Energiepreis-Protest > Stadtwerke Solingen
Nachtstrom-Vertrag
peterb:
Wenn die Anpassungsklausel ungültig ist, gelten die Preise von 2002 weiter und mit einem neuen Anbieter kriegst du definitiv höhere Preise.
Vertragsbeginn war doch der 1.1.02, oder nicht? Der Vertrag läuft jeweils 1 Jahr bis zur Kündigung 3 Monate vor Vertragsende. Die Kündigung ist m.E. noch nicht rechtsgültig erfolgt ist. Also läuft der Vertrag noch mindestens bis zum 1.1.09.
Aber du brauchst einen Anwalt oder die Beratung der Verbraucherzentrale, um das zu prüfen.
Aber ich denke, deine Chancen sind gut.
Christian Guhl:
Die Kündigung ist definitiv erst wieder zum 30.09.08 mit Wirkung 01.01.09 möglich. Ich würde der Jahresabrechnung mit dem Musterschreiben widersprechen und auf die Preise von 2002 kürzen.Natürlich darfst nur die Netto-Preise nehmen und dann mit 19% MwSt. rechnen (da darf man den Wert von 2002 leider nicht ansetzen). Auf keinen Fall aus Mitleid mit dem Versorger höhere Preise ansetzen. Ist die SWS etwa fair zu dir ? Warum willst du den Sondervertrag für Normalstrom kündigen? Ist der auch von 2002 ? Dann herzlichen Glückwunsch zu den günstigen Preisen !Da kannst du wechseln wohin du willst, billiger ist bestimmt keiner !Mein Sondervertrag stammt aus 1999. Ich zahle zur Zeit 9,1 ct/kwh für Normalstrom.Das ist doch das Problem des Versorgers, wenn er ungültige Klauseln in seinen Verträgen verwendet !
queeniepaul:
Der SWS-Family-Vertrag für den Normalstrom ist zuletzt zum 01.06.2003 neu unterschrieben worden und zwar mit einem Arbeitspreis von 13,25 Cent/kWh. Seitdem 5 Preisanpassungen einschl. der jetzigen zum 01.12.2007 auf 18,10 Cent/kWh!
Im Gegensatz zum Nachtstrom-Vertrag finden sich hier aber folgende Regelungen zu Preisänderung:
1. Bei einer Änderung der Stromsteuer oder der Umsatzsteuer passen sich die Preise mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung entsprechend an. Das gleiche gilt bei einer Änderung der nach den Vorgaben des EEG und des KWKG ermittelten Umlagebeträge.
2. Die SWS ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die Kosten der Stromversorgung (insbesondere die Kosten der Erzeugung, des Bezugs, der Verteilung und der Lieferung der elektrischen Energie oder die Kosten der Netznutzung) durch Neueinführung oder Erhöhung von anderen Steuern als der Strom- und Umsatzsteuer, Abgaben, Umlagen, Auflagen, Umweltschutzregelungen oder ähnliche durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen erhöhen (z.B. höhere Belastungen aufgrund von Änderungen des EEG und des KWKG oder neuer Belastungen durch das vom Gesetzgeber geplante System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen). Daneben ist die SWS zu einer Preisänderung berechtigt, wenn für die Belieferung des Kunden höhere Netznutzungsentgelte an andere Netzbetreiber zu zahlen sind.
3. Die SWS ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Es kommen dann jeweils die aktuellen Preise des entsprechenden Vertragstyps oder eines Nachfolgeangebotes zur Anwendung.
(Puh, da wird mir schon beim Abschreiben ganz schwindelig) 8o
Sind denn auch diese umfangreichen Klauseln ungültig und berechtigen sie mich ebenfalls mit dem Musterschreiben gegen die Erhöhungen beim Normalstrom Widerspruch einzulegen??? Oder haben sich die SWS bei diesen Formulierungen mehr Mühe gegeben und diese sind nicht angreifbar??? Dann sollte ich diesen Vertrag evtl. doch kündigen???
RR-E-ft:
@queeniepaul
Diese Klauseln verstoßen meines Erachtens auch gegen § 307 BGB, weil sie auf interne Kalkulationsgrößen abstellen, die der Kunde nicht kennen und auch nicht in Erfahrung bringen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2006 - VIII ZR 25/06).
queeniepaul:
Danke, das war ja eine schnelle Antwort!
Dann könnte ich ja diesem Vertrag mit der selben Begründung widersprechen wie beim Nachtstrom-Vertrag.
Und wenn die SWSseitigen Kündigungen der Verträge zur Umstellung auf die neuen StromGVV nichtig sind, sind die den Kündigungen beigefügten neuen \"Lieferbedingungen für den Sondervertrag SWS-Family\" wohl ebenfalls nichtig! Hier sind nämlich die Preisanpassungs-Klauseln dermaßen \"aufgebläht\" worden, dass ich zum Abschreiben eine halbe Stunde benötigen würde!
Sollten die SWS aber aufgrund meiner Widersprüche den Family-Tarif fristgerecht zum 01.06.2008 kündigen und mich entweder auf den Grundversorgungstarif setzen oder einen angepassten Family-Tarif anbieten, stehe ich in einem halben Jahr vor dem gleichen Dilemma. Oder verstieße ein solches Verhalten der SWS auch gegen das zitierte Schikaneverbot?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln