Energiepreis-Protest > Stadtwerke Solingen
Nachtstrom-Vertrag
peterb:
Wird denn zu den Preisanpassungen nichts gesagt?
Wenn keine Preisanpassungsklauseln vereinbart sind, sind m.E. alle Preiserhöhungen ungültig und die Preise von 2002 gelten weiter.
Dann könntest du auch was zurückfordern, für wie weit zurück weiß ich aber nicht.
Und die Kündigung scheint mir auch ungültig zu sein, da sie nicht zum 1.1.08 erfolgt ist. Die Frist für den 1.1.08 ist ja inzwischen auch verstrichen, das heißt du müßtest bis zum 1.1.09 deinen NachtTarif behalten können.
queeniepaul:
[edit von Evitel2004: kopiert aus Wechselmöglichkeiten mit Nachtstrom ]
Hallo!
Ich klinke mich hier mal ein, weil sich meine Fragen auch überwiegend auf Nachstrom beziehen.
Obwohl ich hier im Forum bereits stundenlang recherchiert habe, bin ich mir immer noch unsicher darüber, wie meine persönliche Stromvertrags-Problematik rechtlich zu werten ist und wie ich mich gegen die neuerlichen Preiserhöhungen sinnvoll wehren sollte.
Ich hoffe sehr, dass ihr Foren-Götter und sonstigen Asse bereit seid, mir trotz:
1.) Frau,
2.) technisch total unbedarft,
3.) auch noch Besitzerin einer umweltschädlichen
Nachtstromspeicherheizung!
einige wertvolle Tipps zu geben?
Ich habe 2 Sonderverträge mit den SW Solingen: SWS-classic/family und SWS-Wärmespeicher (ohne Tagesnachladung), jeweils mit separatem Zähler. Beide Verträge wurden im Juli 2007 mit Hinweis auf die ab 07.11.2007 nicht mehr gültigen AVBEltV zum 30.09.2007 gekündigt. Die SWS wolle ihren Kunden mit Sonderverträgen die neu gestärkten Rechte der Kunden im Bereich der Grundversorgung ebenfalls ab 01.10.2007 zugute kommen lassen! Beigefügt waren nur die neuen Lieferbedingungen von SWS-classic/family. Neue Verträge zur Unterzeichnung erhielt ich nicht!
Am 15.10.2007 erfolgte für beide Verträge eine \"Preisanpassung\", sprich Preiserhöhung, zum 01.12.2007. Erst hierdurch stellte ich fest, dass die o.g. Kündigung (ganz versteckt) auch den Nachtstrom-Vertrag betraf. Hier war aber der genannte Vorteil der verlängerten Frist zur Ankündigung von Preisänderungen auf 6 Wochen, definitiv ein Nachteil. Die Frist im letzten von mir unterzeichneten Sondervertrag Nachtstrom (zum 01.01.2002) betrug 2 Monate und wurde von SWS bei sämtlichen vorherigen Anpassungen auch eingehalten.
Zum 1.12.2007 würde der Preis für Nachtstrom auf 12,94 Cent pro kWh steigen, Ende 2005 betrug er noch 7,86 Cent! Nun habe ich zwar hier im Forum mehrfach gelesen, dass ein Wechsel bei Nachtstrom nicht möglich ist. Ich möchte mich jedoch gegen die jüngste Preiserhöhung mit Hinweis auf § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB wehren.
Der SWS-family-Preis wird ebenfalls zum zweiten Mal in diesem Jahr erhöht, diesmal um 8,8 %. Diesen Vertrag würde ich am liebsten mit meinem Sonderkündigungsrecht kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Hieraus ergeben sich nun folgende Fragen an die Experten:
Wären die SWS berechtigt, den Sondervertrag Nachtstrom zu kündigen, wenn ich den Family-Vertrag mit dem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung kündige und zu einem anderen Stromanbieter wechsel?
Sollte ich der beim Nachtstromvertrag verkürzten Frist zwischen Ankündigung und Beginn von Preisanpassungen mit Hinweis auf die nicht wirksame Kündigung der SWS separat widersprechen?
Da ich bisher noch keinen Widerspruch gegen erfolgte Strompreiserhöhungen erhoben habe, würde mich interessieren, welchen Erhöhungen ich jetzt noch widersprechen kann. Nur der Erhöhung zum 01.12.2007 oder auch der Erhöhung von Anfang 2007? Die Jahresabrechnung erfolgt für beide Verträge erst im November.
Da ich die Sonderkündigung des Family-Vertrages bald aussprechen müsste, wäre ich für schnelle Antworten hierzu sehr dankbar. Vielen Dank im voraus.
Gruß
Monika
bjo:
Hallo,
- ein wechseln unter Beibehaltung der technischen Gegebenheiten ist NICHT möglich!
Gründe laut Anbieter: nur der reginale Anbieter kenn die Netzlasten und kann Steueranlagen entsprechend fernwirkend beinflussen.
Prüfen ob nicht folgendes günstiger ist
- Anlage auf einen Zähler umrüsten und bei einem Anbieter nach Wahl den
dann nur noch \"Tagstrom\" beziehen. In diesem Fall können die Verträge kurzfristig platt gemacht werden. Bei diesen Überlegungen auch berücksichtigen was Umrüstung auf neue Heizungen kosten würde.
alternativ
- hier im Forum schlau machen, Wiederspruch richtig einlegen und nicht mehr alles zahlen!
PS: Die eventuellen Forderungen könnte man ja zum Bundesumweltminster schicken der will derartige Heizungen noch teurer machen.
Cremer:
@queeniepaul,
Frage 1.
Es sind zwei unabhängige Verträge, deshalb kann der eine gekündigt, der andere muss nicht gleichzeitig gekündigt werden.
Frage2:
Die Ankündigungsfrist für Preisänderungen für beide Verträge beträgt 6 Wochen.
Frage3:
Widerspruch gemäß Musterbrief ist grundsätzlich möglich.
Zu prüfen wäre noch ob nach § 315 oder § 307 BGB
Sonderkündigung ist abhängig vom Vertrag, den ich nicht kenne
Steht da drin, dass eine Kündigung möglich ist bei Preiserhöhungen?
queeniepaul:
Hallo,
danke für die schnellen Infos, aber jetzt bin ich ganz verwirrt:
Frage 1:
Laut Antwort von \"bjo\" kann ich überhaupt nicht wechseln, während Sie der Meinung sind, bei zwei unabhängigen Verträgen wäre es möglich.
Ich tendiere auch zu Ihrer Meinung, habe jedoch Bedenken darüber, ob die SWS den anderen Vertrag dann von sich aus kündigen dürfen?
Frage 2:
Im Vertrag vom 01.01.2002 war eine Ankündigungsfrist von 2 Monaten vereinbart und die SWS haben diesen Vertrag nur mit Begründung auf die nicht mehr gültigen AVBEltV gekündigt um auf neue Lieferbedingungen umzustellen. Ich habe im Forum mehrfach gelesen, dass nur für eine Anpassung auf die neue StromGVV nicht gekündigt werden darf? Die Kürzung der Frist von 2 Monaten auf 6 Wochen stellt ja effektiv eine Verschlechterung dar.
Frage 3:
Das Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhungen ist bereits im Family-Vertrag vereinbart. Die SWS weist auch in der Ankündigung auf die Preiserhöhung zum 01.12.2007 nochmal darauf hin.
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