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Rheinenergie -Einzugsermächtigung

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haho:
Ergänzung:

Ich habe die Rheinenergie Tarifinformationen  (pdf-Link) durchgelesen. Auf der Seite\"Grundversorgung\" gibt es unten den Tarif \"GNOV Heizung (Haushalt und Sonstiges\") Dieses wäre der für günstigste Tarif, da  Haushalt und Heizung  bei uns rd. 17.000 kWh brauchen.
Aber auch wieder nur als  Sondervertrag.
Zur Differenzierung meiner Frage oben: Wenn ich den Sondervertrag nicht unterzeichne, (1) erhalte ich dann automatisch die Grundversorgung und (2) in welche Tarif-Art werde ich dann eingestuft? Oder kann ich dann wählen?
Vielen Dank und viele Grüße
haho

eislud:
@haho

--- Zitat ---Wenn ich den Sondervertrag nicht unterzeichne, (1) erhalte ich dann automatisch die Grundversorgung
--- Ende Zitat ---
Hier gehen die Meinungen ertwas auseinander. Meines Erachtens solltest Du Deinem Versorger mitteilen, dass Du Erdgas beziehen möchtest und dass Du gerne über die Grundversorgung versorgt werden möchtest.


--- Zitat ---(2) in welche Tarif-Art werde ich dann eingestuft? Oder kann ich dann wählen?
--- Ende Zitat ---
Dazu fällt mir nicht wirklich etwas ein. Normalerweise würde ich sagen, dass es hier auf die Art des Bedarfes ankommt. Entsprechend der Beschreibung würde ich vermuten, dass Du im GNOV landen würdest. Dass es sich hierbei um einen echten Sondervertrag handelt, halte ich für unwahrscheinlich, wenn auch nicht für unmöglich. Der Grundversorger ist zur Grundversorgung verpflichtet. Die Regelungen gehen aus der GasGVV hervor. Schon alleine die Tatsache, dass Preiserhöhungen laut GasGVV in einem Preisblatt öffentlich bekanntgegeben werden müssen, wiederspricht meines Erachtens einem echten Sondervertrag, bei dem man sich im Vertrag selbst auf einen Anfangspreis einigt. Der sogenannte Sondervertrag kommt vermutlich mit Bezug auf ein derartiges Preisblatt daher. Deshalb wird es sich gegebenenfalls schon nicht um einen Sondervertrag handeln. Ich bin mir hier aber nicht sicher.

Vielleicht fällt hier @belkin oder anderen noch etwas dazu ein.


Noch etwas:

--- Zitat ---Ich werde mir beides (Grundversorgung/ Sondervertrag fairregio erdgas) mal durchrechnen; den Sondervertrag mit Kürzungen.
--- Ende Zitat ---
Gerade bei einem Sondervertrag gibt es zuerst mal keine Kürzungen, weil man sich auf einen Anfangspreis geeinigt hat, wie oben mehrfach beschrieben. Das ist sicherlich ein Versehen, oder?

Gruss eislud

haho:
@eislud:
--- Zitat ---Gerade bei einem Sondervertrag gibt es zuerst mal keine Kürzungen, weil man sich auf einen Anfangspreis geeinigt hat, wie oben mehrfach beschrieben. Das ist sicherlich ein Versehen, oder?
--- Ende Zitat ---

Richtig, eislud, das war genau anders herum gemeint. Sorry und vielen Dank für Deine Antwort.
haho

Cremer:
@Leute,

ich stehe auf dem Standpunkt, dass auch bei einem Sondervertrag ein Widerspruch möglich ist.

Es kommt auf die Formulierung und die Umstände drauf an, wie dieser entstanden ist.

Wenn es für Heizung der günstigste Tarif ist und zwar als Sondertarif deklariert ist, dann gibt es sehr wohl auch \"vereinbarte\" Preissteigerungs-möglichkeit durch den Versorger.

Auch die Höhe der Einzugsermächtigung kann man verhandeln.
Wenn dies nicht akzeptiert wird, siehe § 307 BGB

Dann ist Widerspruch nach § 307 BGB möglich und es kann gekürzt werden.

Wir hatten dieses Thema bzgl. Sondertarif schon öfters hier gehabt.

eislud:
@Cremer
Natürlich ist bei einem Sondervertrag auch ein Widerspruch und eine Kürzung möglich, aber eben nur bis zum Anfangspreis, den man eben vereinbart hat.

Wenn in einem Sondervertrag kein Anfangspreis vereinbart ist und stattdessen beispielsweise auf das Preisblatt der Grundversorgung minus einem Rabatt verwiesen wird, dann könnte so verfahren werden wie bei einem Grundversorungsvertrag. Es handelt sich dann aber entsprechend schon gar nicht um einen echten Sondervertrag.


--- Zitat ---Wir hatten dieses Thema bzgl. Sondertarif schon öfters hier gehabt.
--- Ende Zitat ---
Wo bitte genau?

Gruss eislud

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