Energiepreis-Protest > RheinEnergie
Rheinenergie -Einzugsermächtigung
Kampfzwerg:
was sich so unter der Überschrift \"Einzugsermächtigung\" alles entwickeln kann, finde ich schon spassig ;)
@eislud
ich glaube @Cremer und Du meinten das gleiche, habt aber irgendwie aneinander vorbei geredet. Cremer meinte wahrscheinlich die so genannten \"Norm\"- Sonderverträge.
siehe auch noch einmal hier:
Sondervertragskunde und § 315 BGB
Entscheidend ist hier meines Erachtens, dass die Preisvereinbarung nicht individuell ausgehandelt wird.
Das ist natürlich zuerst einmal verwirrend, weil es sich ja mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Sondervertrag handelt (wie ja @RuRo schon ausgeführt hat) und wir gelernt haben, dass bei einem Sondervertrag der § 315 eben regelmäßig nicht zur Anwendung kommt.
Dies hier ist ein Ausnahmefall - keine Regel ohne Ausnahme.
Bitte schauen Sie sich mal das Urteil des OLG Karlsruhe 7 U 194/04 vom 28.06.2006 an. Dort den Punkt II.1.c. Hier ein Auszug:
... Die Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB scheidet entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht deshalb aus, weil die Preisvereinbarung individuell ausgehandelt wurde oder individuell hätte ausgehandelt werden können. Es mag zwar zutreffen, dass die Beklagte als Energiedienstleistungsunternehmen ein Sonder-vertragskunde war. Die Möglichkeit über die Preiskonditionen zu verhandeln bestanden aber weder für die Beklagte beim Vertragseintritt noch für die früheren Vertragspartner (*.* GmbH und *.* GmbH), wie sich aus den zwischenzeitlich vorgelegten Normsonderverträgen ergibt.[/I]
eislud:
@Kampfzwerg
Ja, das finde ich auch immer witzig. Um sich immer schön zu bilden, muß man schon einfach alles lesen, auch wenn man das Ausgangsthema vielleicht gar nicht so interessant findet.
Ich vermutete schon was @Cremer meinte. Ich finde es nur immer etwas traurig, wenn man Behauptungen ohne Begründungen in den Raum schmeißt, diese Behauptungen schon an der Stelle völlig fehl am Platz sind und schon offensichtlich nur zur Verwirrung beitragen können, und wenn man dann noch nicht einmal bereit ist, etwas Zeit zu investieren, um die Stelle herauszusuchen, die man meinte.
Ich vermute mal es geht in Deinem Link um folgendes:
Sondervertragskunde und § 315 BGB
Gruss eislud
Kampfzwerg:
@eislud
Stimmt, Du hast richtig vermutet, Danke für den tipp ;)
ich habe den link geändert
ansonsten hast Du nicht ganz unrecht, ohne link bzw. Bezugsquelle ist es vor allem für Neueinsteiger oft schon ziemlich mühsam einer solchen Diskussion zu folgen, denn Vermutungen und Interpretationen helfen ihnen mangels Basiswissen nicht wirklich weiter.
Da haben wir manchmal etwas \"Zeit-Vorteil\" :)
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln