Energiepreis-Protest > RheinEnergie
Rheinenergie -Einzugsermächtigung
haho:
Hallo,
ich muss einen neuen Gasversorgungsvertrag mit Rheinenergie schließen. Diese wollen Einzugsermächtigung \"als verpflichtend\" machen. Dürfen sie das? Auf welcher Grundlage?
Ich möchte nämlich sofort nach Neubezug den Gaspreis mit Unbilligkeitseinwand kürzen und wieder per Abschlagszahlung zahlen.
LG
haho
userD0009:
Hallo haho,
gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie bis jetzt noch kein Gas beziehen? Oder beziehen Sie doch bereits Gas von der Rheinenergie?
Dies ist für die weitere Vorgehensweise wichtig.
Grüße
belkin
haho:
Hallo belkin,
ich habe bis dato einen FairDuo Vertrag bei Rheinenergie gehabt, d.h. Gas und Strom bezogen. Da ich den Strom ab 1.12. von einem Ökostrom-Anbieter bekomme, habe ich den Gesamtvertrag gekündigt und habe jetzt das Monopol-Angebot von Rheinenergie \"Erdgasvertrag Privatkunden\" vor mir liegen. Dort wird Lastschrift als \"verpflichtend\" beschrieben.
Bislang haben wir die Gas- und Strom-Rechnung ausschließlich über Dauerauftrag bezahlt.
Danke für Eure Antworten, ob Rheinenergie das \"darf\".
bjo:
Hallo,
ob sie dürfen kann ich nicht sagen. Bedenkt aber das Ihr am längeren Hebel sitzt bei einer Lastschrift.
- Überweisung vertippt dann braucht man Gück und muss schnell handeln
um den Fehler rückgängig zu machen sonst ist das Geld weg!
- bei Lastschrift habt Ihr länger Zeit unberechtigte Abbuchungen zurückzuholen!
Cremer:
@haho,
man kann eine Einzugsermächtigung erteilen.
Normalerweise wird eine Einzugsermächtigung bei einem Sondervertrag fällig, nicht bei dem Allgemeinen Tarif.
Sodann Widerspruch einlegen und die Abschläge kürzen.
Dies bedeutet, die Einzugsermächtigung beschränken.
Sollte trotzdem der falsche Betrag abgebucht werden, rückbelasten und den gekürzten Betrag überweisen.
Das kann bedeuten, dass die die Einzugsermächtigung zurückgeben und Sie aus dem günstigen Vertrag rausschmeißen.
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