Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konzessionsabgabe

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RR-E-ft:
@nomos

Das soll nun ein Argument gegen die Konzessionsabgaben sein?

Selbst wenn sich bei der Abrechnung einer Heizöllieferung manipulieren ließe, stellt doch niemand in Frage, dass Heizöllieferungen abgerechnet werden müssen... Oder wenn es im Supermarkt die Möglichkeit der Manipulation beim Wiegen der Ware (mit Verpackung/ ohne) gibt, stellt auch niemand die Notwendigkeit des Wiegens in Frage.

Als Strom- und Gaskunde hat man gar keine realistische Möglichkeit, herauszubekommen, ob Konzessionsabgeben im eingepreisten Umfang überhaupt an die Gemeinde geschuldet waren und bezahlt wurden....

nomos:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das soll nun ein Argument gegen die Konzessionsabgaben sein?
--- Ende Zitat ---
RR-E-ft, aber ja! Nur ein Argument unter Vielen.  ;)
--- Zitat ---Selbst wenn sich bei der Abrechnung einer Heizöllieferung manipulieren ließe, stellt doch niemand in Frage, dass Heizöllieferungen abgerechnet werden müssen... Oder wenn es im Supermarkt die Möglichkeit der Manipulation beim Wiegen der Ware (mit Verpackung/ ohne) gibt, stellt auch niemand die Notwendigkeit des Wiegens in Frage.
--- Ende Zitat ---
Es geht hier doch nicht um die Abrechnung einer Energielieferung. Es geht auch nicht um eine Abrechnungsmanipulation. Der gelieferte Strom, auch der Verschwendete, wird ja korrekt gemessen und auch bezahlt.  Wo wird denn der Zähler oder das Messen in Frage gestellt? Es geht alleine um die zweimalige  künstliche Überschreitung einer Leistungsgrenze um einen günstigern Preis zu erreichen, der im Zusammehang mit dieser sogenannten \"Abgabe\" steht. Auch wenn die Kalkulation nicht offen gelegt ist, der hier aufgezeigte Zusammenhang ist ja eindeutig begründet. Was soll da jetzt noch bestritten oder verteidigt werden? Einen möglichen Vergleich mit dem Supermarkt und dem Wiegen von Ware sehe ich hier nicht.

tangocharly:

--- Zitat ---Die Konzessionsabgabe ist genau wie die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten für ein Unternehmen, der keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn haben darf und auch nicht hat, es sei denn, jemand dreht daran bewusst und besch.....
--- Ende Zitat ---

Sicherlich richtig.
Aber mal Hand auf\'s Herz : Prüfen Sie die Vorgehensweise Ihres Versorgers beim Umgang mit der KA ? Prüft irgendein Verbraucher wirklich, ob sein Versorger den \"richtigen\" Satz abrechnet ? Prüft irgendwer, ob das, was man als die Summe der KA-Einkünfte bezeichnen muß, derjenigen Summe entspricht, die der Versorger dann letztlich auch abführt/abführen muß ?

In der veröffentlichten Ergebnisrechnung sucht man bei den Betriebsergebnissen vergeblich Details zu den \"vereinnahmten\" KA, als Bestandteil des Gaspreises. Die \"Aufwendungen\" KA sind in der Ergebnisrechnung aber dann schon differenziert ausgewiesen.

War der Begriff \"besch...\" nur Rhetorik oder verfügen Sie über gewisse Vorstellungen, konkrete Fakten hierzu ?

Würde mich mal zu diesem Thema interessieren ........

nomos:
@tangocharly, das Zitat ist nicht von mir, ich erlaube mir trotzdem zu antworten.

Eine Kontrolle durch den Verbraucher ist nicht möglich, da die Zahlen aus dem Rechnungswesen des Energieversorgers nicht offen gelegt werden. Ob die berechnete KA mit der Abführung deckungsgleich ist, kann in aller Regel nicht überprüft werden.

Zweifel bleiben - siehe Eibelstadt:
Die Stadt ist die einzige Kommune im Gasverbundgebiet der Stadtwerke Würzburg, die auf ihre Konzessionsabgabe verzichtet. Tatsächlich erschien in den Rechnungen der Eibelstadter nie das Wort \"Konzessionsabgabe\", wie in anderen Orten. So waren die Stadträte und die Gaskunden stets der Auffassung, dass für Eibelstadt ein reduzierter Gaspreis berechnet wurde.  Bis man feststellte, dass dem nicht so ist. Die Stadtwerke teilten auf Anfrage mit, dass der Verzicht der Konzessionsabgabe in die Gesamtkalkulation eingehe. Das Energieunternehmen sei nur zu einer Gesamtkalkulation verpflichtet. Das soll und muss der Gaskunde glauben, kontrollieren kann er es nicht.

Die Konzessionsabgabe ist ein Unding, sie muss weg.

Hier eine neue Episode aus dem Landtag von B-W, die Kommunen und ihre Interessen sind da gut vertreten! Die SPD-BW hat nicht den Energieverbraucher im Blick. Die SPD-BW macht sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.
WM Pfister sieht noch keinen Handlungsbedarf (noch abwarten!):\"Das Ausmaß des Wechsels von Gaskunden insbesondere mit Bezug von Gas zu Heizzwecken in Sonderverträge oder zu neuen Anbietern ist derzeit noch klein, die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen.\"Hier die Drucksache dazu

Beim Strom ist Sondervertragskunde wer die Leistung 30 kW 2 x pro Jahr überschreitet bei einem Strombezug größer als 30.000 kWh/a.
Statt 2,39 ct/kWh (500.000 EW) fallen dann nur 0,11 ct/KWh an.

Siehe Manipulation!

Die Konzessionsabgabe entfällt sogar ganz, wenn der Durchschnittspreis des Kunden (incl. Steuern und Abgaben, ohne Umsatzsteuer) unter dem Grenzpreis liegt. Der Grenzpreis wird vom statistischen Bundesamt ermittelt aus dem Durchschnittserlös  für Lieferungen an Sondervertragskunden für das vorletzte Kalenderjahr.

tangocharly:

--- Zitat ---Original von nomos
Hier eine neue Episode aus dem Landtag von B-W, die Kommunen und ihre Interessen sind da gut vertreten! Die SPD-BW hat nicht den Energieverbraucher im Blick. Die SPD-BW macht sich Sorgen um die Gas-Konzessionsabgabe wegen dem beginnenden Wechsel von Gaskunden (Sondervertrag!). Sie möchte die Pfründe für die Kommunen via Bundesratsinitiative (KA-Lückenschluss zum Sondervertrag) sicherstellen.
WM Pfister sieht noch keinen Handlungsbedarf (noch abwarten!):
\"Das Ausmaß des Wechsels von Gaskunden insbesondere mit Bezug von Gas zu Heizzwecken in Sonderverträge oder zu neuen Anbietern ist derzeit noch klein, die weitere Entwicklung noch nicht abzusehen.\"
--- Ende Zitat ---
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Das WM-BW vertritt dazu, wenn man die Drucksache liest, eine merkwürdige Rechtsauffassung.

Dort wird die Auffassung vertreten, dass Tarifkunden i.S.v. § 1 Abs. 3 KAV nur solche sind, welche als Haushaltskunden i.S.v. §  3 Nr. 22 EnWG (2005) bezeichnet werden. Ganz abgesehen davon, dass diese Auffassung nicht nachvollziehbar ist, muß man dann aber auch in der Verordnung weiter lesen: nämlich regelt § 1 Abs. 4 KAV, dass \"alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind, Sondervertragskunden\" seien.

Na wenn das so ist, dann sind alle Gaskunden, die mehr als 10.000 kWh Gas zapfen, d.h. die Heizgaskunden, nach dieser Logik des WM-BW \"Sondervertragskunden\" (bitte jetzt die Logik des VIII. Senats vom 13.06.2007 zur Sondervertragskundenproblematik aus dem Focus streichen - damit keine Mißverständnisse entstehen).

Und, liebe Gasrebellen, was schließen wir dann daraus (wenn das WM-BW in seiner Auffassung richtig liegen sollte) ? Die meisten, wenn nicht gar alle, Gasabrechnungen sind falsch und führen zu einer gewaltigen Gewinnexplosion bei den Versorgern. D.h., wenn die Versorger immer schön ihre angeblich normierten Konzessionsabgaben zwischen 0,22 - 0,9 ct/kWh in die Gasabrechnung eingerechnet haben, so hätte die Rechnung richtigerweise nur mit einem Abgabensatz von 0,03 ct/kWh belastet werden dürfen (Sondervertragskunden-Abgabensatz !).

Na, da brate mir doch einer einen Hund -  wer zieht den da wen über den Tisch ? Und wer schaut dabei müsig zu (z.B. die Kartellbehörde - § 29 GWB -), das WM-BW (in Personalunion als Kartellbehörde und Netzbehörde), die Kommunen (als Nutznießer), der BGH (- VIII. Senat - nach dessen Auffassung ja die Gaspreise \"auf einer Eisscholle im Nordatlantik treiben\" und keinerlei Verbindung zur Außenwelt aufweisen).  

Mir wird übel, wenn ich mit ansehe, wie schlampig diese explosive Materie gehandelt wird, solange die breite Masse \"Gaskunde\" nur die Klappe hält und zahlt.

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