@ferdilein

Was alles passieren kann, ist doch wohl von Anfang an klar.

kplaczek:
Diese Antwort hilft nun wirklich nicht weiter. Überall Ratlosigkeit?

RR-E-ft:
@kplaczek

Selbst für die rechtskräftig unterlegenen Sammelkläger wurde über Zahlungsansprüche der SWM noch nicht rechtskräftig entschieden, kommt es darüber zur gerichtlichen Auseinandersetzung, ist der Ausgang wieder offen.

Erst recht gilt dies für diejenigen Verbraucher, die erst gar nicht an der Sammelklage beteiligt waren. Diese hatten keinerlei Möglichkeit, auf den Ausgang dieses Rechtsstreits Einfluss zu nehmen (Darlegen, Beweisen, Bestreiten....). Deshalb bindet das Urteil auch nur die beteiligten Sammelkläger und keinen sonst.

Es ist also weiter alles offen. Niemand ist gehindert, aus dem Verfahren Lehren zu ziehen und in einem nächsten Verfahren andere Argumente und Tatsachen ins Feld zu führen. Voraussetzung dafür wäre indes schon, dass das viel bejemammerte Urteil überhaupt einmal irgendwo veröffentlicht wird, so dass man ggf. ersehen kann, woran es möglicherweise im Einzelnen gelegen hat. Von Jammern allein wird nichts.

elad:
Guten Abend,

ich hatte mir auch etwas mehr versprochen.

Da ich juristisch nicht bewandert bin, musste ich mich natürlich auf unseren Anwalt bei der Sammelklage verlassen und habe zusätzlich gehofft, hier im Forum auch noch die eine oder andere Information zu bekommen.

Irgendwie scheine ich das Juristendeutsch aber nicht zu verstehen, mir ist immer noch nicht klar, ob ich als Beteiligter bei der Sammelklage nun zahlen muss oder nicht. Diese Auskunft kann anscheinend nicht gegeben werden. Die Experten hier im Forum haben sich gar nicht zu Wort gemeldet, als ich das in einem anderen Thread gefragt habe, und Mitstreiter konnten nicht wirklich eine Aussage treffen.

Also nochmal: Muss ich jetzt zahlen oder nicht? Gibt es darauf eine einfache Ja oder Nein-Antwort?

Danke und Gruß
elad

eislud:
@elad
Es wurde bereits vor Deiner Frage im anderen Thread und auch nach Deiner Frage eine Antwort gegeben:
Münchner Verbraucher scheitern vor Gericht mit Klage gegen Gaspreiserhöhungen

--- Zitat ---Original von RR-E-ft: ... Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden. ...
--- Ende Zitat ---

Also: Nein, Du must nicht zahlen.

Gruss eislud

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