Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E wie Einfach  (Gelesen 13492 mal)

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Offline latestone

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E wie Einfach
« am: 18. November 2007, 22:08:08 »
Wechsle zum 1.12.07 zu E wie Einfach.

Grundpreis pro Monat: 8,98 Euro
Arbeitspreis pro kWh: 15,26 Cent
Verbrauch: 2000-2500 kWh / Jahr

Nun hat mein bisheriger Versorger (E.ON BasisPower) den Preis zum 1.1.2008 erhöht:

Gültig ab 1. Januar 2008:
7,00 Euro Grundpreis pro Monat
18,50 Cent pro Kilowattstunde

Gültig bis 31. Dezember 2007:
8,21 Euro Grundpreis pro Monat
16,52 Cent pro Kilowattstunde

Wohl Glück gehabt mit dem Wechsel und den Arbeitspreis so kurz vor Schluss noch für 2 Jahre gesichert...

Offline bjo

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E wie Einfach
« Antwort #1 am: 18. November 2007, 22:50:53 »
genauso hatte ich auch gedacht, hab aber noch rechtzeitig zurückgerudet
und Wiederspruch eingelegt mit Kürzung beim alten Versorger!
Damit habe ich wohl auf das bessere Pferd gesetzt denn,
- E  wie Einfach sind Jahresverträge die im Falle eines Widerspruchs deiner seits wohl nicht verlängert werden.
- die Rechstposition für Sondervertragskunden ist seit dem Brehmer Urteil erhbelich besser geworden!

Offline RR-E-ft

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E wie Einfach
« Antwort #2 am: 18. November 2007, 23:02:06 »
@bjo

Wer in der Grundversorgung ist und noch nie Widerspruch eingelegt hatte, erfährt durch den Wechsel zu Einfach eine Preissenkung mit kostenlosem Preisdeckel für zwei Jahre. Das lässt sich mit einem Unbilligkeitseinwand gegen eine Preiserhöhung in der Grundversorgung nicht erreichen. Zudem kann man als Kunde den Vertrag bei Einfach monatlich kündigen, wenn sich etwas besseres finden sollte. Wer also ohne juritisches Hickhack und Risiko gegenüber den jetzigen Preisen in der Grundversorgung eine garantierte Preissenkung haben will, der sollte ggf. zu Einfach wechseln.

Wer in einem Sonderabkommen außerhalb der Grundversorgung beliefert wird, der sollte sich wohl eher auf die Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel gem. § 307 BGB berufen, wobei weiter Rechtsunsicherheit über eine etwaige ergänzende Vertragsauslegung besteht, die das OLG Bremen m.E. zurecht abgelehnt hat.

Aber Sicherheit sieht eben anders aus.

@latestone

Ob Ihre Rechnung aufgeht, hängt davon ab, wie hoch der Jahresverbrauch ist, welchen Anteil der Grundpreis am gesamten Rechnungsbetrag hat. Da gibt es wohl einen break-even-point bezüglich der Vorteilhaftigkeit.

Offline bjo

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E wie Einfach
« Antwort #3 am: 18. November 2007, 23:11:24 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo
Aber Sicherheit sieht eben anders aus.

@

Zustimmung
- das man bei e wie einfachs selber kündigen kann habe ich nicht bezweifelt
ich geh davon aus das man wenn man 305 / 315 anwenden will E wie einfach den Vertrag nicht verlängert!
- auf das besondere mit den Sonderverträgen habe ich hingewiesen!

mehr kann man auf Grund der fehlenden Angaben nicht sagen, auch 2500
KWH / Jahr können Sonderverträge sein!

Offline witkis

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E wie Einfach
« Antwort #4 am: 19. November 2007, 07:48:23 »
...und letztendlich freut sich dann E wie Einfach und E.On,
da ja das bewusste und wohl erfolgreiche Projekt sich lohnt.

E.ON verliert einen Kunden, dieser geht zu E wie einfach und
am Ende bleibt der Kunde dann doch im Großkonzern. Denn die
Netznutzung, die nun E.ON kassiert für diesen Kunden, kommt
von E wie Einfach. Somit schiebt man sich das Geld im Hause nun
intern hin und her...

Offline ESG-Rebell

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E wie Einfach
« Antwort #5 am: 19. November 2007, 13:40:06 »
Zitat
Original von witkis
E.ON verliert einen Kunden, dieser geht zu E wie einfach und
am Ende bleibt der Kunde dann doch im Großkonzern.
Das ist doch egal!

Entscheidend ist doch, wie RR-E-ft hier gebetsmühlenartig und vollkommen zurecht wiederholt, dass dem Grundversorger E.ON die Kunden abhanden kommen und diese Kunden in einem niedrigeren Preissegment landen. Dadurch steigt in jedem Fall der Preisdruck auf den Grundversorger E.ON.

Sollte sich E.ON irgendwann genötigt fühlen, gegenzusteuern und die Angebote von E-wie-Einfach wieder unattraktiv zu machen, sodass keine weitere Abwanderung beim Grundversorger E.ON mehr auftritt - umso besser! Einen besseres Geständnis zu seiner Wettbewerbsbehinderung könnte E.ON doch garnicht abgeben!

In meinem Beitrag ALIBI-Veranstaltung habe ich ja kräftig über E-wie-Einfach geschimpft.
Aus dem Beitrag sollte aber hoffentlich hervorgegangen sein, dass sich meine Kritik hauptsächlich auf den Gas-Sektor bezieht.
In diesem sind Sonderpreise ja noch sehr weit verbreitet, sodass das Angebot von E-wie-Einfach in der Praxis wirkungslos bleibt.

Bei den Haushaltskunden im Stromsegment sieht dies jedoch anders aus.
Kunden, die nicht mit Strom heizen, wurden vom Grundversorger meist nicht automatisch in Sondertarife eingestuft.
Stromkunden in der Grundversorgung sollten meines Erachtens daher den Versorger wechseln. Ich selbst habe dies bereits im Frühjahr 2004 getan.

Gruss,
ESG-Rebell

Offline latestone

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E wie Einfach
« Antwort #6 am: 19. November 2007, 22:29:51 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@latestone
Ob Ihre Rechnung aufgeht, hängt davon ab, wie hoch der Jahresverbrauch ist, welchen Anteil der Grundpreis am gesamten Rechnungsbetrag hat. Da gibt es wohl einen break-even-point bezüglich der Vorteilhaftigkeit.

Den Jahresverbrauch habe ich oben mit 2000-2500 kWh / Jahr pro Jahr angegeben. Das Ganze rechnet sich bei mir schon mit 2000 kWH / Jahr und zudem ist der Preis erst mal zwei Jahre fixiert - und man ist ja schnell wieder raus bei E wie Einfach wenns sein muss.

2000 kWh:
E.ON: 454 Euro / Jahr
E wie Einfach: 412, 96 Euro / Jahr

2500 kWh:
556,50 Euro / Jahr
489,26 Euro / Jahr

Hoffe ich hab mich nicht verrechnet...  ;)

Offline falschblonde

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E wie Einfach
« Antwort #7 am: 03. Dezember 2007, 18:03:23 »
Yep - diese einmonatige Kündigungsfrist beruhigt mich auch.
In meinem Raum der billigste Anbieter und 2 Jahre Preisbindung.
Aber: was ist, wenn der Gesetzgeber wirklich die Preisschraube runterdreht - hänge ich dann weiterhin in der Preisbindung fest?!?!?
 8o
Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
 - weil sie so gut wie keine Chance haben und auf den Kosten hocken bleiben...

Offline RR-E-ft

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E wie Einfach
« Antwort #8 am: 03. Dezember 2007, 18:04:24 »
@falschblonde

Klar. Der vereinbarte Preis gilt, für beide Vertragspartner.

Offline nomos

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E wie Einfach
« Antwort #9 am: 03. Dezember 2007, 18:17:56 »
Zitat
Original von falschblonde
Yep - diese einmonatige Kündigungsfrist beruhigt mich auch.
In meinem Raum der billigste Anbieter und 2 Jahre Preisbindung.
Aber: was ist, wenn der Gesetzgeber wirklich die Preisschraube runterdreht - hänge ich dann weiterhin in der Preisbindung fest?!?!?
 8o
    Zitat
    Senkt Ihr Grundversorger (z.B. das Stadtwerk) die Preise, senken wir unsere Preise auch. Hebt er sie an, bleiben wir trotzdem drunter. Der im Vertrag vereinbarte Arbeitspreis wird dabei jedoch nicht überschritten. Und das für zwei Jahre ab Belieferungsbeginn! Der Grundpreis entspricht immer dem Grundpreis des örtlichen Grundversorgers für Eintarifabnahmestellen.
    [/list]

    Offline falschblonde

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    E wie Einfach
    « Antwort #10 am: 03. Dezember 2007, 18:24:35 »
      Zitat
      Senkt Ihr Grundversorger (z.B. das Stadtwerk) die Preise, senken wir unsere Preise auch. Hebt er sie an, bleiben wir trotzdem drunter. Der im Vertrag vereinbarte Arbeitspreis wird dabei jedoch nicht überschritten. Und das für zwei Jahre ab Belieferungsbeginn! Der Grundpreis entspricht immer dem Grundpreis des örtlichen Grundversorgers für Eintarifabnahmestellen.
      [/list]

      Wer sagt das?!
      Warum wehren sich so wenige gegen die Preiswillkür?
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      Offline ESG-Rebell

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      « Antwort #11 am: 03. Dezember 2007, 18:31:02 »
      Zitat
      Original von falschblonde
      Wer sagt das?!
      E-wie-Einfach.

      Gruss,
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      Offline schlummi

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      E wie Einfach
      « Antwort #12 am: 26. Februar 2008, 00:23:44 »
      so \"einfach\" wie man denkt is das leider aber nicht... habe an e wie einfach schon 3 mal!!! eine kündigung innerhalb von 2 monaten per mail geschickt, aber bisher noch keine bestätigung bekommen! afu die 2te mail habe ich sogar antwort bekommen, dass sich ein kundenbetreuer bei mir melden wolle. aber nix gab´s bsiher, stattdessen bekomm ich eine preisanpassung... zudem ist mein örtlicher anbieter mit seinem online tarif günstiger als e wie einfach... aber wie soll man wechseln ohne kündigungsbestätigung?!? also besser vorher gründlich vergleichen und sich den ärger mit e wie einfach sparen!

      zudem weiss ich von einem kollegen, der bei sich e.on als grundversorger hat, dass man wohl als e.on kunde nicht zu e wie einfach wechseln kann... ihm wurde mitgeteilt, dass e wie einfach diese region noch nicht erschlossen hätte... wer´s glaubt... ;-)

      Offline egn

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      E wie Einfach
      « Antwort #13 am: 26. Februar 2008, 09:00:50 »
      Zitat
      Original von schlummi
      aber wie soll man wechseln ohne kündigungsbestätigung?!?

      Warum wendest Du Dich nicht an Deinen neuen Anbieter und lässt alles von ihm erledigen?

      Das hast Du doch bei e-wie-einfach auch gemacht. Oder?

      Der neue Anbieter wickelt normalerweise die ganzen Formalitäten ab und Du brauchst Dich um nichts zu kümmern.

      Offline falschblonde

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      E wie Einfach
      « Antwort #14 am: 26. Februar 2008, 10:02:29 »
      ...ja, das ist besonders lustig, wenn man von e-on zu e wie einfach wechselt. Dann schreiben die in in den Briefen immer \"wie setzen uns mit Ihrem früheren Anbieter in Verbindung...\" etc.
      Wahrscheinlich gehen sie aber nur (wenn überhaupt) in das Nachbarbüro...
       :D
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