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Grundsatzfrage: Wann ist ein Sonderabkommen ein Sondervertrag?

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Wusel:
hmmm.... also Kostenelemente und Gewichtung sind in der AVBGasV ja nicht genannt. Also wären in diesem Fall (Sonderabkommen) die Preisanpassungsklausel unwirksam. Richtig?

Warum aber reicht im Gegensatz dazu bei normalen Grundversorgungstarifkunden genau dieselbe AVBGasV zur Begründung des einseitigen Preisanpassungsrechts aus?

Gruß
Wusel

RR-E-ft:
@Wusel

Fragt doch mal die Maus.  ;)

Warum, warum, warum, hmmm....

Bei Tarifkunden handelt es sich um ein Gesetz und keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so dass keine Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB erfolgt. Außerdem ist eigentlich vorgesehen, dass die Entgelte von Anfang an einseitig festgesetzt werden und die so einseitig festgesetzten  Entgelte deshalb jederzeit  insgesamt der Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB unterliegen, so dass anhand der offen gelegten Preiskalkulation jederzeit nachzuweisen ist, dass die Versorgung so preisgünstig und effizient wie möglich erfolgt, wie es das Energiewirtschaftgesetz vorsieht.

Bei Sonderabkommen gilt das Preisgünstigkeitsprinzip nicht, sondern der Anfangspreis wird grundsätzlich frei vereinbart, ist deshalb nicht einseitig festgesetzt und gilt kraft der Einigung für beide Seiten gleichermaßen, so dass der Gaslieferant zum vereinbarten Preis liefern muss.

Das gilt selbst dann, wenn dieser vereinbarte Preis die Kosten des Lieferanten nicht deckt.

Dieser vereinbarte Preis kann aufgrund  einer Preisanpassungsklausel in AGB nur erhöht werden, wenn schon in der Vertragsklausel selbst die Preiskalkulation transparent offen gelegt ist.

AKW NEE:
@ RR-E-ft
Gute Erklärung, da bleibt vor Freude kein Auge trocken.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
@ Herr Fricke

ich schließe daraus, das Sonderbedingungen gleich Sonderabkommen sind und daher auch als Sondervertrag gewertet werden kann.

Ist das korrekt?
--- Ende Zitat ---

@Schwalmtaler

hhhmmmm
ich schliesse daraus, dass Herr Fricke auf Deine Frage nicht geantwortet hast, dass Du Recht hast!


@Wusel
Du kannst über die sehr verständliche Erklärung von Herrn Fricke sehr froh sein, denn die Formulierung Deiner Beiträge war wirklich eher dazu angetan uns alle völlig wuselig zu machen. ;)

Wusel:
Vielen Dank Herr Fricke für Ihre detaillierte Antwort!
Jetzt wird mir so einiges klarer. Ich habe wahrscheinlich tatsächlich einen Sondervertrag, nur weiß mein Versorger das anscheinend nicht!  8o
Denn bei ihm stehen in einem aktuellen Schreiben bezüglich der Erhöhung der Gaspreise sowohl der Grundpreistarif, der Kleinverbrauchstarif und das  Sonderabkommen unter der gemeinsamen Überschrift \"Grundversorgungstarife\".

@Kampfzwerg:
Entschuldigung, dass ich Euch so wuselig mache  ;)
Leider ist der Fall bei mir tatsächlich so kompliziert, wie ich es hier angefragt habe. Ich habe dies extra so allgemein gehalten, da ich glaube, dass viele hier einen ähnlichen Vertrag haben.
Es kommt sicherlich öfter vor, dass Versorger innerhalb der Grundversorgung noch  einen zweiten (oder dritten) Tarif haben, der aber rechtlich dann eigentlich ein Sondervertrag ist (mit allen Konsequenzen bzgl. des Transparenzgebots nach §307), ohne dass der Versorger sich dessen bewusst ist.

Grüße
Wusel

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