Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?
RR-E-ft:
@Wusel
Keine Sorge, die Versorger sind sich dessen sehr bewusst.
Denn ganz bewusst zahlen die Gasversorger etwa für Gaslieferungen an Sondervertragskunden gem. § 2 A bs. 3 KAV weit geringere Konzessionsabgaben an die Gemeinden.
Bewusster geht es gar nicht. Gerade deshalb wurde es gemacht. ;)
eislud:
Trotzdem bleibt die Frage, ob bei fehlender Preisanpassungsklausel und Bezug auf das Preisblatt der Grundversorgung oder ähnlichem gegebenenfalls der § 315 Anwendung findet, so wie es auch im Urteil des OLG Bremen vom 16.11.2007, Az. 5 U 42/06 zu lesen ist, ohne dass das OLG dahingehend zu entscheiden hatte.
Findet der § 315 Anwendung, dann ist eben unter Umständen eine Kürzung unterhalb des zuletzt mit der Jahresrechnung akzeptierten Preises nicht mehr ratsam, und das entgegen dem üblichen Vorgehen bei Sonderverträgen, auf den Anfangspreis des Vertrages zu kürzen.
--- Zitat ---OLG Bremen vom 16.11.2007, Az. 5 U 42/06: Auszug Seite 15:
... Lediglich wenn die Faktoren für die zukünftige Preisentwicklung bewusst offen gelassen werden und das Versorgungsunternehmen über die vertraglich eingeräumte Kompetenz verfügt, die zukünftige Preisentwicklung nach freiem Ermessen festzulegen, liegen die Voraussetzungen für eine Anwendung von § 315 BGB vor. ...
--- Ende Zitat ---
Die Maus könnte ich natürlich auch fragen, obwohl die Frage bei mir schon nicht \"warum\" sondern \"ob\" lautet.
Ich meine, bei @Wusel könnte eben genau diese Konstellation vorliegen. Wozu also in einem Forum wie diesem nicht um Meinungen bitten, anstatt die Maus zu fragen.
Gruss eislud
Kampfzwerg:
@Wusel
bitte mal ein wenig die Suchfunktion nutzen!!!
Dein Problem ist nicht unbekannt und auch nicht neu, ich habe mich mit ähnlichen Überlegungen herumgeschlagen, daher hast Du mein volles Verständnis ;)
Es handelt sich wohl um die so genannten, und immer wieder gerne genommenen, Norm- Sonderverträge.
In diesem Thread hast Du Dich doch schon herumgetrieben:
Sondervertragskunden Argumentationshilfen
Dann hast Du vielleicht folgendes gelesen:
Ich selbst habe sogar 2 J. gebraucht um herauszufinden, dass ich SV-Kunde bin. Na und? Jetzt weiss ich es - und meinem Versorger musste ich es sogar auch noch selbst mitteilen, da dieser diesen Umstand wohl komplett verdrängt hatte.
Der Versorger verdrängt die Umstände, da er nur die Wahl hat zwischen Erschiessen oder Erhängen, was aber im Ergebnis und in letzter Konsequenz so oder so zum Tode führt! ;)
und er ist sich dessen auch sehr wohl bewusst!
Eben deshalb drückt er sich ja um eine klare Antwort!
Daher sind die eigentlichen Fragen:
1. Welche Möglichkeit ist für Dich sinnvoller bzw. billiger (in diesem Falle = preiswerter)?
und
2. Wie hoch ist Deine Risikobereitschaft?
Zur Auswahl stehen, je nach Antworten/Schriftwechsel mit dem Versorger:
1. Kürzung für \"vom Versorger angebotene\" Tarifkunden
a) Kürzung auf Preisbasis 04.
b) Kürzung auf Null.
2. Kürzung für \"vom Versorger angebotene\" Sonderabkommen- Kunden
Kürzung auf Sonderpreise (je länger die Vertragslaufzeit, desto günstiger die Preise)
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Daher sind die eigentlichen Fragen:
1. Welche Möglichkeit ist für Dich sinnvoller bzw. billiger (in diesem Falle = preiswerter)?
und
2. Wie hoch ist Deine Risikobereitschaft?
Zur Auswahl stehen, je nach Antworten/Schriftwechsel mit dem Versorger:
1. Kürzung für \"vom Versorger angebotene\" Tarifkunden
a) Kürzung auf Preisbasis 04.
b) Kürzung auf Null.
2. Kürzung für \"vom Versorger angebotene\" Sonderabkommen- Kunden
Kürzung auf Sonderpreise (je länger die Vertragslaufzeit, desto günstiger die Preise)
--- Ende Zitat ---
Das klingt etwas nach Beliebigkeit. Tatsächlich muss man jedes Vertragsverhältnis juristisch sauber prüfen. Und das Ergebnis der juristischen Prüfung kann ganz bestimmt nicht davon abhängen, wie es mit der Risikobereitschaft aussieht. Der Todesmutige kann schon immer bei Rot über die Ampel, gleichwohl juristisch nicht zulässig und deshalb im Grunde abzulehnen.
Wusel:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Wusel
Keine Sorge, die Versorger sind sich dessen sehr bewusst.
Denn ganz bewusst zahlen die Gasversorger etwa für Gaslieferungen an Sondervertragskunden gem. § 2 A bs. 3 KAV weit geringere Konzessionsabgaben an die Gemeinden.
Bewusster geht es gar nicht. Gerade deshalb wurde es gemacht. ;)
--- Ende Zitat ---
Danke, Herr Fricke für diesen SUPERHINWEIS!!!
Habe natürlich gleich angefangen, diesbezüglich nachzuforschen: Mein Versorger hatte mir nämlich Anfang 2006 schriftlich mitgeteilt, wie sich der Preis meines Sonderabkommens im Jahr 2005 zusammensetzte (kann man auch hier einsehen). Da wurde auch der Posten \"Mehrwertsteuer + Ökosteuer + Konzessionsabgabe\" in ct/kWh genannt. Habe dann mal kurz gerechnet (MwSt und Ökosteuer sind ja bekannte Größen), und übrig blieb 0,03ct/kWh für die Konzessionsabgabe...
VOLLTREFFER: Das ist gemäß KAV §2 (3) genau der Wert für GAS-SONDERVERTRAGSKUNDEN!!!
Dies ist sicher ein guter Tipp für diejenigen, die sich immer noch nicht sicher sind, ob sie Sondervertrags- oder Grundversorgungstarifkunden sind!!!
Ich bin mir jetzt ziemlich sicher...
Grüße
Wusel
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