Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Gas - Wer zahlt ist selber schuld ...
ferdilein:
So lautete der bisherige Schlachtruf unseres Verbandes um den Gasversorgern die Schneid abzukaufen.
Bislang habe ich das auch eisern getan (Reduzierung der Zahlungen auf dem Basis von Sept. 2004).
Die SWM haben bislang gedroht, geschleimt, verwiesen (auf Gutachten), erläutert (Versuch), gemahnt (immer bis 2. Mahnstufe) etc. Ich denke die Münchner unter uns kennen das alles.
Jetzt ein erster Sieg für die SWM durch das Urteil des Landgerichtes München I vom 27.09.07, AZ.: 12 O 17018/06 in dem eine Sammelklage abgewiesen wurde und prompt kommt ein Angebot der SWM an mich mit dem Tenor: wenn Du zahlst kommen wir Dir entgegen und verzichten auf die bisherigen Mahnkosten und die Verzugszinsen, ansonsten machen wir unsere Forderung gerichtlich geltend.
Was rät man mir nun. (Das Verbandstelefon ist ständig nicht zu erreichen).
RR-E-ft:
@ferdilein
Ich würde weiter ausharren wie bisher.
ferdilein:
RR-E-ft, d
danke für die schnelle Antwort.
Ergänzend habe ich noch ein Frage. Die oben schon zitierten Mahnkosten in Höhe von jeweils 5,00€ (inzwischen wohl einiges über 60€) sind nach Info des Verbandes rechtswidrig, da die offenen Beträge \"nicht fällig\" sind und damit auch nicht angemahnt werden dürfen.
Ist dem wirklich so?
superhaase:
@ferdilein:
zum Thema Brief guckst Du hier
ciao,
sh
Mona:
@ ferdilein
soweit ich weiß, gibt es für mahnkosten keine gesetzliche grundlage nur für die zinsen.
die könnten vor gericht auch garnicht eingeklagt werden.
berichtigt mich, wenn ich da falsch liege
gruß mona
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