Energiepreis-Protest > Stadtwerke Solingen

Nachtstrom-Vertrag

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queeniepaul:
Guten Tag, ich melde mich nochmal zu diesem Thema, weil ich der Meinung bin, dass dann die Vorgeschichte besser zu überblicken ist.
Meine heutige Frage passt möglicherweise besser in das Thema Energiepreis-Protest, dann bitte verschieben.

Ich habe jetzt die Jahresabrechnungen für Nachtstrom und Normalstrom vorliegen und möchte mit dem Musterbrief \"Antwort auf Jahresabrechnung\" diese entsprechend kürzen.

Aber auf welche Preise soll ich kürzen? Ich habe im Forum mehrfach gelesen, man solle die Preise von September 2004 ansetzen. Andere tendieren dazu, die ursprünglich im letzten unterschriebenen Vertrag genannten Strompreise als Grundlage zu nehmen.

Mein SWS-Sondervertrag Nachtstrom gilt seit 01.01.2002; das SWS-Sonderabkommen Family seit 01.06.2003. Sollte ich auf die in diesen Verträgen festgelegten Arbeitspreise kürzen, oder auf die Ende 2004 gültigen?

Über baldige Ratschläge und Entscheidungshilfen würde ich mich freuen.
Vielen Dank im voraus.

Christian Guhl:
@queeniepaul
Natürlich auf die Preise die im Vertrag stehen kürzen !Warum willst du freiwillig mehr zahlen ?

eislud:
@queeniepaul
Ergänzend:
Man kürzt nicht nur auf den im Sondervertrag vereinbarten Arbeitspreis, sondern auf den im Sondervertrag vereinbarten Gesamtpreis, bestehend aus Arbeitspreis, Grundpreis und allem was dort noch so an Preisen vereinbart ist.
Ich persönlich rechne seit 01.01.2007 eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent anstatt 16 Prozent ein.

Gruss eislud

queeniepaul:
@eislud

Vielen Dank, so ähnlich hatte ich mir das auch gedacht. Aber müßte ich nicht z. B. beim Nachtstrom, wo bei Vertragsbeginn noch eine \"halbe Stromsteuer\" anfiel, inzwischen jedoch dieser Steuervorteil weggefallen ist und auch beim Nachtstrom die volle Stromsteuer gilt, diese gesetzlichen Erhöhungen auch auf den damaligen Grundpreis draufrechnen, wie bei der Mehrwertsteuer?

eislud:
@queeniepaul
Wenn die Preisanpassungsklausel unwirksam ist, muß man nur genau das bezahlen, was im Sondervertrag vereinbart ist. Ist im Sondervertrag für den Arbeitspreis und den Grundpreis je ein Bruttopreis vereinbart, muß man nur diese zahlen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 % müßte man hier dann schon nicht zahlen. Genauso verhält es sich mit dem Wegfall einer Steuererleichterung.
Siehe auch vielleicht noch hier.

Vielfach steht bei den Bruttopreisen aber so etwas wie \"inklusive x% Mehrwertsteuer\" oder/und \"inklusive Stromsteuer in Höhe von x%\" oder dergleichen. Ob sich daraus dann eine rechtliche Verpflichtung zur Anpassung auf y% ergibt, will ich gar nicht beurteilen.

Ich hatte mich irgendwann dazu entschlossen die Mehrwertsteuererhöhung zu zahlen, unabhängig davon, ob es aus rechtlicher Sicht notwendig ist oder nicht. Dabei hatte ich die Aussage von, ich glaube es war @Monaco, im Hinterkopf, die in etwa so lautete: \"Wenn sich die Versorger mit ihren Preiserhöhungen wie Schweine benehmen, müssen wir das ja nicht auch tun.\" Ich bin sicher @Monaco hatte sich gepflegter ausgedrückt, ich hab den Artikel aber leider nicht mehr gefunden. Im Kern war es aber wohl eben diese Aussage.

Also würde ich in Deiner Situation vermutlich die heutige Stromsteuer einrechnen.

Gruss eislud

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