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Autor Thema: Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat  (Gelesen 9089 mal)

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Offline klefli

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Hallo,
ich habe heute früh eine Androhung einer Stromsperre vom hiesigen EVU erhalten, da unser Stromanbieter EwieEinfach die Netznutzungsentgelte nicht bezahlt haben soll. Die EVU schreibt, sie hätten abgemahnt, aber Ewie einfach zahlt nicht. Jetzt soll mir allen Ernstes der Strom abegestellt werden, obwohl ich nicht in Zahlungsverzug bin.
Hatte jemand schon mal einen solchen Fall? Was kann ich tun? Ich finde das Verhalten der EVU unmöglich.
Danke und viele Grüße
Klefli

Offline RR-E-ft

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #1 am: 07. März 2008, 15:54:43 »
@klefi

Bitte nennen Sie den Netzbetreiber, damit der Sache ggf. durch die BNetzA nachgegangen werden kann.

Der Letztverbraucher hat Anspruch auf Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG, so dass die Stromzufuhr grundsätzlich nicht unterbrochen werden darf.

Sollten Sie als Stromkunde Probleme haben, können Sie sich auch vertrauensvoll direkt an den Vorstandsvorsitzenden der

E.ON AG,
Herrn Dr. Wulf H. Bernotat,
E.ON-Platz 1
40479 Düsseldorf

T 02 11 - 45 79 - 0
F 02 11 - 45 79 - 5 01

wenden.

Von dort aus wird man sich ggf. darum kümmern, warum die Netzentgelte ggf. noch nicht bezahlt wurden.
Denn an Geldnot kann es nicht liegen.

Offline klefli

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #2 am: 08. März 2008, 12:44:26 »
Danke für die Auskunft. Unser Netzbetreiber ist die EVU Waldsee, 67165 Waldsee, der Stromanbieter EwieEinfach. In einem Telefongespräch hat  EwieEinfach versichert, sich der Sache anzunehmen und mit EVU Waldsee das Problem zu lösen. Ich hoffe, das klappt.
Ich würde den Vorfall aber auf jeden Fall gerne weitergeben, um solche Praktiken in Zukunft zu verhindern.
Gruß klefli

Offline Wasserwaage

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #3 am: 13. März 2008, 16:59:43 »
ist noch niemand auf die idee gekommen einfach mal beim evu waldsee anzurufen?!

da hat sich wohl einfach jemand intern ein bisschen mit seinen verträgen vertan.

anrufen, auf punkt 2 des lieferantenrahmenvertrages verweisen in dem steht das der lieferant das netznutzungsentgelt schuldet und fertig.

sperren ist nicht. was das evu waldsee höchstens machen kann ist e wie einfach den lieferantenrahmenvertrag zu kündigen und selbst das dürfte schwer genug werden.
gott lobe den tag an dem es soweit ist, dass ich mir prepaidkarten mit strom von jedem x-beliebigen anbieter überall kaufen kann um sie dann in meinen zähler zu schieben.

Offline RR-E-ft

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #4 am: 13. März 2008, 17:15:55 »
@Wasserwaage

Wenn Sie jetzt noch sagen, woher der Stromkunde den Inhalt des konkret zwischen Netzbetreiber und Lieferant abgeschlossenen Lierantenrahmenvertrages kennen soll....

Den Inhalt dieses Vertrages kennen nur die Parteien.

Offline svenbianca

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #5 am: 13. März 2008, 17:23:47 »
@ RR-E-ft

aber ein Anruf wird doch nicht schaden. Sofort zum Anwalt gehen ist zwar gut für Ihr Geschäft, aber man muss ja nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen

Offline RR-E-ft

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #6 am: 13. März 2008, 19:13:52 »
@svenbianca

Wer schießt denn mit Kanonen auf Spatzen, wenn dem Stromkunden offensichtlich wegen eines Umstandes, für den er selbst gar nichts kann, die Versorgungseinstellung angedroht wird?

Jedem Netzbetreiber sollte klar sein, dass die Kunden der Lieferanten ihm nicht \"als Geisel\" zur Verfügung stehen.

Offline svenbianca

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #7 am: 13. März 2008, 19:36:17 »
das hier ein Fehler gemacht wurde bezweifelt doch keiner, doch finde die Idee von Wasserwaage einfach mal anzurufen doch die einfachste aller Lösungen. Vielleicht passiert ja folgendes: Man ruft an, der Netzbetreiber entschuldigt sich, nimmt die Sperrandrohung schriftlich zurück, alle glücklich. Kosten im Glücksfall 5 Minuten und je nach Hotlinenummer 10 Cent.

Oder ich schreibe Eon, Kartellamt, Verbaucherzentrale, Presse etc. an, gehe zum Rechtsanwalt und der Netzbereiber nimmt die Sperre ebenfalls zurück. Das kann ich ja, wenn das oben beschrieben Prozedere fehlschlägt, noch machen. Aber wie gesagt:

Menschen machen Fehler, kann man nicht, ohne viel Aufsehen zu Erregen, Ihnen die Möglichkeit geben, diesen zu korrigieren?

Offline bjo

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #8 am: 13. März 2008, 19:46:14 »
Zitat
Original von svenbianca
Menschen machen Fehler, kann man nicht, ohne viel Aufsehen zu Erregen, Ihnen die Möglichkeit geben, diesen zu korrigieren?

genau darauf spekullieren die Anbieter doch!
Mit möglichst großer Keule zurückschlagen, vielleicht springt so ja noch ein Jahr kostenloser Strom raus!

Offline svenbianca

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #9 am: 13. März 2008, 20:18:48 »
Klar ein Jahr kostenlos Strom, wenn man bereits gewechselt hat, das ist sehr wahrscheinlich.

Aber natürlich immer über alles aufregen, das macht Sinn und darin sind wir deutschen Weltmeister. Aber jeder wie er will.

Offline bjo

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Stromsperre, da Stromanbieter Netznutzungsentgelt nicht bezahlt hat
« Antwort #10 am: 13. März 2008, 20:50:24 »
Zitat
Original von svenbianca
Klar ein Jahr kostenlos Strom, wenn man bereits gewechselt hat, das ist sehr wahrscheinlich.

Aber natürlich immer über alles aufregen, das macht Sinn und darin sind wir deutschen Weltmeister. Aber jeder wie er will.


selbst das geht!
z. B.
\"als Entschuldigung bieten wir Ihnen an die kommende Rechnung Ihres neuen Anbieters zu übernehmen\"

meine Freundlichkeit hat mich in sachen Strom mal 50 DM gekostet!
Falsche Rechnungen und kein Einsehen seitens RWE!

 

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